Drucksache 17 / 14 795 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Oktober 2014) und Antwort Kinder- und Jugendpartizipation in Berlin VIII: Räumliche Bedarfe von Schü- ler*innenvertretungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Berliner Schulen in welchen Bezirken ist es aufgrund ungünstiger räumlicher Voraussetzungen bisher nicht möglich, Räume für Schüler*innenver- tretungen zur Verfügung zu stellen? 2. An welchen Schulen in welchen Bezirken müssen sich Schüler*innenvertretungen Räume mit welchen wei- teren Gruppen, Gremien oder Personen teilen? 3. An welche Berliner Schulen in welchen Bezirken ist es aufgrund ungünstiger räumlicher Voraussetzungen nicht möglich, eine Schüler*innenversammlung gemäß § 85 SchulG Abs. 7 einzuberufen? Zu 1. - 3.: Weder die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft noch die Bezirke führen Statis- tiken darüber, welche Schulen aus welchen Gründen gesonderte Räume für Schülervertretungen zur Verfügung stellen oder nicht. Dass auf Grund ungünstiger räumlicher Voraussetzungen nicht möglich wäre, eine Schülerver- sammlung einzuberufen, ist dem Senat nicht bekannt. 4. Wie wird die Abhaltung einer Schüler*innenver- sammlung gemäß § 85 SchulG Abs. 7 in den Muster- raumprogrammen der Berliner Schulen berücksichtigt? Zu 4.: Es besteht keinerlei Zusammenhang zwischen der Abhaltung einer Schülerversammlung und den Mus- terraumprogrammen. Bei den Musterraumprogrammen handelt es sich um Empfehlungen für den Neubau von Schulen. Die absolute Mehrheit von Schulen wird jedoch in Bestandsgebäuden organisiert, für die das Musterraum- programm nicht gilt. 5. Was unternimmt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und was unternehmen die Be- zirke, um die räumlichen Bedarfe von Schüler*innen- vertretungen anzuerkennen und umzusetzen, sodass diese ihre schulgesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte im vollen Umfang wahrnehmen können? Zu 5.: Entsprechende Maßnahmen sind nicht erforder- lich (siehe Antworten zu den Fragen 1 bis 4). Berlin, den 04. November 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2014)