Drucksache 17 / 14 831 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 24. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Oktober 2014) und Antwort Aufklärung von Straftaten mit Hilfe der Videoüberwachung im öffentlichen Personen- nahverkehr im Jahr 2013 und im ersten Halbjahr 2014 (hier: BVG) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2013 und im ersten Halbjahr 2014 im Rahmen der Strafermittlungsar- beit Anträge mit der Bitte um Videodatenübermittlung an die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gestellt? Zu 1.: Im Jahr 2013 wurde seitens der Polizei Berlin in 3.100 Fällen Bildmaterial angefordert. Für das erste Halbjahr 2014 lag die Zahl bei 2.006 Fällen. 2. In wie vielen Fällen konnten in den vorgenannten Zeiträumen Videodaten übermittelt werden (bitte unter- teilt nach Bahnhöfen, U-Bahnfahrzeugen, Bussen, Trams, ggf. Haltestellen)? Zu 2.: Seit dem Jahr 2012 werden Daten zur Videoma- terialanforderung durch die Polizei Berlin selbst erfasst. Aufgrund der Erfassungsmodalitäten ist jedoch eine Aus- sage zur Anzahl des übermittelten Bildmaterials und Zu- ordnung zu den einzelnen Betriebsbereichen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG AöR) durch die Polizei Berlin nicht möglich. Hierzu erfolgt keine automatisierte Erfas- sung. 3. In wie vielen Fällen konnte den Anträgen nicht entsprochen werden, weil die Videodaten gemäß der Neufassung des § 31 b Abs. 3 a Satz 2 des Berliner Da- tenschutzgesetzes nach 48 Stunden gelöscht waren? Zu 3.: Die BVG AöR teilt für das Jahr 2013 mit, dass in insgesamt 46 Fällen kein Bildmaterial geliefert werden konnte, da die Speicherfrist von 48 Stunden überschritten war. Im ersten Halbjahr 2014 belief sich die Anzahl auf 32 Fälle. Zur Diskrepanz hinsichtlich der Antwort auf die Frage 4. der KA 17/13083 des Abgeordneten Langenbrinck (SPD) stellt die BVG AöR dar, dass zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage die Statistik der BVG AöR noch nicht abschließend bearbeitet war (erforderliche Nachbereini- gung aufgrund noch nicht abschließend eingegebener Vorgänge). Zum Anfragetermin bei der BVG AöR ent- sprach die Zahl jedoch den zu diesem Zeitpunkt ermittel- ten Angaben. 4. Wie viele Straftäter konnten aufgrund der übermit- telten Videodaten ermittelt werden? Zu 4.: Im Jahr 2013 konnten 230 Tatverdächtige im Zusammenhang mit der Anforderung von Videodaten in Strafanzeigen eingetragen werden. Im ersten Halbjahr 2014 wurden 309 Tatverdächtige erfasst. Videomaterial wird im Rahmen der Strafverfolgung regelmäßig durch die Polizei Berlin angefordert. Zu be- rücksichtigen ist, dass die Videodaten grundsätzlich kein allein stehendes Beweismittel sind. Ob die zur Verfügung gestellten Videodaten als entscheidendes Beweismittel zur Identifizierung der Tatverdächtigen beitragen konn- ten, kann nicht nachvollzogen werden. Hierzu erfolgt keine statistische Erhebung. Berlin, den 13. November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2014)