Drucksache 17 / 14 855 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 30. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. November 2014) und Antwort Wie wird die Bekämpfung von Zweckentfremdung elektronisch unterstützt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Was verbirgt sich hinter ZWOL? Trifft es zu, dass dieses Datenverarbeitungssystem zur Bearbeitung des Zweckentfremdungsverbots noch aus der Zeit stammt, bevor das Zweckentfremdungsverbot 2002 zwischenzeit- lich aufgehoben wurde? Antwort zu 1: Die Bearbeitung der Zweckentfrem- dung ist Aufgabe der mit dem Wohnen befassten Stellen in den Bezirken. Die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt stellt den mit dem Wohnen befassten Stellen in den Bezirken seit dem Jahr 2004 das webbasier- te IT-Verfahren „Integriertes Wohnungswesen“ (InWo) zur Verfügung. In diesem Verfahren werden auf gemein- samen Grundkomponenten die für die Sachbearbeitung im Wohnungswesen benötigten Funktionen in einer einheitli- chen Oberfläche bereitgestellt. InWo besteht aus den Teilverfahren DiWo (Dialogisiertes Wohngeldverfahren), WWB (Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen), Wohnungskataster (Sozialer Wohnungsbau und bis Ende 2013 den belegungsgebundenen Bestand nach dem Bele- gungsbindungsgesetz), BuT (Bildung und Teilhabe) und ZWOL (Zweckentfremdung und Wohnungsleerstand). Das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt entwickelte Teil-Verfahren DiWo wird auch in folgenden anderen Städten und Ländern eingesetzt: Bundesland Baden-Württemberg Freistaat Sachsen Bundesland Sachsen-Anhalt Stadt München Im Rahmen einer Wartungsgemeinschaft wird das System gepflegt und kontinuierlich an sich verändernde technische und fachliche Randbedingungen angepasst. Nach der Aufhebung der Zweckentfremdungsverbot- Verordnung im Jahr 2002 wurde ZWOL nur noch hin- sichtlich der Belange des Sozialen Wohnungsbaus weiter- entwickelt. Nach Erlass der aktuellen Zweckentfremdungsverbot- Verordnung (ZwVbVO) am 14. März 2014 wurde mit der Aktualisierung von ZWOL begonnen. Im Fokus stand dabei zunächst die Anpassung von ZWOL bezüglich der Erfassung der Anzeigen von Ferienwohnungen sowie die Bereitstellung der Antragsformulare bzw. dem Formular für die Anzeige von Ferienwohnungen. Eingehende An- träge zu Wohnungsleerstand und Zweckentfremdung konnten sofort erfasst und gespeichert werden. Die not- wendige Anpassung der Bescheid- und Brieferstellung sowie der zugehörigen Bearbeitungsmasken erfolgt unter Steuerung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in enger Zusammenarbeit mit den für das Woh- nen zuständigen bezirklichen Ämtern. Unmittelbar nach Fertigstellung werden die jeweiligen Bescheide/Briefe freigegeben. Ein Großteil der Bescheide/Briefe ist bereits freigegeben. Die Entwicklungsarbeiten werden voraus- sichtlich im I. Quartal 2015 abgeschlossen. Frage 2: Welche Defizite weist dieses IT-Fachverfah- ren auf bezüglich der Verarbeitung, Archivierung und Auswertung der Daten? Antwort zu 2: Wie bereits in der Beantwortung zu 1. dargestellt, ist der Prozess der Anpassung an die neue Rechtsgrundlage noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich ergeben sich daraus aber keine Defizite bezüglich der Verarbeitung und Archivierung der Daten. Ebenfalls sind statistische Auswertungen vorhanden, die im Einzelnen bezüglich ihrer Inhalte zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und den Bezirken noch weiter abgestimmt werden müssen. Darüber hinaus kön- nen durch die Verknüpfung verschiedener Merkmale tagesaktuelle Recherchen durchgeführt werden, um benö- tigte Informationen zu erhalten. Frage 3: Welche anderen technischen Hilfsmittel jen- seits von ZWOL müssen die MitarbeiterInnen anwenden, um ihre Aufgaben erfüllen zu können? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 855 2 Antwort zu 3: Grundvoraussetzung für die Nutzung von ZWOL ist natürlich, dass der Arbeitsplatz mit einem PC und Telefon ausgestattet ist. Darüber hinaus sollte ein Browser zur Verfügung stehen, um das ZWOL-Verfahren aufrufen zu können. Für weitere Recherchearbeiten ist ein Zugang zum Internet erforderlich. Ein Taschenrechner wird über das InWo-Verfahren angeboten. Frage 4: Ist ZWOL lauffähig mit Windows 7 und ent- sprechend getestet mit welchem Ergebnis? Antwort zu 4: Das Gesamtverfahren InWo ist unter Windows 7 lauffähig. In der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt wird bereits seit zwei Jahren Windows 7 eingesetzt. Frage 5: Ist die Beschaffung oder Entwicklung eines neuen IT-Fachverfahrens zur Bearbeitung der Zweckent- fremdung geplant? Wenn ja, welcher Zeit- und Kosten- plan existiert hierzu und wer trägt die Steuerungsverant- wortung? Antwort zu 5: Die Wartungsgemeinschaft hat im Jahr 2014 eine umfassende Modernisierung des Systems be- schlossen. Zu Ende Januar 2015 wird ein erster Prototyp für das Teilverfahren DiWo vorliegen, der dann auch maßgeblich für die Modernisierung der anderen InWo- Teilverfahren ist. Die Beschaffung eines separaten IT- Verfahrens zur Bearbeitung der Zweckentfremdung ist nicht vorgesehen. Berlin, den 17. November 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2014)