Drucksache 17 / 14 838 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 28. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2014) und Antwort Rechte „Hooligans gegen Salafisten“ auch in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Gruppe/ Vereinigung „Hooligans gegen Salafisten“ und ihre Aktivitäten und Mitglieder in Berlin? 2. Welche Kenntnisse hat der Senat über ein Berliner Netzwerk Hooligans gegen Salafisten oder Verbindungen der Gruppe nach Berlin? Zu 1. und 2.: Dem Senat ist die virtuelle Vernetzung von Hooligans, insbesondere im sozialen Netzwerk „Facebook “, unter dem Rubrum „Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa)“ seit September 2014 bekannt. Bis zur Veranstaltung am 26. Oktober 2014 in Köln lagen den Fach- dienststellen des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin zu der Gruppe/Vereinigung „HoGeSa“ bzw. deren Aktivitäten und Mitgliedern keine Erkenntnisse, die über die frei im Internet verfügbaren Informationen und die Medienbe- richterstattung hinausgehen, vor. Die weitergehenden Auswertungen im Sinne der Fragestellung, insbesondere zu den Ereignissen am 26. Oktober 2014 in Köln sowie dort anwesenden Personen aus Berlin, dauern an. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung Ver- fassungsschutz, hat bereits Wochen zuvor öffentlich auf die sich weiter entwickelnde Problematik hingewiesen. Soweit sie regional zu verorten sind, stammen die Anhän- gerinnen und Anhänger der „HoGeSa“ überwiegend aus dem west- und süddeutschen Raum. „HoGeSa“-Auftritte in sozialen Netzwerken finden Zuspruch von aktionsori- entierten und parlamentsorientierten Rechtsextremistin- nen und Rechtsextremisten in Berlin. 3. Wie viele BerlinerInnen rechnet der Senat den Hooligans gegen Salafisten zu, bitte auflisten nach ge- waltbereite (Kategorie B) und gewaltsuchende (Kategorie C) verzeichnet? Wie viele davon sind der rechtsextremen Szene von Berlin zuzuordnen? (Bitte – soweit möglich – aufgeschlüsselt nach Vereinszugehörigkeit.) Zu 3.: Ob und inwieweit die in Köln anlässlich der Versammlungslage festgestellten Personen aus Berlin tatsächlich den „Hooligans gegen Salafisten“ zuzuordnen sind, muss noch durch weitere Ermittlungen verifiziert werden. Eine valide Bewertung zum Berliner Personenpo- tenzial ist daher derzeit nicht möglich. 4. Wie hoch schätzt der Senat das rechtsextreme Po- tenzial und die Gewaltbereitschaft der Gruppe ein? Zu 4.: Dem Senat liegen, wie bereits geschildert, der- zeit keine validen Erkenntnisse über eine mögliche Grup- penstruktur, die personelle Zusammensetzung und das rechtsextreme Potenzial von „HoGeSa“ vor. Im Übrigen kann Hooligans grundsätzlich eine Gewaltaffinität zuge- schrieben werden. Auch eine latente Ausländerfeindlich- keit ist nicht selten anzutreffen. 5. Welche Kenntnisse hat der Senat über personelle Überschneidungen zwischen der Gruppe „Hooligans gegen Salafisten“ und Gruppierungen der rechtsextremen Szene in Berlin? Zu 5.: Hierzu liegen zur Zeit noch keine validen Er- kenntnisse vor. Die Auswertungen hierzu dauern an. 6. Wie viele Berliner und Berlinerinnen haben nach Kenntnis des Senats an der Demonstration am 26.10.2014 in Köln teilgenommen? Zu 6.: Bei der Demonstration in Köln am 26. Oktober 2014 wurde eine niedrige zweistellige Anzahl von Perso- nen aus dem Bereich Berlin und Umland festgestellt. Ein rechtsextremistischer Berliner Liedermacher, der bislang im Zusammenhang mit den Protesten gegen Flüchtlings- unterkünfte bekannt geworden ist, trat in Köln auf. Die genaue Zahl kann noch nicht abschließend bewer- tet werden, da die Ermittlungen des LKA Berlin andau- ern. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 838 2 7. Sind dem Senat verzeichnete Straftaten von Berli- nern und Berlinerinnen im Zusammenhang mit der De- monstration am 26.10.2014 in Köln bekannt? Wenn ja, wie viele und welche? Zu 7.: Dem Senat sind bislang keine Straftaten von Berlinerinnen und Berlinern im Zusammenhang mit der Demonstration in Köln am 26. Oktober 2014 bekanntge- worden (Stand: 3. November 2014). 8. Welche Kenntnisse hat der Senat über zukünftige Veranstaltungen in Berlin, die von der Gruppe „Hooligans gegen Salafisten“ bzw. Mitgliedern dieser angemeldet sind? (bitte auflisten, mit Ort, Zeit, erwartete Teilnehmer- zahl, angemeldete Route und Einschätzung der Gefahren- lage) Zu 8.: Am 27. Oktober 2014 wurde für den 15. No- vember 2014, 15:00 – 21:00 Uhr, ein Aufzug „Gegen Salafisten, Islamisierung, Flüchtlingspolitik“ mit erwarteten 10.000 Teilnehmern entlang der Aufzugsstrecke Pari- ser Platz – Ebertstr. – Scheidemannstr. – Paul-Löbe-Allee – Spreeufer – Wilhelmstr. – Pariser Platz angemeldet. Der angebliche Anmelder hat am 1. November 2014 jedoch erklärt, seine Personalien seien missbräuchlich benutzt worden, er selbst habe keinen Aufzug angemeldet und wolle dies auch nicht. 9. Sind dem Senat andere zukünftige Veranstaltungen in Berlin bekannt, die für die Gruppe interessant sein könnten oder mit der Gruppe in Verbindung stehen? (bitte auflisten, mit Ort, Zeit, erwartete Teilnehmerzahl, ange- meldete Route und Einschätzung der Gefahrenlage) Zu 9.: Eine valide Aussage dazu ist nicht möglich. Im Internet werden verschiedene Veranstaltungen, u. a. am 9. November 2014 in Berlin, thematisiert. Konkrete Verbin- dungen zur „HoGeSa“ können derzeit nicht belastbar festgestellt werden. Grundsätzlich besteht die Möglich- keit, dass Sympathisantinnen und Sympathisanten der „HoGeSa“-Internetseiten an rechtsextremistischen Veranstaltungen teilnehmen. 10. Wie stellt der Senat sicher, dass es in Berlin nicht zu ähnlichen Gewalteskalationen wie in Köln am 26. Oktober kommt? Zu 10.: Die zuständigen Fachdienststellen des LKA Berlin beobachten die jeweiligen Szenen intensiv und reagieren angepasst auf alle festgestellten - auch phäno- menologischen - Besonderheiten und Tendenzen. Weiter- führend erfolgen bei entsprechenden Versammlungsan- meldungen Lagebewertungen, welche ausschlaggebend für die polizeilichen Maßnahmen am Einsatztag sind. Darüber hinaus findet ein bundesweiter Informationsaus- tausch zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, insbesondere im „Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrum“ (GETZ) statt. 11. Wie bewertet der Senat das in der schriftlichen Anfrage Drs.17/ 14 283 unter Frage 1 aufgeführte Perso- nenpotenzial von Kategorie B und C Hooligans und deren Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene in Berlin vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse? Wie hoch schätzt der Senat die Dunkelziffern ein? Zu 11.: Eine Bewertung der jüngsten Ereignisse in Köln und eventuelle Verbindungen zu staatsschutzrele- vantem Personenpotenzial aus dem Phänomenbereich der Politisch Motivierten Kriminalität - rechts aus Berlin ist derzeit Gegenstand polizeilicher Auswertung und Ermitt- lungen sowie des Informationsaustauschs der zuständigen Fachdienststellen des LKA Berlin. Berlin, den 10. November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2014)