Drucksache 17 / 14 794 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Oktober 2014) und Antwort Kinder- und Jugendpartizipation in Berlin VII: Finanzielle Bedarfe von Schü- ler*innengremien auf Schul-, Bezirks- und Landesebene Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Möglichkeiten sind dem Senat bekannt, wie sich Gesamtschüler*innenvertretungen an Berliner Schu- len finanzieren bzw. wie und wo sie Mittel einwerben können? a) Wie unterstützt der Senat und wie beraten die Be- zirke und Schulen sie dabei? Zu 1.: Für Sitzungen der Gesamtschülervertretungen hat die jeweilige Schule gemäß § 121 Absatz 1 Schulge- setz die notwendigen Räume und sächlichen Mittel ent- geltfrei zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus trägt das Land Berlin gemäß § 121 Absatz 2 Schulgesetz die Ge- schäftskosten der Gesamtschülervertretungen im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ihre zweckentsprechende und sparsame Verwendung ist mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter abzustimmen. Es ist gemäß § 69 Absatz 2 Nummer 3 Schulgesetz Aufgabe der Schulleitung, die Gesamtschülervertretung an der Schule zu beraten und sie bei ihrer Arbeit zu unter- stützen. Gesamtschülervertretungen können zwar als nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse nicht unmittel- bar Fördermittel beantragen oder Spenden entgegenneh- men. Jedoch haben sie die Möglichkeit, dies über eine rechtsfähige Person über 18 Jahren (z.B. ältere Schülerin- nen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern) zu tun. 2. Wie bzw. mit welchen Mitteln in welcher Höhe fi- nanzieren sich jeweils die zwölf Bezirksschüler*innen- ausschüsse? a) Sind für die Bezirksschüler*innenausschüsse ent- sprechende Produkte sowie Mittel in den Haushalten der Bezirke vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte pro Bezirk aufschlüsseln.) Zu 2.: Eine Übersicht über die in den Bezirken bereit- gestellten Mittel liegt dem Senat nicht vor. 3. Wie hoch schätzt die Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft den Bedarf an finanziel- len Mittel a) in den Gesamtschüler*innenvertretungen an Berli- ner Schulen und b) in den Bezirksschüler*innenausschüssen? Zu 3.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, die eine seriöse Einschätzung zuließen. 4. Aus welchen Mitteln wurde die Erhöhung der Mit- tel für den Landesschüler*innenausschuss von 1.200 Euro auf 1.500 Euro gegenfinanziert? a) Warum beschränkt sich die Erhöhung auf das Jahr 2014? Zu 4.: Dem Landesschülerausschuss werden in 2014 auf gesonderten Antrag zusätzlich zu seinem jährlichen Etat Mittel bis zu 1.500 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind zweckgebunden, insbesondere zur Fi- nanzierung von Reisekosten zur Bundeschülerkonferenz und zur Durchführung eines Seminartages, zu verwenden. Sollten die Gremienetats am Ende des Haushaltsjahres nicht ausreichen, erfolgt eine Gegenfinanzierung aus nicht verbrauchten Mittelresten aus dem Haushalt der Senats- verwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. 5. Wird Frau Senatorin Frau Scheeres in den kom- menden oder laufenden senatsinternen Verhandlungen über den Haushalt 2016/2017 sich dafür einsetzen, die Mittel für den Landesschüler*innenausschuss bedarfsge- recht zu erhöhen? a) Wenn ja, welche Höhe hält die Senatorin für an- gemessen? b) Welche Kenntnisse hat sie über die konkreten fi- nanziellen Bedarfe des Landesschüler*innenausschusses? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 794 2 Zu 5.: Der Betrag für die vier Landesgremien (Lan- desschülerausschuss, Landeselternausschuss, Landesleh- rerausschuss und Landesschulbeirat) wurde erst im Jahr 2012 auf 1.200 Euro pro Jahr und je Landesgremium aufgestockt. In den Vorjahren konnte der Landesschüler- ausschuss lediglich über 500 Euro verfügen, die übrigen Landesgremien über jeweils 400 Euro. Wie im laufenden Haushaltsjahr kann der Landesschülerausschuss auch in kommenden Jahren nach Ausschöpfung des bereitgestell- ten Etats für besondere Projekte gesonderte Anträge stel- len, über die unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden wird. 6. Ist dem Senat bekannt, dass sich die Etats der Lan- desschüler*vertretungen in den anderen Bundesländern im fünfstelligen Bereich bewegen, dass z.B. der Etat der SKH in Hamburg bei 20.000 Euro pro Jahr und der Etat der GSV in Bremen gar bei 79.500 Euro pro Jahr ange- siedelt ist? a) Wenn ja, wie lässt sich im Vergleich dazu der Etat des Berliner Landesschüler*innenausschusses von 1.200 Euro bis 1.500 Euro aus der Sicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft rechtfertigen? Zu 6.: Ja. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die für die schulischen Landesgremien im Land Berlin auf- gewendeten Mittel um ein vielfaches höher sind als der unmittelbar bereitgestellte Geschäftskostenetat. So finan- ziert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft darüber hinaus im Rahmen der ihr zur Verfü- gung stehenden Haushaltsmittel eine Geschäftsstelle mit einer Verwaltungsmitarbeiterin. Die Gremienmitglieder können einen bereits voll ausgestatteten Arbeitsplatz mit Computerausstattung und Internetzugang nutzen und es werden ihnen für ihre Sitzungen kostenfrei Räume zur Verfügung gestellt. Berlin, den 06. November 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Nov. 2014)