Drucksache 17 / 14 816 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Oktober 2014) und Antwort Compliance Management Systeme bei landeseigenen Unternehmen: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Ist bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH ein Compliance Management System installiert? Antwort zu Frage 1: Ja. Frage 2: Nach welchem Rahmenkonzept wurde das Compliance Management System installiert? Antwort zu Frage 2: Das Compliance Management folgt dem Ansatz des wertebasierenden Compliance Sys- tems mit den Schritten Kodifizieren, Kommunizieren, Implementieren und Organisieren. Frage 3: Welche Selbstverpflichtungen sind im Zu- sammenhang mit dem Compliance Management System vereinbart worden? Antwort zu Frage 3: Im Rahmen einer wertebasierten Compliance ist die Verpflichtungserklärung der Ge- schäftsführung üblich; eine solche ist in Vorbereitung. Es besteht bereits die Geschäftsethik der FBB und BFG, in der die Grundsätze und Prinzipien niedergelegt sind. Frage 4: Wie ist das Compliance Management System zertifiziert? Antwort zu Frage 4: Es gibt keine Zertifizierung. Frage 5: Welche Ziele sind im Rahmen des Compli- ance Management Systems vorgegeben? Antwort zu Frage 5: Die Ziele ergeben sich aus den Grundsätzen und den Prinzipien der Geschäftsethik: “FBB und BFG wollen im Wettbewerb durch Qualität, Zuver- lässigkeit und Fairness erfolgreich sein. Geschäftsmoral und Integrität sichern unsere Glaubwürdigkeit. Selbstver- ständlich ist, dass alle Mitarbeiter die Gesetze und unter- nehmensspezifische Regelungen befolgen und ihre Ver- pflichtungen in zuverlässiger Art und Weise erfüllen. Sie müssen in allen Aspekten ihres beruflichen Handelns Gesetzestreue, Aufrichtigkeit und Fairness walten las- sen.“ Frage 6: Auf welche Art und Weise werden von wel- cher Stelle die Compliance-Risiken erfasst und verarbei- tet? Antwort zu Frage 6: Der Compliance Officer ist für die Erfassung und Bearbeitung von Compliance Risiken sowie die Entwicklung von Maßnahmen zuständig. Frage 7: Auf welche Art und Weise werden die Be- schäftigten über das Compliance Management System informiert und/oder fortgebildet und auf welche Art und Weise werden den Beschäftigten entsprechende Verfah- rensanweisungen und Verhaltenskodizes zugänglich ge- macht? Antwort zu Frage 7: Es finden in regelmäßigen Ab- ständen Schulungen der Mitarbeiter zu bestimmten Com- pliance Schwerpunktthemen statt. Die Geschäftsethik ist im Intranet allen Mitarbeitern zugänglich. Neue Verfah- rensanweisungen werden durch einen Unternehmens- Newsletter sowie durch die Führungskräfte bekannt ge- macht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 7816 2 Frage 8: Auf welche Art und Weise werden Verstöße gegen die in Frage 7. genannten Verfahrensanweisun- gen/Verhaltenskodizes geahndet? Antwort zu Frage 8: Dies ist vom Einzelfall abhängig; je nach Art des Compliance Verstoßes kommen arbeits- rechtliche Maßnahmen bis zur Erstattung von Strafanzei- gen zur Anwendung. Frage 9: Existieren im Zusammenhang mit dem Com- pliance Management System Bonus- bzw. Malus- Regelungen? Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet? Antwort zu Frage 9: Nein. Frage 10: Existiert eine Anlaufstelle für Whistleblo- wer? Wenn ja, wo ist diese zu finden und auf welche Art und Weise werden die Beschäftigten darüber informiert? Antwort zu Frage 10: Ja, sowohl das Compliance Office als auch der externe Ombudsmann stehen für die Entgegennahme von Hinweisen zur Verfügung. Die In- formationen hierzu sind sowohl im Internet als auch im Intranet veröffentlicht. Anlässlich des personellen Wech- sels der Ombudsperson sind diese gesondert in dem ent- sprechenden Unternehmens-Newsletter sowie extern per Pressemitteilung veröffentlicht worden. Frage 11: Auf welche Art und Weise wird das Com- pliance Management System überwacht und evaluiert und von welcher Stelle werden eventuell Verstöße und einge- leitete Maßnahmen dokumentiert? Antwort zu Frage 11: Die Zuständigkeit liegt beim Compliance Office. Frage 12: Finden in regelmäßigen Abständen externe Prüfungen der Wirksamkeit und der Angemessenheit des Compliance Management Systems statt? Antwort zu Frage 12: Im Zuge der Verstärkung des Compliance Management Systems sind Prüfungen vorge- sehen. Dabei ist zunächst die interne Revision zuständig; eine externe Prüfung nach IDW PS 980 soll mittelfristig folgen. Berlin, den 03. November 2014 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Nov. 2014)