Drucksache 17 / 14 796 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Oktober 2014) und Antwort Kinder- und Jugendpartizipation in Berlin IX: Wie werden Schüler*innengremien in Berlin beraten und unterstützt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Möglichkeiten haben Schüler*innengre- mien auf Landes-, Bezirks- oder Schulebene in Berlin, um a) sich bei der Wahrung ihrer schulgesetzlich veran- kerten Mitwirkungs- und Vertretungsrechte fachlich und persönlich beraten zu lassen, b) sich bei einer möglichen oder tatsächlichen Verlet- zung einer mit ihnen verbundenen Rechte zu beschweren, c) bei Konflikten mit Schulleitungen, Gremien oder weiteren Personen Schlichtungen und Lösungen herbei- zuführen und d) sich untereinander zu vernetzen, z.B. um Informati- onen und Wissen auszutauschen? Zu 1.: Alle Schülergremien haben das Recht, sich hin- sichtlich ihrer schulgesetzlich verankerten Mitwirkungs- und Vertretungsrechte beraten zu lassen. Auf Schulebene gehört dies zu den Aufgaben der Schulleitungen, auf Bezirksebene zu den Aufgaben der regionalen Schulauf- sicht und auf Landesebene zu den Aufgaben der Senats- verwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Dies gilt auch für die Anzeige möglicher Verletzungen ihrer schulgesetzlich verankerten Rechte. Es gehört hingegen zu den Aufgaben der Schülerver- tretungen, sich bei Bedarf untereinander zu vernetzen. Soweit sie dafür Hilfestellung benötigen, stehen die zuvor genannten Ansprechpartner der Schülervertretungen dafür zur Verfügung. 2. Wie bewertet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Einrichtungsverfügung der Behörde für Schule und Berufsbildung der Stadt Hamburg für eine Ombudsperson als Ansprechpartner*in für Schü- ler*innenvertretungen? Zu 2.: Dem Senat ist die Einrichtungsverfügung nicht bekannt. 3. Hält die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft eine Ombudsperson bzw. eine Anlaufstelle für Schüler*innenvertretungen auch in Berlin für sinnvoll und wenn ja, wie hoch wären die notwendigen Mittel, die dafür wo in den Haushalt 2016/2017, in den Einzelplan 10 eingestellt werden müssten? Zu 3.: Eine Ombudsperson wird nicht für erforderlich gehalten. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft steht als Ansprechpartner im regelmäßigen Kontakt mit dem Landesschülerausschuss. Berlin, den 04. November 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2014)