Drucksache 17 / 14 851 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 30. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2014) und Antwort Sanierung und Erhalt der Feuerwache Rauchfangswerder Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um eine Außerdienststellung der aktiven Wehr in Rauch- fangswerder zum 15. Dezember 2014 sowie der Jugend- feuerwehr in Rauchfangswerder zum 31.Dezember 2014, welche mit Wehrbeschluss vom 7.10.2014 festgelegt wurden, zu verhindern? Zu 1.: Zur weiteren Planung der erforderlichen Um- bau-, Erweiterungs- und Sanierungsarbeiten am Objekt Rauchfangswerder und zur Erstellung eines belastbaren Zeitplans hat im Oktober 2014 ein erneutes Abstim- mungsgespräch unter Beteiligung der Berliner Immobili- enmanagement GmbH (BIM), der Berliner Feuerwehr, der Berliner Forsten und (erstmals) der Senatsverwaltung für Inneres und Sport stattgefunden. Seitens der Berliner Feuerwehr hat daran u. a. auch der Leiter der Direktion Süd und die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Rauchfangswerder teilgenommen. Aktuell liegt den Ber- liner Forsten ein Antrag zur Bereitstellung der erforderli- chen Flächen für den Erweiterungsbau Fahrzeughalle und die Herrichtung einer zur Landung eines Rettungshub- schraubers geeigneten Fläche vor. Parallel hierzu wird von der BIM in Zusammenwirken mit der Berliner Feu- erwehr ein Zeit- und Kostenplan erarbeitet, der den Betei- ligten Anfang Dezember 2014 vorgestellt werden soll (siehe auch Antwort zu Frage 6). Bis dahin wird auch eine Entscheidung der Berliner Forsten erwartet. 2. Bestehen Möglichkeiten, um den Ausfall der Wehr zu kompensieren und zu gewährleisten, dass die vorge- schriebenen Eintreffzeiten und Hilfsfristen gehalten wer- den und wenn ja, welche? Zu 2.: Aufgrund der Lage des Einsatzgebietes der Freiwilligen Feuerwehr im Südöstlichen Stadtgebiet Ber- lins würde eine Kompensation vorrangig durch die nahe- gelegenen Freiwilligen Feuerwehren, wie insbesondere die Freiwillige Feuerwehr Schmöckwitz und im weiteren die Freiwilligen Feuerwehren Müggelheim oder Grünau erfolgen. Im Bereich der Berufsfeuerwehr wäre die Si- cherstellung einer hohen Verfügbarkeit von Einsatzmit- teln erforderlich, um die Schutzziele zu gewährleisten. Im Rettungsdienst ist in der Abmarschfolge außerdem der Rettungswagen (RTW) Schulzendorf aus dem angrenzen- den Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) vorgesehen. Vor dem Hintergrund der zu Frage 1 beschriebenen Planungen hofft der Senat, dass eine Außerdienststellung der Freiwilligen Feuerwehr Rauchfangswerder vermieden werden kann. 3. Mit welchen Kosten ist zu rechnen, wenn die Ein- satzbereitschaft der Wehr nicht mehr gegeben ist und die Berufsfeuerwehr die Einsatzbereitschaft aufrechterhalten muss? Zu 3.: Es sind keine zusätzlichen Kosten zu beziffern, da keine explizite Vorhaltung von zusätzlichen Einsatz- mitteln aus dem Bereich der Berufskräfte erfolgen würde. Grundsätzlich wäre statistisch eine geringe Erhöhung der Belastung im Bereich der Berufsfeuerwehr durch tempo- räre Verlagerung von Einsatzmitteln in den Bereich Kö- penick zu erwarten, wenn die vorhandenen berufsbesetzen Einsatzmittel einsatzgebunden nicht zur Disponierung für mögliche Ereignisse im Bereich Rauchfangswerder zur Verfügung stehen. 4. Welche Fahrzeuge müssen dann zusätzlich vorge- halten werden und sind die personellen Ressourcen inner- halb der Berufsfeuerwehr sofort und langfristig verfüg- bar? Zu 4.: Die Vorhaltung zusätzlicher Einsatzmittel ist aufgrund der personellen und fiskalischen Situation ge- genwärtig nicht möglich. Eine Kompensation kann daher nur durch organisatorische Maßnahmen erfolgen. Inso- weit wird auch auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 851 2 5. Mit welchen geschätzten Kosten wird für die Her- richtung bzw. Erweiterung der Feuerwache, d.h. Herstel- lung eines arbeitsstättenrechtskonformen Zustandes, unter Berücksichtigung der Anzahl der dort aktiven Kameraden einschließlich der Jugendfeuerwehr und Ehrenabteilung, gerechnet? Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, anstatt des Baues einer einzelnen neuen Fahrzeughalle am alten Standort, einen neuen Zweckbau incl. Fahrzeughalle, Ausbildungsplatz für die Jugendfeuerwehr, Sanitär- und Büroräume etc. neben dem Friedhof (Rauchfangswerder) direkt am Wasser zu errichten und somit auch die Liege- möglichkeit eines Rettungsbootes zu ermöglichen? Zu 5.: Die Berliner Feuerwehr hat ein abgestimmtes Raumprogramm für den Erweiterungsbau erstellt und am 24. Oktober 2014 an die BIM übergeben. Seitens der BIM wurde unverzüglich die Kostenermittlung in Auftrag gegeben, das Ergebnis hierzu wird Anfang Dezember 2014 vorliegen. Grundsätzlich bietet ein Neubau gegenüber der Er- tüchtigung eines vorhandenen Gebäudes Vorteile in Be- zug auf die Funktionalität und die zukünftigen Betriebs- kosten. Ein Neubau für die Freiwillige Feuerwehr Rauch- fangswerder würde allerdings im Vergleich zur derzeit geplanten Ertüchtigung/Erweiterung des vorhandenen Wachgebäudes zu zeitlichen Verzögerungen führen. Ab- gesehen von der im Vorfeld zu klärenden Grundstücks- frage könnte die Realisierung eines solchen Vorhabens über die Investitionsplanung des Landes im Hinblick auf die zu beachtenden Fristen, die einzuleitenden Prüf-, Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren (sowohl bau- planungs- als auch haushaltsrechtlich) und die voraus- sichtliche Bauzeit selbst bei frühestmöglicher Anmeldung und Planungsbeginn erst in 2018 erfolgen. Daher wird im Interesse der Freiwilligen Feuerwehr Rauchfangswerder derzeit die Variante schnellstmögliche Ertüchtigung/Er- weiterung des vorhandenen Wachgebäudes weiter ver- folgt. Dies ließe sich vergleichsweise relativ schnell um- setzen. Parallel dazu wird die Errichtung eines Zweck- baues geprüft. Berlin, den 10. November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2014)