Drucksache 17 / 14 860 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 17. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. November 2014) und Antwort Sprachförderprogramme und Teilnahme an der Sprachförderung in Kitas Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Sprachförderprogramme für Kitas mit er- heblichem Anteil von Kindern nichtdeutscher Herkunfts- sprache gibt es in Berlin, wie viele Kitas in welchen Be- zirken profitieren davon und in welcher Höhe wurden diese Programme jeweils in den Jahren seit 2009 in wel- chen Bezirken finanziell unterstützt? 2. Ab welchem Anteil von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache hat eine Kita Anspruch zur Teilhabe an dem/den entsprechenden Sprachförderprogramm(en), werden die Fördermittel pauschal oder pro Kind zugewie- sen und besteht eine quotengerechte Fördermittel- Staffelung? Zu 1. und 2.: Die sprachliche Bildung aller Kinder in Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege erfolgt auf der Basis des ‚Berliner Bildungsprogramms für Kitas und Kindertagespflege‘ und des Sprachlerntagebuchs. Der Einsatz von Sprachförderprogrammen ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht mit einer verpflichtenden Vorgabe. Eine zentrale Erfassung, bei welchen Trägern, in welchen Bezirken und für welche Zielgruppe Sprachförderpro- gramme zum Einsatz kommen, erfolgt nicht. Gleiches gilt für eine gesonderte Finanzierung von Sprachförderpro- grammen aus Landesmitteln. Die über das Bundespro- gramm „Offensive Frühe Chancen“ in den am Programm teilnehmenden Kitas eingesetzten, zusätzlichen Sprach- förderkräfte unterstützen die Träger bei Auswahl und Einsatz eines Sprachförderprogramms. 3. Zieht der Senat in Betracht, den § 4 Abs. 12 S. 1 VOKitaFöG dahingehend zu ändern, dass die dort be- nannten 10 Nichtteilnahmetage als nicht-zusammen- hängend zu gelten haben und wenn nein, weshalb nicht? 4. Sind die Träger einer Tageseinrichtung für Ju- gendhilfe dazu verpflichtet, das Jugendamt ab dem 10. Tag der unentschuldigten Nichtteilnahme gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 VOKitaFöG zu informieren und wenn nein, zieht der Senat in Betracht, diese Informationspflicht einzufüh- ren und wenn nein, weshalb nicht? Zu 3. und 4.: Die Träger von Kindertageseinrichtun- gen wirken im Interesse einer kontinuierlichen Förderung des Kindes im partnerschaftlichen Miteinander mit den Familien darauf hin, dass die Kinder die Kindertagesein- richtung regelmäßig besuchen. Gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) sind die Träger verpflichtet, „…das Jugendamt ab dem zehnten Tage der unentschuldigten Nichtteilnahme an der Förde- rung zu informieren.“ Dies gilt darüber hinaus nach § 4 Abs. 12 Satz 2 VOKitaFöG „…auch für andere Fälle der längerfristigen Nicht- oder nur teilweisen Nutzung der finanzierten Förderung.“ In diesen Fällen ist das Jugendamt verpflichtet, sich bei den Eltern über die Gründe zu informieren. 5. In wie vielen Fällen wurden Kita-Kinder seit 2009 zu Nicht-Kita-Kindern aufgrund einer Kita-Vertrags- Beendigung (Aufzählung bitte nach Bezirken und Jahr)? Zu 5.: Im Verlauf des Kitajahres 2013/2014 wurden 912 Kitaverträge auf Grund eines Kita-Vertrags-Beendi- gungsverfahrens beendet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 860 2 Kita-Jahr 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Mitte 86 113 80 105 123 111 Friedrichshain-Kreuzberg 65 63 54 71 63 64 Pankow 80 96 104 91 99 99 Charlottenburg-Wilmersdorf 56 61 53 56 69 66 Spandau 56 76 63 75 55 76 Steglitz-Zehlendorf 75 80 81 75 92 67 Tempelhof-Schöneberg 47 58 56 83 82 67 Neukölln 60 62 77 57 86 82 Treptow-Köpenick 41 57 51 57 45 58 Marzahn-Hellersdorf 68 64 62 89 68 87 Lichtenberg 38 63 52 74 62 83 Reinickendorf 31 56 54 53 46 52 703 849 787 886 890 912 6. Weshalb werden die Fehltage von Kindern in Kin- dertageseinrichtungen im Fachverfahren ISBJ-Kita nicht statistisch erfasst, sondern obliegt die Kontrolle der Fehl- tage und der Nachweis er Abwesenheiten den Einrichtun- gen bzw. dem Einrichtungsträger und wie stellt der Senat sicher, dass die Einrichtungen bzw. Träger ihrer Kontroll- pflicht gerecht werden? Zu 6: Fehltage von Kindern in Kindertageseinrichtun- gen werden im ISBJ-Fachverfahren (Integrierte Software Berliner Jugendhilfe - ISBJ) statistisch nicht erfasst, da es sich bei ISBJ vorrangig um ein Fachverfahren zur Ab- wicklung der finanziellen und administrativen Anforde- rungen des Berliner Kitasystems handelt. Es ist bisher von seinen Funktionalitäten nicht als Fachverfahren auf der Ebene der Einrichtungen konzipiert. Sollten Träger nachweislich gegen die Verpflichtun- gen des § 4 Abs. 12, Satz 1 u. 2 VOKitaFöG verstoßen, ist ein sog. Vertragsverletzungsverfahren nach der Rah- menvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssi- cherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) einzulei- ten. Berlin, den 17. November 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2014)