Drucksache 17 / 14 803 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Oktober 2014) und Antwort Beschädigte Gepäckstücke am Flughafen Tegel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen kam es in den Monaten Januar 2014 bis September 2014 zu Beschwerden von Fluggesellschaften auf Grund von Beschädigungen an Gepäckstücken, die durch die Gepäckförderanlage des Flughafens Tegel verursacht wurden? (Bitte nach Mona- ten aufschlüsseln) Antwort zu 1.: Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) hat hierzu mitgeteilt, dass Passagieranlie- gen, die sich auf Verluste oder Beschädigungen von Ge- päckstücken beziehen, vom Passagier direkt an die operie- rende Fluggesellschaft adressiert werden. Der Flughafenbetreiber ist für den Betrieb sowie die Wartung und Instandhaltung der Gepäckförderanlagen verantwortlich. Diese Aufgaben werden verlässlich durchgeführt, so dass Fluggesellschaften im benannten Zeitraum keine Beschwerden an den Flughafenbetreiber bzgl. Gepäckbeschädigungen herangetragen haben. Frage 2: Welche Kosten entstanden der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH durch den Ausgleich von Beschädigungen an Gepäckstücken, die durch die Ge- päckförderanlage des Flughafens Tegel im o. g. Zeitraum verursacht wurden? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln) Antwort zu 2.: Der FBB entstanden nach eigener Aus- sage keine Kosten. Berlin, den 05. November 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2014)