Drucksache 17 / 14 805 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Oktober 2014) und Antwort Werden die an den Berliner Flughäfen im Winterdienst eingesetzten Beschäftigten an- ständig bezahlt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). 1. Welche Unternehmen sind von der Flughafen Ber- lin Brandenburg GmbH mit dem Winterdienst 2014/2015 beauftragt? Zu 1. Flughafen Tegel (TXL): RUWE GmbH, Flughafen Schönefeld (SXF): Flora Agrar GmbH, Flughafen Berlin Brandenburg (BER): Bewerberge- meinschaft DREIECK Gebäudedienste GmbH/ Veolia Industrie- und Gebäudedienstleistung GmbH. TXL/SXF/BER: Tempton Personaldienstleistungen GmbH. 2. Beauftragen die in Frage 1. genannten Unterneh- men ihrerseits Subunternehmen? Wenn ja, welche? Zu 2. Die Flora Agrar GmbH beauftragt wiederum die Flora Dienstleistungs GmbH. 3. Wie hoch ist der Stundenlohn (brutto) der für den Winterdienst an den Berliner Flughäfen eingesetzten Beschäftigten? (Bitte nach beauftragtem Unternehmen bzw. Subunternehmen aufschlüsseln). Zu 3. Die Entlohnung der Beschäftigten ist arbeitsver- traglich geregelt, dem Senat liegen hierzu im Einzelnen keine Kenntnisse vor. Gegenüber der FBB ist vertraglich geregelt, dass die Auftragnehmerinnen und Auftragneh- mer verpflichtet sind, die Bestimmungen aus der gelten- den „Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Abfallwirtschaft inklusive Straßenreinigung und Win- terdienst“ einzuhalten. Hierzu haben die Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer eine Erklärung zur Einhaltung der Mindestlöhne und zur Tariftreue ebenso wie zur Ein- haltung der Bestimmungen gegen Schwarzarbeit und illegale Arbeitnehmerüberlassung abgegeben. 4. Werden von der Flughafengesellschaft, den mit dem Winterdienst beauftragten Unternehmen und/oder deren Subunternehmen Leiharbeiter/innen eingesetzt? Wenn ja, wie hoch ist der Stundenlohn (brutto) der einge- setzten Leiharbeiter/innen? (Bitte nach beauftragtem Unternehmen bzw. Subunternehmen aufschlüsseln) Zu 4. Von der FBB: ja, und zwar durch die Tempton Personaldienstleistungen GmbH. Die Vergütung richtet sich nach dem für die Verleiherinnen und Verleiher gülti- gen Tarifvertrag. Von den Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern: Nein. Berlin, den 11. November 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Nov. 2014)