Drucksache 17 / 14 798 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Oktober 2014) und Antwort Evaluation und Überarbeitung der Rahmenlehrpläne (IV): Reformvorhaben im Bereich Schulfächer und Stundentafeln Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Plant der Senat im Zuge der Überarbeitung der Rahmenlehrpläne Änderungen an den Stundentafeln der Grundschulverordnung (GsVO, Anlagen 1 und 2)? a) Wenn ja, welche konkreten Änderungen sollen zu welchen konkreten Zeitpunkten vorgenommen werden? 2. Plant der Senat im Zuge der Überarbeitung der Rahmenlehrpläne Änderungen an den Stundentafeln der Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-VO, Anlagen 1 bis 3)? a) Wenn ja, welche konkreten Änderungen sollen zu welchen konkreten Zeitpunkten vorgenommen werden 3. Plant der Senat im Zuge der Überarbeitung der Rahmenlehrpläne Änderungen an den Stundentafeln der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO, Anlagen 1a und 1b)? a) Wenn ja, welche konkreten Änderungen sollen zu welchen konkreten Zeitpunkten vorgenommen werden? Zu 1. – 3.: Nein. 4. Kann der Senat Presseberichte bestätigen, dass ab dem Schuljahr 2015/2016 das Fach Geschichte in den Jahrgangsstufen 5 und 6 zusammen mit den Fächern Geo- grafie und politische Bildung zum Schulfach „Gesellschaftswissenschaften “ zusammengefasst werden soll? a) Wenn ja, im welchem Umfang soll das Fach „Gesellschaftswissenschaft “ pro Woche in der jeweiligen Jahrgangsstufe unterrichtet werden? b) Wenn ja, welche Inhalte und welche Informationen sollen wie vermittelt werden? c) Wenn ja, welche Kompetenzen sollen von den Schüler*innen erworben werden? d) Wenn ja, sollen am Ende des Schuljahres die jewei- ligen Fächer getrennt benotet werden? Wenn nein, warum nicht? e) Wenn ja, wie lauten die dazugehörigen wissen- schaftlichen Bezugsdisziplinen und Studienfächer im Lehramt für die Grundschule an den Berliner Universitä- ten? Zu 4.: Es trifft zu, dass die Fächer Geschichte, Geo- grafie und Politische Bildung zum Schuljahr 2016/2017 zum Schulfach Gesellschaftswissenschaften zusammen- gefasst werden. Der bisherige Stundenumfang der einzel- nen Fächer bleibt für das Fach Gesellschaftswissenschaf- ten erhalten. Die Benotung wird für das neue Fach Gesell- schaftswissenschaften erfolgen. Zu den Fragen 4b und 4c verweise ich auf die Beant- wortung Ihrer Schriftlichen Anfrage Nr. 17/14 797. 5. Kann der Senat Presseberichte bestätigen, dass ab dem Schuljahr 2015/2016 das Fach Geschichte ab der 7. Klasse als ordentliches und eigenständiges Schulfach unterrichtet werden soll? a) Wenn ja, im welchem Umfang soll das Fach Ge- schichte pro Woche in welchen Jahrgangsstufen an wel- chen Schulformen unterrichtet werden? b) Wenn ja, welche Inhalte und welche Informationen sollen wie vermittelt werden? c) Wenn ja, welche Kompetenzen sollen von den Schüler*innen erworben werden? d) Wie wird die Wiedereinführung des Faches Ge- schichte als ordentliches und eigenständiges Fach begrün- det? Zu 5.: Das Fach Geschichte war und bleibt ein orden- tliches und eigenständiges Fach der Berliner Schule. In der Integrierten Sekundarschule wurde das Fach Ge- schichte in der Stundentafel formal zu einem Lernbereich mit dem Fach Sozialkunde zusammengefasst. Die Beant- wortung der Frage nach einer Wiedereinführung erübrigt sich entsprechend. Zu den Fragen 5b und 5c verweise ich auf die Beant- wortung Ihrer Schriftlichen Anfrage Nr. 17/14 797. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 798 2 6. Warum wurde vom LISUM im Zuge der Überarbei- tung der Rahmenlehrpläne auf die Einführung eines or- dentlichen und eigenständigen Schulfaches „Politische Bildung“ verzichtet, obwohl das Fach in den Eckpunkten zur Erarbeitung neuer Rahmenlehrpläne für die Grund- schule und die Sekundarstufe I, im Beschluss der Steue- rungsgruppe vom 21.02.2013 auftaucht? a) Hält die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ein ordentliches und eigenständiges Fach „Politische Bildung“ im Land Berlin für notwendig? Wenn ja, mit welchen Argumenten? Wenn nein, warum nicht? b) Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass im Land Brandenburg das Schulfach „Politische Bildung“ angeboten wird, in Berlin aber nicht? Zu 6.: Die Vorgaben zur Entwicklung der Rahmenleh- rpläne für die Länder Berlin und Brandenburg erfolgen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin und des Bildungsministe- riums des Landes Brandenburg und nicht durch das Lan- desinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM. Ein Verzicht auf ein eigenständiges Schulfach „Politische Bildung“ kann entsprechend durch das LISUM nicht erfolgen. Zu Frage 6a und 6b: Ein eigenständiges Fach der poli- tischen Bildung existiert unter der Bezeichnung „Sozialkunde “ in Berlin seit Jahrzehnten. Im Rahmen der Entwicklung neuer Rahmenlehrpläne wird die Bezeichnung der politischen Bildung unter der Fachbezeichnung „Politische Bildung“ der Länder angeglichen. 7. Laut einem Bericht der Berliner Zeitung vom 22.10.2014 soll ab dem Schuljahr eine „Demokratieerziehung “ fächerübergreifend erfolgen. a) Was wird vom LISUM und von der Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unter diesem Begriff verstanden? b) Wie soll diese fächerübergreifende Demokratieer- ziehung fächerübergreifend konkret umgesetzt werden? Zu 7.: Die bisher bereits im Schulgesetz für das Land Berlin vorgesehenen Querschnittsaufgaben der Schule werden in die neuen Rahmenlehrpläne integriert und um weitere Aufgaben wie zum Beispiel Demokratieerziehung oder Bildung für nachhaltige Entwicklung ergänzt und explizit in den einzelnen Fächern verankert. Dies bedeutet im Rahmen der Erziehung zur Demokratie jenseits der politischen Bildung u.a. die verstärkte Ermöglichung von Partizipation im schulischen Zusammenleben und die Förderung einer demokratischen Schulkultur. 8. Inwiefern wurde in den neuen Rahmenlehrplänen die Ausbildung von Medienkompetenz berücksichtigt? a) In welchen Jahrgangsstufen wird sie an welchen Schulformen und in welchen Schulfächern zukünftig wie Eingang in den Unterricht finden? Zu 8.: Medienbildung findet als Basiscurriculum fä- cherübergreifend Eingang in die Rahmenlehrpläne aller Fächer mit ausformulierten Standards auf zwei Niveaustu- fen für die Primar- und Sekundarstufe der allgemeinbil- denden Schulen Berlin, den 06. November 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Nov. 2014)