Drucksache 17 / 14 848 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 30. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2014) und Antwort Arbeitsweise der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen Kriterien und Zielsetzungen wur- den und werden die Instandsetzungsarbeiten am Haus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in der Württembergischen Straße geplant und vorgenom- men? Zu 1.: Die Planung für die Sanierung des Gebäudes in der Württembergischen Str. 6 erfolgt auf Grundlage des Gebäudescans und der daraus resultierenden Priorisierung der Handlungsempfehlungen. Die Zielsetzung besteht zum einen darin, den Sanierungsstau im Gebäude abzu- bauen. Gleichzeitig soll der Standort flächenmäßig opti- miert werden, um dort weitere Verwaltungsbereiche der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, z.B. aus extern angemieteten Gebäuden, unterzubringen. 2. Seit welchem Zeitpunkt war/ist bekannt, dass das Gebäude einer Grundinstandsetzung unterzogen werden muss und wann sollen die Arbeiten beginnen? Zu 2.: Der Aufsichtsrat der BIM GmbH hat im März 2013 zugestimmt, dass für die Grundinstandsetzung des Gebäudes in der Württembergischen Str. 6 die Planungs- leistungen bis zur Vorbereitung der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen beauftragt werden können. Nach den derzeitigen Planungen sollen die Bauarbeiten 2017 beginnen. 3. Warum wurden im Vorfeld der notwendigen Grundinstandsetzung Arbeiten zur Modernisierung in der 1. und 2. Etage durchgeführt, die sich insgesamt über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstreckten und durch die Bauarbeiten eine nicht geringe Belastung der im Umfeld betroffenen Büros und dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuteten? Zu 3.: Die Fensterkonstruktion wies schwere bauphy- sikalische Mängel auf, so dass die Baumaßnahmen nicht auf unbestimmte Zeit verschoben werden konnten. In Abstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden wurde entschieden, im Rahmen der Modernisierung den über- bauten Ursprungszustand der Fenster wieder herzustellen. Die Baumaßnahme beinhaltete neben der Modernisierung der Fassade auch die Sanierung der dahinterliegenden Räume, da diese von den Fassadenarbeiten betroffen waren. Die dazu erforderliche Entscheidung wurde 2009 getroffen und lag damit weit vor dem Zeitpunkt der Ent- scheidungen zur Gesamtsanierung. 4. Welche unabweisbare Dringlichkeit machte den Einbau zusätzlicher Sicherungen zum Brandschutz (zu- sätzliche Türen und Fluchtwege) vor der umfänglichen Grundinstandsetzung des Gebäudes erforderlich? Zu 4.: Die Notwendigkeit zur Umsetzung zusätzlicher Sicherungen zum Brandschutz resultiert aus den Anforde- rungen der Baugenehmigung von 1954, die bisher nicht umgesetzt waren. 5. Bleiben die inzwischen vorgenommenen Ein- und Umbauten voll umfänglich auch bei der geplanten Grund- instandsetzung erhalten? Wenn ja, wie sollen diese Teile während der umfänglichen Baumaßnahmen geschützt werden und welche Zusatzmaßnahmen mit welchen Zu- satzkosten sind dafür erforderlich? Zu 5.: Die vorgenommenen Einbauten, wie Glaserker- fassaden inkl. Räume, Feuerwehraufzug und Fluchttrep- penhaus Bauteil III (BT III), bleiben bei der Durchfüh- rung der Grundinstandsetzung erhalten und werden ge- schützt. Die genauen Schutzmaßnahmen (z.B. Verschlie- ßen von Räumen oder Abdecken einzelner Bauteile, wie Fußboden, Wände) sind abhängig von den jeweiligen Bauleistungen im direkten Umfeld der Räume. Die Er- mittlung von evtl. zusätzlichen Kosten bleibt der konkre- ten Planung im Rahmen der Grundinstandsetzung vorbe- halten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 848 2 6. Wann soll die Grundinstandsetzung beginnen und wie lange soll diese dauern? Sind die dazu notwendigen Ausschreibungen inzwischen abgeschlossen und welcher Kostenrahmen ist im Haushalt eingestellt? Zu 6.: Die Baumaßnahmen werden in 2017 beginnen; die Fertigstellung ist für 2019 geplant. Derzeit wird das Verfahren gem. Vergabeordnung für freiberufliche Leis- tungen (VOF-Verfahren) für die Planungsbüros durchge- führt. Die Finanzierung der Sanierungs- und Herrich- tungsmaßnahmen soll durch die Bildung einer Rücklage nach dem Gesetz über die Errichtung eines Sondervermö- gens Immobilien des Landes Berlin (SILB ErrichtungsG) erfolgen. Über die Angemessenheit der Rücklage wird der Hauptausschuss zu gegebener Zeit entscheiden. Berlin, den 14. November 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2014)