Drucksache 17 / 14 793 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Oktober 2014) und Antwort Kinder- und Jugendpartizipation in Berlin VI: An welchen Berliner Schulen fehlt es an einer Schüler*innenvertretung und warum? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Berliner Schulen in welchen Bezirken hat sich seit Beginn des Schuljahres 2014/2015 bisher noch keine Gesamtschüler*innenvertretung gemäß § 85 Abs. 1 SchulG gebildet? 2. An welchen Berliner Schulen in welchen Bezirken befindet sich die Bildung einer Gesamtschüler*innen- vertretung gemäß § 85 Abs. 1 SchulG im laufenden Pro- zess und bis wann ist mit der Kostituierung jeweils zu rechnen? 3. An welchen Berliner Schulen in welchen Bezirken hat sich in den letzten fünf Schuljahren keine Ge- samtschüler*innenvertretung gemäß § 85 Abs. 1 SchulG gebildet? 4. Was sind die Gründe für das Fehlen von Ge- samtschüler*innenvertretungen an Berliner Schulen? 5. Wie können Probleme und Hürden, eine Schü- ler*innenvertretung an Schulen zu bilden, aus der Sicht des Senats behoben werden? Zu 1 bis 5.: Nach § 69 Schulgesetz (SchulG) ist es Aufgabe der Schulleiterinnen und Schulleiter, für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu sorgen. Dies gilt auch für die Bildung einer Schülervertre- tung nach § 85 SchulG. Alle Schülerinnen bzw. Schüler und deren Gremien haben das Recht, sich hinsichtlich ihrer schulgesetzlich verankerten Mitwirkungs- und Vertretungsrechte beraten und unterstützen zu lassen. Auf Schulebene gehört dies zu den Aufgaben der Klassen- und Schulleitungen, auf Be- zirksebene zu den Aufgaben der regionalen Schulaufsicht und auf Landesebene zu den Aufgaben der Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Dies gilt auch für die Anzeige möglicher Verletzungen ihrer schul- gesetzlich verankerten Rechte. Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass über kurze oder längere Zeit an Berliner Schulen keine Schülervertretungen gebildet worden wären. Berlin, den 04. November 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2014)