Drucksache 17 / 14 837 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 24. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Oktober 2014) und Antwort Kostensituation Kita Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Mietkosten werden in der Sachkostenpau- schale der aktuell gültigen RVTAG berücksichtigt (wie- viel € pro qm pro Platz pro Jahr brutto warm oder netto kalt)? 2. Wird diese Mietkostenpauschale an das steigende Gewerbe-Mietniveau in Berlin angepasst; wenn ja, was ist die Ausgangsbasis und wie hoch sind die Anpassungen? Zu 1. und 2.: Die Rahmenvereinbarung über die Fi- nanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrich- tungen (RV Tag) weist in ihren Kostenblättern Pauscha- len aus, die nach dem Alter und dem Betreuungsumfang der Kinder variieren. Die Miet- bzw. Raumkosten sind in den Sachkosten des Kita-Kostenblatts enthalten, die grundsätzlich einheitlich und pauschal berücksichtigt werden. Nach der Finanzierungssystematik im Kita- Gutscheinverfahren werden von den Gesamtkosten (Per- sonal-und Sachkosten) und insoweit auch von den anteili- gen Raumkosten 93% abzüglich der Elternkostenbeteili- gung nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) durch das Land Berlin finanziert. Der Trägeran- teil beträgt 7%. Die Kostensatzfinanzierung erlaubt eine betriebswirtschaftliche Querfinanzierung zwischen den Einzelpositionen der Sachkosten sowie zwischen den Sach- und Personalkosten. Im März 2014 wurden die Verhandlungen zur Anpas- sung der Personal- und Sachkosten zwischen dem Land Berlin, der Liga der Spitzenverbände der freien Wohl- fahrtspflege (Liga) und dem Dachverband der Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS e.V.) abgeschlossen. Es wurde vereinbart, die Sachkosten im Jahr 2014 in Höhe von 3,5 v. H. und im Jahr 2015 in Höhe von 2,5 v. H. jeweils zum 1.1. des Jahres anzuheben. „Ab dem Jahr 2016 findet eine Anpassung der Sachkosten jeweils zum 1.1. eines Jahres in Höhe des arithmetischen Mittels der dem November des Vorjahres vorangegangenen zwölf Monatswerte des Verbraucherpreisindex Berlin, (…), mindestens jedoch in Höhe von jährlich 1 v.H., statt.“ Die Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2017. 3. Die Pauschale für das Schul-Mittagessen wurde jüngst auf 3,25 € pro Essen und Tag erhöht, weshalb wurde die Mittag-Essenspauschale für die KITAs nicht angepasst, für wann ist eine eventuelle Anpassung geplant und in welcher Höhe? Zu 3.: Auch die Finanzierung des Essens ist Teil der o.g. Pauschale. Eine gesonderte Anpassung der Essenpau- schale ist somit nicht geplant. Der Kostenanteil für die Verpflegung beträgt kalkulatorisch 56,84 € pro Platz und Monat. Darin enthalten ist der Verpflegungsanteil von 23 €, der durch die Eltern monatlich zu entrichten ist. Dieser Anteil ist über die Jahre unverändert beibehalten worden. Der aus Landesmitteln bezuschusste Teil hingegen ist im Rahmen der Anpassung der Sachkosten erhöht worden, letztmalig zum 1.1.2014 um 3,5 %. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Berlin, den 13. November 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Nov. 2014)