Drucksache 17 / 14 792 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Oktober 2014) und Antwort Kinder- und Jugendpartizipation in Berlin V: Wie werden Schüler*innengremien in Ber- lin weiterentwickelt, gewürdigt und wie werden ihre Beschlüsse umgesetzt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bei der Veranstaltung zur Vorstellung des Hand- buchs „SELBST.BESTIMMT“ für Berliner Schüler- *innenvertretungen, am 1. Oktober 2014 sagte Senatorin Frau Scheeres, es sei notwendig Schüler*innen- vertretungen grundsätzlich weiterzuentwickeln. Welche konkreten Maßnahmen oder Initiativen plant die Senats- verwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, um Schüler*innengremien auf Schul-, Bezirks- oder Landes- ebene weiterzuentwickeln? Zu 1.: Der Senat plant eine Weiterentwicklung der Schülervertretungen nicht über die Köpfe der Schülerin- nen und Schüler hinweg. Ob und ggf. in welchem Um- fang eine Weiterentwicklung stattfindet, wird gemeinsam mit dem Landesschülerausschuss besprochen. 2. Zu welchem Zeitpunkt hat sich die Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zuletzt mit der Weiterentwicklung von Schüler*innengremien in Berlin beschäftigt? a) Was war der Grund und was waren die Ergebnisse? Zu 2.: Der Senat hat sich umfassend mit den Schüler- gremien im Zusammenhang mit der Entwicklung eines neuen Schulgesetzes befasst. Das neue Schulgesetz ist am 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26) vom Abgeordnetenhaus beschlossen worden. Zu den Neuerungen gehören bei- spielsweise ein bildungspolitisches Mandat (§ 83 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz), die Direktwahl der Schülerspreche- rin oder des Schülersprechers durch alle stimmberechtig- ten Schülerinnen und Schüler einer Schule (§ 85 Absatz 3 Schulgesetz) und die Möglichkeit des Landesschüleraus- schusses, in abweichender Organisationsform zu arbeiten (§ 114 Absatz 4 Schulgesetz). 3. Wie wird im Land Berlin, in den Bezirken und in den Berliner Schulen das Engagement von Schü- ler*innengremien gewürdigt? a) Wie wird das Engagement jeweils zertifiziert? Zu 3.:Dem Senat liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Zu der Möglichkeit der Zertifizierung des Engage- ments von Schülervertreterinnen und Schülervertretern siehe Antwort zu 5. 4. Erscheint die Teilnahme in Schüler*innengremien auf dem Zeugnis der Schüler*innen? a) Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Die in Zeugnissen zulässigen Angaben und Bemerkungen sind abschließend in den Ausführungsvor- schriften über Zeugnisse (AV Zeugnisse) vom 26. August 2010 (Amtsblatt - ABl. S. 1638), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschriften vom 8. Oktober 2014 (ABl. S. 1966), festgelegt. Gemäß Nummer 5 Absatz 5 AV Zeugnisse kann unter „Bemerkungen" insbesondere auf besondere Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, auf die Teilnahme an Ar- beitsgemeinschaften oder sonstigen freiwilligen Schulver- anstaltungen, auf ehrenamtliche schulische Tätigkeiten, wie z.B. eine Mitarbeit im Gemeinschaftsleben der Schule oder auf eine Übernahme von Funktionen nach dem Schulgesetz, hingewiesen werden. Über die Aufnahme im Einzelfall entscheidet die Klassenkonferenz (Zeugniskon- ferenz). 5. In meiner Schriftlichen Anfrage, Drs. 17/13383 schreibt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, sie unterstütze die Forderung des Landes- schüler*innenausschusses (LSA) nach mehr Informatio- nen über die Mitwirkungsgremien der Schüler*innen auf der Ebene der Einzelschule. Was hat die Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft bisher unter- nommen, um die konkrete Forderung des LSA umzuset- zen, am Anfang eines jeden Schuljahres alle Schü- ler*innen über ihre Mitwirkungs- und Vertretungsrechte gemäß des Abschnitts IV des Schulgesetzes in mündlicher oder schriftlicher Form aufzuklären? Wie wird im Land Berlin, in den Bezirken und in den Berliner Schulen das Engagement von Schüler*innengremien gewürdigt? a) Wie wird das Engagement jeweils zertifiziert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 792 2 Zu 5.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) hat gemeinsam mit dem Landesschülerausschuss einen „Leitfaden für Schülervertreter “ erarbeitet. Er steht sowohl als Druckfassung als auch online auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur Verfügung. Ergän- zend wird auf die Antworten zu den Fragen 1. und 2. der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13438 verwiesen. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Schulleiterin oder des Schulleiters, die Schülerinnen und Schüler über ihre Mitwirkungsrechte zu informieren und bei der Gremien- arbeit zu unterstützen (§ 69 Absatz 2 Nummer 3 Schulge- setz). Dem Senat ist nicht bekannt, ob und ggf. wie in den Bezirken und den Berliner Schulen das Engagement von Schülergremien gewürdigt wird. Gemäß Nummer 12 Absatz 1 AV Zeugnisse können während des Bildungsganges erworbene und über die im Zeugnis ausgewiesenen Leistungen hinausgehende be- sondere Kompetenzen auf einem schulischen Zertifikat zum Ausdruck gebracht werden. Mustervordrucke für Zertifikate, die von mehreren Schulen verwendet werden, gibt die Schulaufsichtsbehörde vor. Zertifikate einzelner Schulen sind der Schulaufsichtsbehörde zur Genehmi- gung vorzulegen. Schulische Zertifikate werden als Anla- ge zum Zeugnis ausgegeben. Im Zeugnis wird unter „Bemerkungen “ auf das Zertifikat hingewiesen. Ergänzend sei hinzugefügt, dass gemäß Nummer 13 AV Zeugnisse auf Wunsch der Schülerin oder des Schü- lers oder der Erziehungsberechtigten auch ehrenamtliche Tätigkeiten ohne schulischen Bezug auf einem Beiblatt zum Zeugnis dokumentiert werden können. Diese Tätig- keit muss jedoch über eine reine Mitgliedschaft in einer Organisation hinausgehen und entgeltfrei ausgeübt wor- den sein. Dokumentiert werden können soziale, karitative oder kulturelle Tätigkeiten, nicht jedoch in parteipoliti- schen und religiösen Organisationen. Auf der Zeugnisan- lage sind Art und Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit und die Aufgabengebiete darzustellen. 6. Welche aktuellen Beschlüsse des Landesschü- ler*innenausschusses sind der Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft bekannt? a) Welche dieser Beschlüsse plant der Senat wie und zu welchem Zeitpunkt umzusetzen? b) Welche nicht und warum nicht? Zu 6.: Der Landesschülerausschuss hat im Jahr 2014 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft zehn Beschlüsse zur Kenntnis gegeben, davon sind fünf gremieninterne Beschlüsse, zwei wurden zur Kennt- nisnahme übersandt und zu drei Beschlüssen wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft schriftlich Stellung genommen. Beschluss vom Thema erledigt durch 11.02.2014 Maßnahmen zur Prävention von unentschuldigtem Fehlen der Schülerinnen und Schüler schriftliche Stellungnahme SenBildJu- gWiss 01.04.2014 Jokertage Zur Kenntnis. Adressat: Bildungspoliti- schen Sprecherinnen oder Sprecher im Abgeordnetenhaus (AH) 01.04.2014 Positionierung und Teilnahme des Landesschülerausschusses an den Fraktionsgesprächen im Bundestag zum Thema Aus- bildungsgarantie am 8. und 9.04.2014 in Kooperation mit weiteren Landesschülervertretungen Zur Kenntnis. Adressat: Bildungspoliti- schen Sprecherinnen oder Sprecher im AH 01.04.2014 Kooperation des Landesschülerausschusses mit dem Verein Jugend gegen AIDS e.V. interner Beschluss 01.04.2014 Änderung der Geschäftsordnung des Landesschülerausschus- ses Berlin schriftliche Stellungnahme SenBildJu- gWiss 06.05.2014 Einführung für die Nutzung von Whiteboards für Lehrkräfte schriftliche Stellungnahme SenBildJu- gWiss 06.05.2014 Kooperationsvertrag mit Jugend gegen AIDS e.V. interner Beschluss 06.05.2014 Aufnahme beratendes Mitglied interner Beschluss 06.05.2014 Aufnahme beratendes Mitglied interner Beschluss 06.05.2014 Aufnahme beratendes Mitglied interner Beschluss Berlin, den 04. November 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2014)