Drucksache 17 / 14 819 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Oktober 2014) und Antwort Compliance Management Systeme bei landeseigenen Unternehmen: Berliner Stadtreini- gungsbetriebe AöR (BSR) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat überwiegend nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist jedoch bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um eine Stellungnahme gebeten. Die Beantwortung der An- frage beruht daher zum größten Teil auf der von den BSR übergebenen Stellungnahme. 1. Ist bei der BSR ein Compliance Management Sys- tem installiert? Zu 1.: Ja, bei den BSR ist ein Compliance Manage- ment System installiert. 2. Nach welchem Rahmenkonzept wurde das Compli- ance Management System installiert? Zu 2: Das Compliance System der BSR basiert auf den anerkannten wissenschaftlichen/theoretischen Grund- lagen, die sich z. B. auch im Prüfungsstandard PS 980 (Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfungen von Compliance Management Systemen) des Institutes der Wirtschaftsprü- fer oder aber in der Publikation des Verbandes Kommu- naler Unternehmen (VKU) „Compliance in Kommunalen Unternehmen“ wiederfinden. 3. Welche Selbstverpflichtungen sind im Zusammen- hang mit dem Compliance Management System verein- bart worden? Zu 3: Spezielle Selbstverpflichtungen im Rahmen des Compliance Management Systems gibt es nicht. Das Compliance System der BSR soll sicherstellen, dass Ge- setze und interne Regelungen eingehalten werden. 4. Wie ist das Compliance Management zertifiziert? Zu 4: Ein Mehrwert wurde in einer Zertifizierung bis- her nicht gesehen. 5. Welche Ziele sind im Rahmen des Compliance Ma- nagement Systems vergeben? Zu 5.: Siehe Antwort auf Frage 3. 6. Auf welche Art und Weise werden von welcher Stelle die Compliance-Risiken erfasst und verarbeitet? Zu 6: Für die Erfassung von Unternehmensrisiken, haben die BSR ein Risikomanagement System installiert. Die Compliance Risiken werden hier ebenfalls erfasst und entsprechend den internen Vorgaben behandelt. 7. Auf welche Art und Weise werden die Beschäftig- ten über das Compliance Management System informiert und/oder fortgebildet und auf welche Art und Weise wer- den den Beschäftigten entsprechende Verfahrensanwei- sungen und Verhaltenskodizes zugänglich gemacht? Zu 7.: Um die Beschäftigten über die gültigen Vorga- ben zu informieren, haben die BSR ein IT-gestütztes System entwickelt. Dieses System stellt nicht nur die Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher, sondern gewährleistet auch, dass das Erstellen, Prüfen und Freigeben nachvollziehbar ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über keinen PC- Arbeitsplatz verfügen, werden über die für sie geltenden Vorgaben durch ihren Vorgesetzten informiert. Als Schulungsformen werden die bei den BSR übli- chen Formate verwendet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 819 2 8. Auf welche Art und Weise werden Verstöße gegen die in Frage 7. genannten Verfahrensanweisungen/Verhal- tenskodizes geahndet? Zu 8.: Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Jeder Verstoß wird einzeln bewertet und in an- gemessener Weise geahndet. 9. Existieren im Zusammenhang mit dem Compliance Management System Bonus- bzw. Malus-Regelungen? Wenn ja, welche? Zu 9.: Eine Bonus-/Malusregelung existiert nicht. 10. Existiert eine Anlaufstelle für Whistleblower? Wenn ja, wo ist diese zu finden und auf welche Art und Weise werden die Beschäftigten darüber informiert? Zu 10.: Als Anlaufstelle für Whistleblower haben die BSR eine Ombudsfrau (externe Rechtsanwältin) instal- liert. Diese kann, wenn es vom Whistleblower gewünscht wird, seine Anonymität sicherstellen. Die Kontaktdaten der Ombudsstelle stehen in der mo- natlichen Ausgabe der Betriebszeitung und im Intranet sind diese und weitere Informationen veröffentlicht. 11. Auf welche Art und Weise wird das Compliance Management System überwacht und evaluiert und von welcher Stelle werden evtl. Verstöße und eingeleitete Maßnahmen dokumentiert? Zu 11.: Die Prozesse und Vorgaben der BSR werden entsprechend des TLoD -Modells (Three Lines of De- fence) kontrolliert. Die Dokumentation erfolgt bei den entsprechend Verantwortlichen. 12. Finden in regelmäßigen Abständen externe Prü- fungen der Wirksamkeit und Angemessenheit des Com- pliance Management System statt? Zu 12.: Das Compliance System der BSR ist bei jeder Jahresabschlussprüfung Prüfungsthema, vgl. § 53 Haus- haltsgrundsätzegesetz (HGrG). Berlin, den 07. November 2014 In Vertretung Guido B e e r m a n n .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2014)