Drucksache 17 / 14 828 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 24. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Oktober 2014) und Antwort Forschungsreaktor in Wannsee Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann und wie lange ist der Forschungs- reaktor des Helmholtz-Zentrums in Wannsee stillgelegt? Antwort zu 1: Der Forschungsreaktor BER II in Wannsee ist nicht stillgelegt. Zur Durchführung umfang- reicher Arbeiten befindet sich der Reaktor seit dem 29.11.2013 nicht in Betrieb. Die Arbeiten sollen bis zum Jahresende 2014 planmäßig abgeschlossen werden. Der Betrieb des Forschungsreaktors soll Ende 2019 endgültig eingestellt werden. Frage 2: Was waren die Gründe für die Stilllegung? Antwort zu 2: Die geplante Stilllegung im Jahr 2019 beruht auf einer Entscheidung des Aufsichtsrats des Helmholtz-Zentrums vom 25.06.2013, der wegen einer Schwerpunktverschiebung in der wissenschaftlichen Aus- richtung des Instituts den Betrieb des Reaktors über das Jahr 2019 hinaus nicht mehr weiter fortsetzen will. Frage 3: Ist nach Entfernung der Schweißnaht am Saugrohr die Trennwand zwischen den Becken unterhalb des Trenntors in Reaktorkernhöhe noch dicht? Antwort zu 3: Das Entfernen der Schweißnaht zwi- schen Saugrohr und Trennwand beeinflusst in keiner Weise die Dichtheit der Betonschwelle zwischen den beiden Beckenhälften, deren Oberkante den Reaktor über- ragt. Frage 4: Wird ein unabhängiges Gutachten (z.B. von der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.) zu den bisheri- gen Emissionen während des Betriebs vor Wiederauf- nahme erstellt, das die bisherige Gesundheitsgefährdung der unmittelbaren Nachbarschaft (z.B. den direkt am Zaun des HZB anschließenden privaten Kinderspielplatz, den 400 m vom Reaktor entfernten öffentlichen Kinderspiel- platz, das direkt in der Abwindfahne des Reaktors liegen- de Wohngebiet in 350 m Entfernung zum Reaktor etc.) ausschließt? Antwort zu 4: Die kontinuierlich während der gesam- ten Betriebszeit mittels eines Fernüberwachungssystems erhobenen Messwerte zur Emission des Forschungsreak- tors schließen eine Gesundheitsgefährdung für die Bevöl- kerung in der Umgebung und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts aus. Frage 5: Ist im Rahmen der „anstehenden“ Staatsvertragsnovelle (kleine Anfrage vom 22.08.2012, Drs. 17/10876) das gemeinsame Krebsregister ermächtigt worden, regionale Auswertungen durchzuführen und sind diese inzwischen erfolgt; wenn nein, warum nicht und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort zu 5: Die derzeit in Bearbeitung befindliche Staatsvertragsänderung sieht vor, das Gemeinsame Krebs- register (GKR) für kleinräumige regionale Auswertungen (unterhalb der amtlichen Gemeindeebene) zu ermächti- gen. Da die Staatsvertragsänderung noch nicht abge- schlossen ist, sind bisher keine derartigen Auswertungen seitens des GKR durchgeführt worden. Frage 6: Wie wird bei der Wiederaufnahme des Be- triebs eine mögliche Gefährdung des Reaktors durch die Flugkorridore des BER in Schönefeld ausgeschlossen? Antwort zu 6: Eine mögliche Gefährdung des Reak- tors durch die Lage von Flugrouten ist Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Der Senat greift hier dem Urteil nicht vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 828 2 Frage 7: Kann im Lichte der Erkenntnisse der Reak- torsicherheitskommission als des höchsten deutschen Fachgremiums (447. Sitzung am 3.5.2012), dass es für die Risikobewertung allein auf den Umfang der bei einem größtmöglichen Unfall freigesetzten Radioaktivität an- kommt und Wahrscheinlichkeitsberechnungen als obsolet betrachtet werden, immer noch auf ein der Bevölkerung zuzumutendes Restrisiko verwiesen werden? Antwort zu 7: Gegenstand der anlagenspezifischen Si- cherheitsüberprüfung deutscher Forschungsreaktoren unter Berücksichtigung der Ereignisse in Fukushima-I durch die Reaktorsicherheitskommission war die Frage, inwieweit die Anlagen Reserven bei auslegungsüber- schreitenden Ereignissen aufweisen. Nur für diese Frage waren Betrachtungen, mit welcher Wahrscheinlichkeit es zu solchen Ereignissen kommen könnte, entbehrlich. Die Einteilung denkbarer Ereignisse in solche, gegen die von den Betreibern Schutzmaßnahmen zu fordern sind, und solche, für die das nicht zutrifft und die dem Restrisiko zuzuordnen sind, ist aber nach wie vor Grundlage der Auslegung der Anlagen und war Voraussetzung für die Beschäftigung mit auslegungsüberschreitenden Ereignis- sen. Berlin, den 11. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2014)