Drucksache 17 / 14 870 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 05. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2014) und Antwort Umsetzung Schallschutzprogramm am BER Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Wie ist der aktuelle Erfüllungsstand der Um- setzung des Schallschutzprogramms am BER? Antwort zu Frage 1: Aktuell liegen der Flughafen Ber- lin Brandenburg GmbH (FBB) für ca. 19.000 Wohnein- heiten (WE) Anträge auf Schallschutzmaßnahmen vor. Davon entfallen auf das Tagschutzgebiet (TSG) ca. 11.700 WE, auf das Nachtschutzgebiet (NSG) ca. 7500 WE. Mit Stand vom 31.10.2014 sind für rund 10.400 WE erforderliche Anspruchsermittlungen (ASE) an die An- tragsteller versendet worden, so dass die Anspruchsteller entsprechende Fachfirmen mit der Umsetzung von Schall- schutzmaßnahmen beauftragen können. Die ASE werden unterschieden in ASE-B (Baumaßnahmen) und ASE-E (Entschädigung). Frage 2: Wie viel Geld ist bisher für die Umsetzung verausgabt worden (bitte einzeln nach Anspruchsermitt- lung – bauliche Umsetzung und Anspruchsermittlung – Entschädigung aufführen)? Antwort zu Frage 2: Für die bauliche Umsetzung er- forderlicher Schallschutzmaßnahmen wurden bisher 27,5 Millionen Euro verausgabt. Diese Summe bezieht sich auf die Umsetzung baulicher Maßnahmen im NSG und die Umsetzung baulicher Maßnahmen im TSG nach dem Schutzziel von 6x55dB (A). Die Bezahlung erster Ansprüche nach ASE-B nach dem Schutzziel <0,005x55dB (A) ist im Oktober 2014 angelaufen. Für die Ansprüche nach ASE-E wurden seit August 2014 8,5 Millionen Euro verausgabt. Frage 3: Inwieweit ist jetzt absehbar, ob das im Jahr 2012 von der Flughafengesellschaft, unter der Maßgabe der exakt nach Planfeststellungsbeschluss umzusetzende Schutzziel im Tagschutzgebiet, prognostizierte Verhältnis zwischen Objekten an denen baulicher Schallschutz um- gesetzt werden kann und Objekten bei denen die Entschä- digungsregelung angewandt wird zutreffen wird? Wie hoch wurde der Prozentsatz für die Entschädigungsrege- lung unter o.g. Maßgabe 2012 von der Flughafengesell- schaft eingeschätzt und wie hoch ist dieser Prozentsatz aktuell? Antwort zu Frage 3: Die FBB ging aufbauend auf sachverständiger Einschätzung zunächst davon aus, dass durch das vom Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg im April 2013 für das TSG festgesetzte Schutzziel von <0,005x55dB (A) rund 50% der Antrag- steller anstelle der Erstattung baulicher Schallschutzmaß- nahmen eine Entschädigungszahlung erhalten. Bei den ASE für die Anwohner im Südbahn-Bereich, die derzeit wegen der geplanten Nordbahnsanierung vor- rangig bearbeitet werden, konnte überwiegend die Erstat- tung von baulichen Schallschutzmaßnahmen zugesagt werden. Weniger als 20% aller Eigentümer im Bereich der Südbahn erhalten eine Entschädigungszahlung. Es ist davon auszugehen, dass dieser Anteil auch für die restli- chen Schallschutzfälle gelten wird. Frage 4: Wie viel Geld ist für den Schutz von Wohn- räumen vorgesehen die nicht der heutigen Brandenburger Bauordnung in Größe und Raumhöhe entsprechen? Wird diese Summe für die berechtigten Antragsteller mit sol- chen Wohnräumen ausreichen? Frage 5: Wird für die Fälle der Frage 4. eine generelle Lösung vorgesehen oder wird es bei einer freiwilligen Regelung bleiben? Wie viele Antragsteller betrifft dies bis zum heutigen Tag und wie viele werden noch erwartet? Antwort zu den Fragen 4 und 5: Für den Schutz von Wohnräumen, die nicht der heutigen Brandenburger Bau- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 870 2 ordnung entsprechen, hat die FBB ein Budget von 10 Millionen Euro bereitgestellt. Der Schutz dieser Wohn- räume erfolgt durch die FBB im Rahmen einer freiwilli- gen Leistung, welche durch die Eigentümer beantragt werden kann. Frage 6: Wieso ist die Anzahl bei den Antragstellern die keine Schallschutzmaßnahmen bekommen oder darauf freiwillig verzichten so hoch? Wie kommt es überhaupt zu einer Antragstellung und einem späteren Verzicht? Antwort zu Frage 6: Sobald ein Antrag auf Schall- schutzmaßnahmen bei der FBB eingeht, wird dieser der Lage nach geprüft. Liegt das Objekt eines Antragstellers nicht in den Schutz- und Entschädigungsgebieten, wird der Antrag abgelehnt, so z.B. Anträge auf Schallschutz- maßnahmen aus Berlin-Reinickendorf oder Berlin-Mitte. Sobald für einen anspruchsberechtigten Antrag der An- spruch ermittelt wurde, wird dieser dem Antragsteller mitgeteilt. Ihm steht es frei, jederzeit auf seinen Anspruch zu verzichten. Dies ist jedoch nicht im Interesse der FBB und tritt auch nicht häufig auf. Die FBB fragt die Gründe für einen Verzicht nicht von den Antragstellern ab. Deshalb können Angaben hierzu nicht abschließend gemacht werden. Mögliche Beispiele sind: Anwohner im fortgeschrittenen Lebensal- ter möchten sich nicht mehr mit der Umsetzung umfang- reicher baulicher Schallschutzmaßnahmen befassen, nach Eigentumswechsel möchte der Neueigentümer keine Maßnahmen umsetzen bzw. ihm reichen bereits in der Vergangenheit umgesetzte Maßnahmen aus. Frage 7: Wieso soll in den Fällen von Fassadendäm- mung zumeist innen gedämmt werden und nicht außen, zumal dadurch der Wohnraum kleiner wird und physika- lisch der Lärm besser durch eine Außendämmung erreicht wird? Antwort zu Frage 7: Die FBB ist laut Planfeststel- lungsbeschluss dazu verpflichtet, für anspruchsberechtigte Räume im Rahmen der 30%-Kappungsgrenze die erfor- derlichen Schallschutzmaßnahmen zu erstatten. Durch eine Außendämmung, die auf der gesamten Fassade an- zuwenden wäre, würden ggf. auch solche Räume ge- dämmt, die nach Planfeststellungsbeschluss keinen An- spruch auf Schallschutz haben. Es kann nicht bestätigt werden, dass für den Schall- schutz eine Außendämmung besser geeignet ist als eine Innendämmung. Ferner besteht nach Aussagen der FBB für die Antragsteller die Möglichkeit, die zusätzlichen Kosten für eine Außendämmung selbst zu tragen. Frage 8: Wie wird sichergestellt, dass die Betroffenen vor der temporären Nutzung der Südbahn die vorgesehe- nen Schutzmaßnahmen umsetzen konnten? Wie viel von den bisher versendeten Anspruchsermittlungen (ASE-B) sehen Fassaden- und/oder Dachdämmungen vor? Können diese von den von der FBB empfohlenen Firmen in den Wintermonaten kapazitätsmäßig überhaupt umgesetzt werden? Frage 9: Wie schätzt die FBB und wie die Gemeinsa- me Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg die Mög- lichkeit der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen in den Wintermonaten bis zum März 2015 ein? Antwort zu den Fragen 8 und 9: Um den Eigentümern die Umsetzung baulicher Schallschutzmaßnahmen zu ermöglichen, hat die Genehmigungsbehörde eine 6- Monatsfrist (zwischen der Übersendung der An- spruchsermittlungen und dem Beginn der Sanierungsar- beiten an der Nordbahn) festgesetzt. In den letzten Mona- ten hat die FBB alle Aktivitäten des Schallschutzteams auf die termingerechte Auflagenerfüllung im Bereich der Südbahn des BER gerichtet. Als Service für die Anwohner empfiehlt die FBB mehrere Fachfirmen für die Ausführung der erforderli- chen Schallschutzmaßnahmen. Grundsätzlich ist jedoch kein Eigentümer an diese Liste gebunden. Jeder Eigentü- mer kann selbst entscheiden, welche Fachfirma er mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen an seinem Haus beauftragt. Nach Kenntnis der FBB können zahlreiche Maßnah- men, wie z.B. der Austausch von Fenstern, der Einbau von Lüftern oder die Dämmung von Räumen auch in den Wintermonaten erfolgen. Frage 10: Wird bei negativer Einschätzung bzw. nicht ausreichender Rückmeldung der Umsetzung von bauli- chen Schallschutzmaßnahmen der Termin der Nordbahn- sanierung bzw. temporären Südbahnnutzung verschoben? Antwort zu Frage 10: Die FBB geht davon aus, dass die Nordbahnsanierung fristgemäß erfolgt. Frage 11: Wie erfolgt die Prüfung bzw. Meldung der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen an die FBB bzw. LuBB? Antwort zu Frage 11: Die Gemeinsame Obere Luft- fahrtbehörde erhält in einem monatlichen Bericht samt Statistik eine Übersicht über den aktuellen Stand der Anspruchsermittlungen beim Schallschutzprogramm. Eine konkrete Meldung zur jeweiligen Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen, die von den Anwohnern zu veranlassen ist, erfolgt nicht. Berlin, den 14. November 2014 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2014)