Drucksache 17 / 14 867 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 04. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2014) und Antwort »Heartbreak Hotel« – Unterbringung von Flüchtlingen in Hostels Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Für wie viele Übernachtungen von Asylsuchenden in Hostels hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) im Jahr 2014 bis jetzt die Kosten getragen? (Bitte Anzahl der Übernachtungen in Hostels nach Mona- ten aufschlüsseln.) 2. Wie viele Gutscheine zur Übernachtung in Hostels hat das LAGeSo monatlich im Jahr 2014 bis jetzt in wel- cher Höhe ausgegeben? (Bitte Anzahl und Höhe der Gut- scheine nach Monaten aufschlüsseln.) 4. Wie viele LAGeSo-Gutscheine zur Übernachtung in Hostels sind im Jahr 2014 bis jetzt eingelöst worden? (Bitte Anzahl der Gutscheine nach Monaten aufschlüs- seln.) 6. Wie viele Hostels lösen die Gutscheine des LA- GeSo zur Übernachtung von Asylsuchenden regelmäßig ein? 7. Wie ist die Akzeptanz der LAGeSo-Gutscheine zur Übernachtung von Asylsuchenden bei den Berliner Hos- telbetreibern? 8. Wie viele Tage übernachten Asylsuchende durch- schnittlich in Hostels, bevor sie in Flüchtlingsunterkünfte umziehen bzw. in andere Bundesländer „verteilt“ werden? 9. Wie hoch sind die monatlichen Kosten, die das Land Berlin für Übernachtungen von Asylsuchenden in Hostels im Jahr 2014 bis jetzt ausgegeben hat? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln.) Zu 1., 2., 4., 6., 7., 8. und 9.: Die Daten, die behördli- cherseits bezüglich der Unterbringung in Hostels zur Verfügung stehen sind folgender Tabelle zu entnehmen. Sie wurden aus den von den Hostels eingereichten Rech- nungen abgeleitet. Da die Unterbringung in Hostels stets nur als kurzfristige Ausweichmöglichkeit gedacht war und keine dauerhafte Nutzung geplant war, erfolgte keine statistische Erfassung. Weitere Einschätzungen und Wer- tungen sind nicht möglich. 2014 eingereichte Hostelrechnungen Ausgaben Hostels März 14 476 369.807,92 € April 14 476 630.503,54 € Mai 14 263 302.775,11 € Juni 14 265 179.414,13 € Juli 14 396 380.497,56 € August 14 480 431.364,49 € September 14 531 632.944,35 € Oktober 14 795 1.071.319,00 € insgesamt 3.682 Ø 8 Monate 460 Die Hostels rechnen familienbezogen ab, Rückschlüs- se auf die Anzahl belegter Plätze in den Hostels sind - auch wegen unterschiedlicher Laufzeiten der Kostenüber- nahmen - aus dieser Tabelle daher nicht möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 867 2 3. Wie hoch sind die auf den LAGeSo-Gutscheinen zur Übernachtung in Hostels ausgewiesenen Beträge pro Nacht? (Bitte LAGeSo-Hostelgutschein beifügen.) 11. Wie werden Hostelbetreiber über die Abrech- nungsmodalitäten mit dem LAGeSo informiert? Welche Ansprechpartner*innen vom LAGeSo werden mit wel- chen Kontaktdaten auf den Gutscheinen benannt? (Bitte Informationsblatt beifügen.) Zu 3. und 11.: Die Kostenübernahmescheine enthalten einen Höchstbetrag von 50 € pro Person und Übernachtung . Die Abrechnungsmodalitäten werden auf Seite 2 des Formulars erläutert. Dort ist auch eine Telefonnummer der zuständigen Abrechnungsstelle genannt (siehe Kopie eines Kostenübernahmeformulars/Anlage). 5. Hat das LAGeSo mit Hostelbetreibern eine Rah- menvereinbarung o.ä. für Übernachtungen von Asylsu- chenden in Hostels geschlossen? Wenn ja, bitte beifügen. 12. Erhalten leistungsberechtigte Asylsuchende eine Liste mit bereitwilligen Hostels? Wie viele Unternehmen werden auf der Liste geführt, wann wurde sie zuletzt aktualisiert? Wenn es keine Liste geben sollte, wie sollen Asylsuchende mangels vorhandener Orts- und Sprach- kenntnisse ein geeignetes Hostel finden? Zu 5. und 12.: Eine Rahmenvereinbarung existiert nicht. Im Herbst 2013 wurden im Rahmen einer Sonder- aktion ca. 125 Hostels angeschrieben, inwieweit dort Unterbringungsmöglichkeiten bestehen. Aus dieser Zeit bestehen noch Kontakte zu Hostelbetreiberinnen und Hostelbetreibern, die bereit sind, in einer Preisspanne zwischen 25 € und 50 € Personen unterzubringen und mit denen sich die Zusammen-arbeit bewährt hat. Die Koor- dination dieser Plätze erfolgt über die Berliner Unter- bringungsleitstelle (BUL). Darüber hinaus gehende In- formationen sind wegen der tagesaktuellen Entwicklun- gen nicht möglich. 10. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den durchschnittlichen Leerstand an Übernachtungsplätzen in Hostels in Berlin sowie den Leerstand zu touristischen Spitzenzeiten wie Wochenenden, Ostern, Sommer, Ber- lin-Marathon etc.? Zu 10.: Eine gesonderte Erfassung der Belegung von Hostels findet in der Tourismusstatistik nicht statt. In der Kategorie „Jugendherbergen und ähnliche Betriebe“ liegt die durchschnittliche Bettenauslastung derzeit bei 56,8 %. In touristischen Spitzenzeiten ist die Auslastung höher, eine genaue Auswertung hierzu ist jedoch nicht möglich. 13. Können die in Hostels untergebrachten Asylsu- chenden dort ihren Wohnsitz einwohnerrechtlich anmel- den und dort ihre Post zugestellt bekommen? Wenn nein, welchen Anschrift sollen sie gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dem LAGeSo und der Ausländerbehörde Berlin angeben? Wohin wird die Post zugestellt? Welche Nachteile ergeben sich aus der „Nicht-Anmeldung“? Zu 13.: Da es sich bei der Unterbringung in Hostels nur um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt, ist eine polizeiliche Anmeldung zwar nicht möglich, jedoch kann die Post dennoch an diese Adresse zugestellt wer- den, sofern die vorübergehende Anschrift dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) bekannt gegeben wird. Ansonsten gilt die Postadresse Turmstr. 21. Berlin, den 19. November 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2014) Landesamt für Gesundheit und Soziales Zentrale Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewerber (ZAA) 1 Verkehrsverbindungen: Sprechzeiten: Zahlungen bitte Geldinstitut Kontonummer Bankleitzahl Eingang Turmstr. 21 Montag bis Donnerstag bargeldlos an die Postbank Berlin 58 100 100 100 10 U 9 Turmstraße von 09.00 - 12.30 Uhr und Landeshauptkasse IBAN: DE47100100100000058100 BIC: PBNKDEFF100 Fahrstuhl vorhanden von 13.30 - 15.00 Uhr Klosterstr. 59 Landesbank Berlin 0 990 007 600 100 500 00 Bus M 27, 245, TXL Freitag von 09.00 - 13.00 Uhr 10179 Berlin IBAN: DE25100500000990007600 BIC: BELADEBEXXX Haltestelle U-Turmstraße Bus 101, 123, 187 Haltestelle Turmstr./ Lübecker Str. und nach Vereinbarung. Die Ausgabe von Wartenummern endet jeweils eine Stunde vor Ende unserer Sprechzeit. Deutsche Bundesbank Filiale Berlin 10 001 520 IBAN: DE53100000000010001520 100 000 00 BIC: MARKDEF1100 Internet: http://www.lageso.berlin.de Seite 1 von 2 Heimeinweisung.xml Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Geschäftszeichen Postfach 310929, 10639 Berlin (Postanschrift) Bei Antwort bitte angeben «Name» «Straße» «PLZOrt» Bearbeiter/in: Dienstgebäude: Turmstraße 21, Haus A 10559 Berlin Zimmer: Telefon: (030) 90229 intern: (9229) Telefax: (030) 90229 - Vermittlung: (030) 90229 0 E-Mail: poststelle@ lageso.berlin.de Datum: Kostenübernahme für Notunterbringung - erste Ausfertigung - Wir übernehmen die Kosten für Übernachtung(en) vom bis zum Kostensatz von € pro Übernachtung für Name Vorname Geburtstag Geschlecht in Höhe Ihres allgemein ausgewiesenen günstigsten Kostensatzes pro Nacht und weisen daraufhin, dass der Höchstbetrag von 50,00 € pro Person für eine Übernachtung nicht überschritten werden darf. Kostensätze pro Übernachtung über 50,00 € werden nicht übernommen. Sollten Sie keine Unterkunft unter 50,00 € pro Nacht bieten können, nehmen Sie bitte von der Aufnahme der genannten Person(en) Abstand. Bei der Aufnahme von Flüchtlingen ist keine CityTax zu entrichten. Sind bereits Kostensätze pro Übernachtung mit uns abgestimmt, so gelten diese. Bargeld für Verpflegung wird von hier geleistet. Zur Abrechnung benötigen wir neben der Originalkostenübernahme eine Originalrechnung mit Kopie derselben. Auf der Rückseite der Kostenübernahme lassen Sie bitte den Leistungsempfänger den Übernachtungszeitraum mit seiner Unterschrift bestätigen und geben nachstehende Versicherung ab "Ich versichere, dass die o.g. Person/en an dem Tag, für die ich den Tagessatz berechnet habe, in meiner Pension / meinem Hostel anwesend war/en." Die Rechnungslegung soll nach Auszug erfolgen und an das LAGeSo Berlin, II A 6000 gesandt werden. Telefonische Rückfragen bitte unter 030 90229 3143. Diese Kostenübernahme bewirkt kein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Land Berlin. Geänderte Kostenübernahmen ohne Unterschrift und Dienstsiegel sind ungültig. Die Kostenübernahme ist nicht übertragbar. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Siegel: S17-14867 S1714867_Anlage