Drucksache 17 / 14 813 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Oktober 2014) und Antwort Compliance Management Systeme bei landeseigenen Unternehmen: Olympiastadion Ber- lin GmbH Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist bei der Olympiastadion Berlin GmbH ein Com- pliance Management System installiert? Zu 1.: Nein. 2. Nach welchem Rahmenkonzept wurde das Com- pliance Management System installiert? 3. Welche Selbstverpflichtungen sind im Zusammen- hang mit dem Compliance Management System verein- bart worden? 4. Wie ist das Compliance Management System zerti- fiziert? 5. Welche Ziele sind im Rahmen des Compliance Management Systems vorgegeben? 6. Auf welche Art und Weise werden von welcher Stelle die Compliance-Risiken erfasst und verarbeitet? 7. Auf welche Art und Weise werden die Beschäftig- ten über das Compliance Management System informiert und/oder fortgebildet und auf welche Art und Weise wer- den den Beschäftigten entsprechende Verfahrensanwei- sungen und Verhaltenskodizes zugänglich gemacht? 8. Auf welche Art und Weise werden Verstöße gegen die in Frage 7. genannten Verfahrensanweisungen/Ver- haltenskodizes geahndet? 9. Existieren im Zusammenhang mit dem Compli- ance Management System Bonus- bzw. Malus-Regelun- gen? Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet? 10. Existiert eine Anlaufstelle für Whistleblower? Wenn ja, wo ist diese zu finden und auf welche Art und Weise werden die Beschäftigten darüber informiert? 11. Auf welche Art und Weise wird das Compliance Management System überwacht und evaluiert und von welcher Stelle werden evtl. Verstöße und eingeleitete Maßnahmen dokumentiert? 12. Finden in regelmäßigen Abständen externe Prü- fungen der Wirksamkeit und der Angemessenheit des Compliance Management Systems statt? Zu 2. bis 12.: Die Olympiastadion Berlin GmbH be- schäftigt derzeit 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hiervon drei Auszubildende. Die Installation eines Com- pliance Management Systems wird bei Unternehmen dieser Größe regelmäßig als nicht erforderlich betrachtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden über Rege- lungen zur Korruptionsprävention und Regelkonformität belehrt. Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages sind Verträge ab einem Auftragsvolumen von 25.000 €, die nicht im Wirtschaftsplan enthalten sind, durch den Aufsichtsrat zu genehmigen. Die Gesellschaft schließt weitestgehend langfristige Verträge mit den Geschäftspartnern ab. In den wöchentlichen „Meetings“ mit der Belegschaft erfolgt die Information und Abstimmung über anstehende Geschäfte. Die Ergebnisse werden protokolliert. Weiter ist eine Un- terschriftsregelung installiert, in der eine Festlegung zur Auftragserteilung getroffen wurde. Aufgrund der verhält- nismäßig kleinen Unternehmensgröße wurde diese Vor- gehensweise vom Wirtschaftsprüfer als angemessen und ausreichend beurteilt. Die Notwendigkeit der Einrichtung eines Compliance Management Systems ist vom Auf- sichtsrat zu prüfen. Berlin, den 03. November 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Nov. 2014)