Drucksache 17 / 14 840 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 27. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2014) und Antwort Einsätze von IMSI-Catchern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Über wie viele GSM/UMTS–Analysesysteme (IMSI-Catcher) welcher Herstellerfirmen verfügen Berli- ner Behörden (Polizei Berlin, Verfassungsschutz Berlin etc.)? (Bitte nach Stelle, Anzahl und Herstellerfirma auf- schlüsseln.) Zu 1.: Die Berliner Behörden verfügen nicht über IMSI-Catcher (IMSI - International Mobile Subscriber Identity, deutsch Internationale Mobilfunk-Teilnehmer- kennung). 2. Wie oft haben welche Berliner Behörden (Polizei Berlin, Verfassungsschutz Berlin etc.) im ersten Halbjahr 2014 IMSI-Catcher auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem Auftrag jeweils eingesetzt? (Bitte nach einset- zender Stelle, Anzahl und Rechtsgrundlage aufschlüs- seln.) Zu 2.: Es wurden im ersten Halbjahr insgesamt 12 Einsätze mit IMSI-Catchern durchgeführt, eine statisti- sche Erhebung zum Auftragsgrund wird nicht geführt. IMSI-Catcher werden bei Bedarf im Rahmen der Amtshilfe aus anderen Bundesländern angefordert. Rechtsgrundlage für den Einsatz der IMSI-Catcher war §100i Strafprozessordnung (StPO). 3. Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren wa- ren davon jeweils betroffen? Zu 3.: Hierzu wird keine Statistik geführt. 4. Haben Berliner Behörden (Polizei Berlin, Verfas- sungsschutz Berlin etc.) im ersten Halbjahr 2014 IMSI- Catcher im Zusammenhang mit Versammlungen unter freiem Himmel sowie öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen eingesetzt? Wenn ja, auf welcher Rechts- grundlage und mit welchem Auftrag jeweils? (Bitte nach einsetzender Stelle, Versammlung/Veranstaltung und Rechtsgrundlage aufschlüsseln.) Zu 4.: Nein. 5. Welche Hard- und Software wird hierfür genutzt? Zu 5.: Entfällt, siehe Antwort zu Frage 4. 6. Welche Beschaffungen bzw. Anpassungen für die entsprechenden Gerätekonfigurationen sowie Software von IMSI-Catchern sind durch Berliner Behörden (Polizei Berlin, Verfassungsschutz Berlin etc.) seit 2008 vorge- nommen worden und welche Kosten sind dafür jeweils entstanden? Zu 6.: Keine, siehe Antwort zu Frage 1. 7. Welche Software zur Überwachung, Ausleitung, Analyse und Verarbeitung ausgeforschter digitaler Kom- munikation kommt bei der Polizei Berlin sowie dem Ver- fassungsschutz Berlin zur Anwendung, und welche Funk- tionalitäten weisen diese auf? Zu 7.: Keine. IMSI-Catcher können bei Maßnahmen nach § 100i StPO und § 25a Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) eingesetzt werden. Eine Verarbeitung von Daten erfolgt dabei nicht. 8. Inwiefern sind die Polizei Berlin sowie der Verfas- sungsschutz Berlin in der Lage, Mikrofone von Mobiltele- fonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als Abhörein- richtungen zu nutzen? In wie vielen Fällen wurde dies bereits genutzt, und welche Soft- oder Hardware wird hierfür genutzt? Zu 8.: Diese Möglichkeit besteht nicht. Berlin, den 12. November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2014)