Drucksache 17 / 14 839 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 28. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2014) und Antwort Wie geht es weiter mit der digitalen Medienbildung in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was ist bisher zur Erarbeitung eines Folgeplans für den eigentlich 2013 ausgelaufenen eEducation Berlin Masterplan erfolgt und was ist dazu geplant? 2. Welcher Prozess wurde zur Erarbeitung eines neu- en Konzeptes des eEducation Berlin Masterplans ge- wählt? Wer wurde daran beteiligt? Zu 1. und 2.: Zu keinem Zeitpunkt war vorgesehen, den „eEducation Berlin Masterplan“ im Jahre 2013 auslaufen zu lassen. Da im Gegensatz zur ursprünglichen Planung aus dem Jahre 2004 einer summativen Evaluati- on der Vorrang vor einer formativen Evaluation einge- räumt wurde, erfolgen, soweit erforderlich, Ergänzungen zum Masterplan, z. B. die Ergänzung zum Einsatz von „Interactive Whiteboards“ im Unterricht. Diese Art einer aktualisierten Fortschreibung des „eEducation Berlin Masterplan“ hat sich bewährt und zeigt eine hohe Akzeptanz bei den Berliner Schulen. Die Inhalte und Zielstel- lungen der einzelnen Masterplan-Projekte wurden und werden für die jeweilige Ausschreibung zur Teilnahme durch die Berliner Schulen stets an die aktuellen Gege- benheiten angepasst, wie es z. B. in den Projekten und Aktionen „Werden Sie Berliner Schule 2.0“ oder „Werden Sie Masterplan-Modellschule“ oder „Berlin wird kreidefrei“ oder „Make Your Own Product (MYOP)“ ersichtlich wird. Für eine Überarbeitung des „eEducation Berlin Masterplan “ wird sich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft u. a. an der vorliegenden Evalu- ation des Masterplans orientieren. Die Erarbeitung des „eEducation Berlin Masterplan“ innerhalb von nur 6 Monaten von Mitte 2004 bis Anfang 2005 erfolgte mit breiter Einbindung vorhandener Kompetenzen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und gesellschaftlichen und gesellschaftlich relevanten Gruppen sowie einer interdis- ziplinären Kooperation in vornehmlich online arbeitenden Arbeitsgruppen. Dieses Vorgehen hatte sich bewährt. 3. Bis auf einen Aufruf, gebrauchte PC´s abzugeben aus dem Februar 2014, stammen die Einträge auf der Internetseite „Computer und Medien“ der Bildungsverwaltung aus der Zeit vor der letzten Abgeordnetenhaus- wahl 2011. Was hat sich seither konzeptionell getan? Zu 3.: Ein Relaunch der Webpräsenz der Senatsver- waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist derzeit in Vorbereitung, danach werden sich auch die Aussagen zur Medienbildung auf einem aktuellen Stand befinden. Seit 2011 wurden die bestehenden, bereits erfolgreich eingeführten Leitprojekte für den Einsatz im Unterricht, z. B. die europäische Aktion „eTwinning“, „Intel® Lehren interaktiv“, „Internet-Seepferdchen“, „Berlin wird kreidefrei “, „Mehr Medienkompetenz für Eltern“ weiter konsolidiert und verstetigt. Hinzu kamen als neue Leitprojekte „Berlin goes mobile – in learning“, unterrichtlicher Einsatz von Notebooks /mobile devices, „Berlin goes mobile – in teaching“, Unterstützung von Multiplikatoren im schulischen Einsatz durch leihweise Überlassung von Notebook-Beamer- Kombinationen sowie „Make Your Own Product (MYOP )“, Einsatz von 3D-Druckern im Unterricht als wesentlicher Schritt zum Verständnis von IoT (Internet of Things – das Internet der Dinge). Darüber hinaus wurde die technische Infrastruktur an den öffentlichen allgemein bildenden Berliner Schulen weiter ausgebaut, sowohl durch Vernetzungsmaßnahmen, als auch durch eine weitere Bereitstellung von EduNet- Standardservern und den für die Schulträger kostenlosen Austausch von im Unterricht eingesetzten Röhrenmonito- ren durch TFT-Flachbildschirme (Projektname: „Berlin wird röhrenfrei“). 4. Wie wurden die Volkshochschulkurse des eEduca- tion Berlin Masterplans in 2012 und 2013 besucht (bitte Anzahl der Kurse, Anzahl der TeilnehmerInnen und An- zahl der TeilnehmerInnenstunden pro Jahr)? Hat sich die Tendenz der stark abnehmenden TeilnehmerInnenzahlen von über 6114 in 2008 auf 979 in 2011 fortgesetzt? Wel- che Tendenz zeichnet sich für 2014 ab? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 839 2 6. Hält der Senat den Lernzielkatalog der angebote- nen Kurse im Rahmen des eEducation Berlin Masterplans noch für zeitgemäß? Zu 4. und 6.: Die nachfolgende Tabelle zeigt die Teil- nahmestatistik für den Besuch der von den Berliner Volkshochschulen (VHS) durchgeführten und durch die VHS-Leitstelle IT (VHS Otto Suhr/Neukölln) 1 zentral koordinierten Lehrerfortbildungskurse nach dem Master- plan-Modulkonzept von 2012 bis zum Stichtag 30. Okto- ber 2014. Hinzu kommen Masterplan-Fortbildungskurse, die für Referendarinnen und Referendare angeboten werden. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass der Besuch dieser Fortbildungsveranstaltungen auf freiwilliger Basis und in der unterrichtsfreien Zeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erzieherinnen und Erzieher erfolgt. Nach den vorliegenden Ergebnissen aus der Evaluati- on des Masterplans wurde das Fortbildungsangebot nach dem Masterplan-Modulkonzept von über 90 % der Teil- nehmerinnen und Teilnehmer als hilfreich und nützlich empfunden. Da von über 96 % der öffentlichen allgemein bildenden Berliner Schulen die Fortsetzung des „eEducation Berlin Masterplan“ in seiner integrierten Form als wünschenswert und notwendig beurteilt wird, ist davon auszugehen, dass der Zulauf zu den Fortbildungsveran- staltungen auch weiterhin anhalten wird. Die nachlassen- de Nachfrage kann als ein Indiz für die erfolgreiche Fort- bildungsarbeit gewertet werden, da hier eine Sättigung zum Angebot zu erkennen ist. Sofern sich eine neue Nachfrage ergibt, wird das Kursangebot entsprechend angepasst. Seit dem Jahre 2012 sind folgende Kurse erstmalig buchbar: 1 Die Lernplattform der VHS-Leitstelle IT im Netz unter www.berliner-vhs.de Masterplan-Kurse (SchiLF) Jahr Anzahl Kurse Anzahl Teilnehme- rinnen/Teilnehmer (TN) TN- Stunden 2012 53 570 7.984 2013 105 1.184 11.599 2014 79 910 8.471 Referendarsfortbildungen Jahr Anzahl Kurse Anzahl TN TN-Stunden 2012 6 68 1.700 2013 8 115 2.875 2014 7 92 2.300 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 839 3 Modul-Nr. Titel Zeitumfang PV* onlineSLP** A10 Einführung in Lernplattformen (moodle) 10 UE 2 UE*** B1 Lernplattformen im Unterricht (moodle) 10 UE 3 UE B2 Gestaltung von binnendifferenzierten Lernarrangements 10 UE 3 UE B3 Anpassung von Software an Lernerbedürfnisse 10 UE 3 UE B4 Umgang mit Daten beim Nutzen von Lernplattformen (moodle) 10 UE 3 UE B5 Einsatz von elektronischen Whiteboards im Unterricht (Grundkurs) 5 UE B6 Einsatz von elektronischen Whiteboards im Unterricht (Erweit.-Kurs) 5 UE * PV: Präsenzveranstaltung ** onlineSLP: online-Selbstlernphasen *** Unterrichtseinheiten 5. Werden in 2015 weiterhin Kurse an den Volks- hochschulen im Rahmen des eEducation Berlin Master- plans angeboten? Zu 5.: Die aktuelle Planung sieht vor, auch im Jahre 2015 im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Wissenschaft Kurse im Rahmen des „eEducation Berlin Masterplan“ durch die Berliner Volkshochschulen , zentral koordiniert von der VHS-Leitstelle IT (VHS Otto Suhr/Neukölln), anbieten zu lassen. 7. Wo und wie kann man sich über die aktuellen Pro- jekte im Rahmen des eEducation Berlin Masterplans informieren? Zu 7.: Über die aktuellen Projekte im Rahmen des „eEducation Berlin Masterplan“ werden die öffentlichen allgemein bildenden Berliner Schulen direkt und schrift- lich (ggfs. auch über die Dienst-Schul-eMail) informiert. Auskünfte an Außenstehende erteilt die Pressestelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. 8. Wie ist die derzeitige Zusammenarbeit zwischen den Schulen, Trägern und der Bildungsverwaltung zum eEducation Berlin Masterplans organisiert? Zu 8.: Den Schulen steht es in eigener Verantwortung und vor dem Hintergrund der ihnen zur Verfügung ste- henden Mittel frei, Verträge mit privaten Trägern abzu- schließen, sofern die Schulen eine Notwendigkeit der Ergänzung des vorhandenen Angebotes sehen sollten. 9. Wie häufig wird der „Lernraum Berlin“ als Lernplattform genutzt (bitte Angabe der täglichen Logins)? Wie, wann und mit welchen Mitteln ist ein Ausbau der Lernplattform geplant? Zu 9.: Nach den vorliegenden Zahlen erfolgen im Durchschnitt täglich 1.272 Logins auf den „Lernraum Berlin“2 (Erfassungszeitraum: 22.09.2014 bis 17.10.2014). Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat bis auf Weiteres die Absicht, den „Lernraum Berlin“ als webbasierte Unterstützung schulischer Prozesse weiterzuführen. 10. Wie wird sich das Auslaufen der Unterstützung des eEducation Berlin Masterplans durch eingeworbene Drittmittel zu Ende 2014 von bisher zusätzlichen 3 Mio. € jährlich inhaltlich, konzeptionell und praktisch auswirken, wenn dann nur noch 1,2 Mio. € von 2015 an zur Verfügung stehen werden (vergleiche die Antwort auf die Frage 12 in Drs. 17/13 398)? Ist geplant, neue Mittel für 2015 einzuwerben und wenn ja, in wie weit waren diesbezügli- che Bemühungen bisher erfolgreich? Zu 10.: Gemäß Schulgesetz von Berlin, § 7 Abs. 5 Nr. 2 erhalten die Schulen die erforderlichen Sachmittel für Lehrmittel und Unterrichtsmaterial einschließlich der Informations- und Kommunikationstechnik. Für das Haushaltsjahr 2015 stehen für die allgemein bildenden bezirklichen Schulen 21.649.240 EURO zur Verfügung. Darüber hinaus stehen im Jahr 2015 zur Umsetzung des „eEducation Berlin Masterplans“ 1,2 Mio. EURO zur 2 Der „Lernraum Berlin“ im Netz unter www.lernraum- berlin.de. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 839 4 Verfügung. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird wie bisher Mittel auch für den Doppelhaushalt 2016 – 2017 anmelden. 11. Warum wurde das Angebot einer Kooperations- vereinbarung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) mit Berlin, um die Förderung der medienpädago- gischen Angebote dauerhaft zu sichern, bisher nicht ange- nommen? Ist dies zukünftig geplant? 12. Wie sieht die Zukunft des Landesprogramms ju- gendnetz-berlin aus? Ist die Arbeit der Medienkompe- tenzzentren in den Bezirken auch in Zukunft gesichert? Zu 11. und 12.: Auf der Senatspressekonferenz am 28.10.2014 hat Frau Senatorin Scheeres darüber berichtet, dass der Senat ein Eckpunkte-Papier für ein Beteiligungs- konzept beschlossen hat, das verschiedene Maßnahmen beinhaltet. Dies betrifft auch das Landesprogramm ju- gendnetz-berlin: Es ist geplant, das gegenwärtige Portal jugendnetz-berlin.de zu einem Berliner Jugendportal weiterzuentwickeln, das einer jugendlichen Zielgruppe von 12- bis 18-Jährigen unterschiedliche Formen der Beteiligung anbietet. Eine Säule des Berliner Jugendpor- tals wird die digitale Stärkung von Jugendbeteiligung, „ePartizipation“, sein. Die medienpädagogische Arbeit der bezirklichen Me- dienkompetenzzentren wird weiterhin gefördert und nimmt neue Beteiligungsformate in den Fokus: Beim neuen Medienprogramm „Jugendnetz CASH“ werden ab 2015 Jugendmedienräte eigenständig über die Vergabe von Projektmitteln für die Förderung von Aktivitäten im Rahmen von Medienbildung/Mediengestaltung und ePar- tizipation entscheiden. Kinder und Jugendliche werden mit diesem Programm in ihrer Kreativität, ihrem Gestal- tungswillen und ihrer politischen Beteiligung gestärkt. Im Rahmen des Landesprogramms jugendnetz-berlin gibt es bereits eine langjährige Kooperation mit der Medi- enanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) bei der Umsetzung des Projektes BerlinImpuls. Dieses Projekt – und somit auch die weitere Kooperation mit der mabb – wird, wenn eine Finanzierung und ein jugendaffiner Name gefunden sind, bei der Umsetzung des Berliner Jugendportals eine wesentliche Rolle spielen. 13. Was wird der Senat tun, um eine kontinuierliche Vernetzung und Abstimmung der Ziele, Inhalte und Um- setzungsstrategien zwischen den unterschiedlichen Akteu- rInnen der Medienbildung im Land Berlin sicherzustel- len? 14. Wie schätzt der Senat eine mögliche Installation des in anderen Bundesländern erfolgreich laufenden "Runden Tisches Medienbildung" ein, der die verschiede- nen AkteurInnen an einen Tisch sowie in Fachaustausch, bessere Zusammenarbeit und Abstimmung der Angebote bringt? Zu 13. und 14.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft begrüßt jede konstruktive Initia- tive, die geeignet ist, die eigenen Bemühungen für eine mediengestützte Bildung zu unterstützen und zu fördern. Sollten sich aus Initiativen, wie z. B. einem „Runden Tisch Medienbildung“, konkrete, geeignete, praxistaugliche und für Berlin vorteilhafte Unterstützungsangebote und Handlungsvorschläge ergeben, wird der Senat diese auf ihre Umsetzbarkeit prüfen. 15. Warum räumt der Senat dem Thema digitale Me- dienbildung insbesondere seit dem rot-schwarzen Regie- rungswechsel einen erkennbar geringen Stellenwert ein, angesichts der Chancen, Risiken, Möglichkeiten und Herausforderungen vor denen Kinder, Jugendliche, Erzie- herInnen, LehrerInnen und Eltern in einer digitalisierten Welt stehen? Zu 15.: Die Einschätzung, der Senat räume dem The- ma digitale Medienbildung insbesondere seit dem rot- schwarzen Regierungswechsel und angesichts der Chan- cen, Risiken, Möglichkeiten und Herausforderungen, vor denen Kinder, Jugendliche, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern in einer digitalisierten Welt stehen, einen „erkennbar geringen Stellenwert ein“, kann vom Senat vor dem Hintergrund seiner nachweislich erfolgreichen Arbeit in diesem wichtigen Bildungsbereich nicht geteilt werden. Berlin, den 07. November 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Nov. 2014)