Drucksache 17 / 14 822 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Oktober 2014) und Antwort Compliance Management Systeme bei landeseigenen Unternehmen: Berliner Bäder- Betriebe AöR (BBB) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist bei den BBB ein Compliance Management Sys- tem installiert? Zu 1.: Bei den Berliner Bäder-Betrieben (BBB) gibt es einzelne Compliance-Regelungen. Ein Compliance- Management-System (CMS) befindet sich gegenwärtig im Aufbau. Hierzu wurde die bisherige Stabsstelle Revi- sion als neue Stabsstelle „Revision und Compliance“ ausgeprägt und zum 01.04.2014 neubesetzt. 2. Nach welchem Rahmenkonzept wurde das Com- pliance Management System installiert? Zu 2.: Das CMS wird nach den Prüfungsstandard 980 (PS 980) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) instal- liert. 3. Welche Selbstverpflichtungen sind im Zusammen- hang mit dem Compliance Management System verein- bart worden? Zu 3.: Diese werden im Rahmen des CMS festgelegt und befinden sich zurzeit in der Erarbeitung. 4. Wie ist das Compliance Management System zerti- fiziert? 11. Auf welche Art und Weise wird das Compliance Management System überwacht und evaluiert und von welcher Stelle werden evt. Verstöße und eingeleitete Maßnahmen dokumentiert? 12. Finden in regelmäßigen Abständen externe Prü- fungen der Wirksamkeit und der Angemessenheit des Compliance Management Systems statt? Zu 4., 11. und 12.: Eine Zertifizierung liegt noch nicht vor. Grundsätzlich werden Compliance-Maßnahmen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch die jeweilige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf ihre Wirksamkeit hin mit untersucht. 5. Welche Ziele sind im Rahmen des Compliance Management Systems vorgegeben? Zu 5.: Das CMS verfolgt grundsätzlich das Ziel, die Regeltreue im betrieblichen und außerbetrieblichen Han- deln zu erhöhen. Die Einzelziele im Bereich der Risikom- inimierung, Effizienzsteigerung und Effektivitätssteige- rung sind Gegenstand künftiger Festlegungen, die unter anderem auch im Rahmen der internen Schulungsinitiati- ve festgelegt werden sollen. 6. Auf welche Art und Weise werden von welcher Stelle die Compliance-Risiken erfasst und verarbeitet? Zu 6.: Compliance-Risiken werden gegenwärtig aus- schließlich intern durch die Stabsstelle Revision und Compliance bearbeitet. 7. Auf welche Art und Weise werden die Beschäftig- ten über das Compliance Management System informiert und/oder fortgebildet und auf welche Art und Weise wer- den den Beschäftigten entsprechende Verfahrensanwei- sungen und Verhaltenskodizes zugänglich gemacht? Zu 7.: Im III. Quartal 2014 fand im Rahmen eines Ri- sikoworkshops für die Führungskräfte der BBB eine erste Sensibilisierung für das Thema statt. Ab 2015 erfolgt hier eine interne Schulungsinitiative durch den Leiter Revision und Compliance. Verfahrensanweisungen und Verhaltenskodexe wer- den grundsätzlich innerbetrieblich veröffentlicht (z. B. im Organisations- bzw. Managementhandbuch, Rundschrei- ben usw.). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 822 2 8. Auf welche Art und Weise werden Verstöße gegen die in Frage 7. genannten Verfahrensanweisungen/Verhal- tenskodizes geahndet? Zu 8.: Dies ist vom Einzelfall abhängig und kann im Ergebnis von Änderungen einer Organisationsanweisung über Schulungsmaßnahmen bis hin zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen reichen. 9. Existieren im Zusammenhang mit dem Compli- ance Management System Bonus- bzw. Malus-Regelun- gen? Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet? Zu 9.: Nein. Ein CMS sollte nach Auffassung des Vorstandes diese auch grundsätzlich nicht vorsehen. Das wäre methodisch der falsche Ansatz. 10. Existiert eine Anlaufstelle für Whistleblower? Wenn ja, wo ist diese zu finden und auf welche Art und Weise werden die Beschäftigten darüber informiert? Zu 10.: Diese Aufgabe wird künftig von der Stabsstel- le Revision und Compliance wahrgenommen. Die Be- schäftigten werden hierüber schriftlich informiert. Berlin, den 10. November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2014)