Drucksache 17 / 14 850 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 30. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2014) und Antwort Abnahme der Abiturprüfungen durch Lehrer für Integrierte Sekundarschulen (ISS) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist der Lehrer für Integrierte Sekundarschulen aus bisheriger Ausbildung genauso wie Lehrer, die nach Maßgabe des neuen Lehrkräftebildungsgesetzes und ent- sprechender Lehramtszugangsverordnung ausgebildet werden, berechtigt, an Oberstufen zu unterrichten und voll umfänglich die Abiturprüfungen abzunehmen? Zu 1.: Nach dem bis Januar 2014 geltenden „alten“ Lehrerbildungsgesetz wurden Lehrerinnen und Lehrer nicht schulartbezogen ausgebildet. Es gab Lehrkräfte (sog. L1-Lehrer), Lehrkräfte- mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern – (sog. L2-Lehrer), Lehrkräfte an Sonderschulen/für Sonderpädagogik (sog. L 3- Leh- rer) und Studienrätinnen und Studienräte (allgemeinbil- dend und berufsbildend). An Integrierten Sekundarschu- len sind überwiegend L2 – Lehrkräfte sowie Studienrätinnen und Studienräte tätig. Beide können in allen Jahr- gangsstufen eingesetzt werden, auch in der gymnasialen Oberstufe, soweit nicht aufgrund der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) vom 18. April 2007 (Gesetz- und Verordnungsblatt - GVBl. S. 156), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Mai 2014 (GVBl. S. 113), die Laufbahnbefähigung als Studienrätin oder Stu- dienrat vorausgesetzt wird. Nach dem Lehrkräftebildungsgesetz vom 7. Februar 2014 gibt es nur noch das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien und das Lehramt an beruflichen Schulen. Die künftig für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gym- nasien ausgebildeten Lehrkräfte entsprechen den Studien- rätinnen und Studienräten nach altem Recht. Sie können in der gymnasialen Oberstufe voll um- fänglich unterrichten und alle Prüfungen abnehmen. Die schulrechtlichen Vorschriften werden entspre- chend an das neue Lehramt an Integrierten Sekundarschu- len und Gymnasien angepasst. 2. Ist die Abnahme der Abiturprüfungen durch das geltende Dienstrecht abgedeckt oder ist dieses anzupas- sen? Zu 2.: Das geltende Dienstrecht deckt die Abnahme der Abiturprüfungen ab. Berlin, den 07. November 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Nov. 2014)