Drucksache 17 / 14 815 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Oktober 2014) und Antwort Compliance Management Systeme bei landeseigenen Unternehmen: Grün Berlin Gesell- schaft mit beschränkter Haftung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist bei der Grün Berlin ein Compliance Ma- nagement System installiert? Antwort zu 1: Nein, ein Compliance Management System ist nicht installiert. In diesem Zusammenhang wird auf Regelungen des Berliner Corporate Governance Kodex verwiesen. Mit Beschluss vom 17. Februar 2009 hat der Senat von Berlin die Hinweise für Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen überarbeitet. Während die Betei- ligungshinweise für alle Beteiligungen des Landes unab- hängig von der Größe des Unternehmens und der Höhe der an ihnen gehaltenen Geschäftsanteile gelten, werden auf Basis des DCGK 1 Regelungen empfohlen (Berliner Corporate Governance Kodex), die bei den Beteiligungs- gesellschaften Berlins, an denen Berlin die Mehrheit der Anteile hält und/oder die hinsichtlich Größe, Aufgabe und wirtschaftlicher Bedeutung – insbesondere Risikolage – von besonderem Interesse sind, angewendet werden sol- len. Die entsprechende Anlage 7.1 zum Berliner Corpora- te Governance Kodex ist dem jeweiligen Lagebericht der Grün Berlin GmbH beigefügt. Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und regu- latorischer Standards durch die Grün Berlin GmbH ist damit gewährleistet. Frage 2: Nach welchem Rahmenkonzept wurde das Compliance Management System installiert? Frage 3: Welche Selbstverpflichtungen sind im Zu- sammenhang mit dem Compliance Management System vereinbart worden? 1 Deutschen Corporate Governance Kodex Frage 4: Wie ist das Compliance Management System zertifiziert? Frage 5: Welche Ziele sind im Rahmen des Compli- ance Management Systems vorgegeben? Frage 6: Auf welche Art und Weise werden von wel- cher Stelle die Compliance-Risiken erfasst und verarbei- tet? Frage 7: Auf welche Art und Weise werden die Be- schäftigten über das Compliance Management System informiert und/oder fortgebildet und auf welche Art und Weise werden den Beschäftigten entsprechende Verfah- rensanweisungen und Verhaltenskodizes zugänglich ge- macht? Frage 8: Auf welche Art und Weise werden Verstöße gegen die in Frage 7. genannten Verfahrensanweisun- gen/Verhaltenskodizes geahndet? Frage 9: Existieren im Zusammenhang mit dem Com- pliance Management System Bonus- bzw. Malus- Regelungen? Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet? Antwort zu 2.-9.: Die Fragen erübrigen sich durch die Antwort zu Frage 1. Frage 10: Existiert eine Anlaufstelle für Whistleblo- wer? Wenn ja, wo ist diese zu finden und auf welche Art und Weise werden die Beschäftigten darüber informiert? Antwort zu 10: Nein, eine Anlaufstelle ist nicht for- malisiert. Frage 11: Auf welche Art und Weise wird das Com- pliance Management System überwacht und evaluiert und von welcher Stelle werden evtl. Verstöße und eingeleitete Maßnahmen dokumentiert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 815 2 Frage 12: Finden in regelmäßigen Abständen externe Prüfungen der Wirksamkeit und der Angemessenheit des Compliance Management Systems statt? Antwort zu 11. und 12.: Die Fragen erübrigen sich durch die Antwort zu Frage 1. Berlin, den 13. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2014)