Drucksache 17 / 14 841 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 27. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2014) und Antwort Datenbanken des Berliner Verfassungsschutzes (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Zu welchen automatisierten Dateien des Verfas- sungsschutzes Berlin (Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung II) gibt es Dateianordnungen gemäß § 16 Verfassungsschutzgesetz Berlin? (Bitte abschließend auflisten.) 2. Wie ist jeweils die konkrete Bezeichnung der unter 1. aufgelisteten Dateien? 3. Was ist jeweils der Zweck der unter 1. aufgeliste- ten Dateien? 4. Was sind jeweils der Inhalt, der Umfang sowie die Voraussetzungen der Speicherung der unter 1. aufgeliste- ten Dateien? 5. Welche Personenkreise sind von der Datenspeiche- rung der unter 1. aufgelisteten Dateien betroffen und welcher Art sind die gespeicherten Daten oder Datenkate- gorien? 6. Wie sind die Art der Verarbeitung, die Fristen für die Prüfung der Daten sowie die Zugriffsberechtigung der unter 1. aufgelisteten Dateien? Zu 1. bis 6.: Mit den Fragen werden Auskünfte zu In- formationen begehrt, die aus zwingenden Geheimhal- tungsgründen nicht im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage veröffentlicht werden können. Eine Auflistung sämtlicher beim Berliner Verfassungsschutz betriebener automatisierter Dateien, für die Dateianord- nungen nach § 16 des Berliner Verfassungsschutzgesetzes bestehen, würde Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und die Fähigkeiten des Berliner Verfassungsschutzes zulas- sen. Gleiches gilt für die Veröffentlichung des Zwecks, des Inhalts, Umfangs und der Voraussetzungen der Spei- cherung des betroffenen Personenkreises, der Datenarten und Datenkategorien sowie Einzelheiten zu der Verarbei- tung der Daten. Die Übersicht ist als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades „Geheim“ nach § 5 Absatz 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Landes Berlin (VSA) eingestuft. Die Antwort kann in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Verfassungs- schutz in geheimer Sitzung erteilt werden (§ 54 Absatz 1 und 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses in Verbindung mit § 9 Absatz 1 der Geheimschutzordnung des Abgeordnetenhauses). Dem durch Art. 45 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung von Berlin begründeten Informati- onsrecht des Fragestellers wird damit unter Berücksichti- gung der berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Senats Rechnung getragen. Berlin, den 07. November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2014)