Drucksache 17 / 14 871 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 05. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2014) und Antwort Notfall-Management bei gefährlichen Infektionen am Flughafen BER Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Zuständigkeit für den Infektionsschutz am BER liegt im Land Brandenburg. Deshalb wurde eine Zuarbeit vom Brandenburger Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) erbeten, die nachfolgend unverändert wiedergegeben wird: 1. Ist es zutreffend, dass die Internationalen Gesund- heitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) den künftigen Flughafen BER als einen von fünf deut- schen Flughäfen vorsehen, die zum Schutz der öffentli- chen Gesundheit so genannte Kernkapazitäten vorhalten müssen? Zu 1.: Es ist zutreffend, dass der Flughafen BER als so genannter „designated airport“, früher „Sanitätsflughafen “, in dem Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV-DG) vom 21.03.2013 benannt wird. 2. Wenn ja, in welcher Form werden am künftigen Flughafen BER, sogenannte Kernkapazitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vorgehalten? Zu 2.: Nach dem IGV-Durchführungsgesetz hat der Flughafenunternehmer unter anderem dafür zu sorgen, dass Räumlichkeiten für die Befragung, Untersuchung und Versorgung von verdächtigen oder betroffenen Rei- senden am Flughafen sowie für die Lagerung von hierzu erforderlichen Materialien des öffentlichen Gesundheits- dienstes zur Verfügung stehen. Die Flughafengesellschaft hat hierzu bereits ein sogenanntes „Medical Assessment Center (MAC)“ eingerichtet. Das MASGF Brandenburg wird den Landkreis Dah- me-Spreewald, dem insbesondere die Durchführung von Infektionsschutzmaßnahmen im Bereich des Flughafens obliegt (Gesundheitsamt), mit dem Betrieb und der perso- nellen Ausstattung beauftragen. Bereits jetzt ist ein Ret- tungswagen für den Transport von Patientinnen und Pati- enten mit hochinfektiösen Erkrankungen an der Ret- tungswache in Königs Wusterhausen stationiert. 3. Wo auf dem Gelände des BER befindet sich die da- für notwendigen Räumlichkeiten und ggf. technischen Einrichtungen? Zu 3.: Das MAC befindet sich in einem umgebauten Altgebäude auf dem Gelände des Flughafens Schönefeld. 4. Wird auf dem künftigen Flughafen BER entspre- chend geschultes medizinisches Personal dauerhaft statio- niert sein? Zu 4.: Als Träger des bodengebundenen Rettungs- dienstes plant der Landkreis Dahme-Spreewald, eine neue Rettungswache in unmittelbarer Nähe des Flugha- fengeländes zu errichten und außerdem auch speziell infektiologisch geschultes medizinisches Personal vorzu- halten. 5. Was sieht der Notfallplan nach der Meldung eines Piloten vor, in dessen Flugzeug mit dem Ziel BER sich ein Passagiers mit dem Verdacht einer gefährlichen Infek- tionskrankheit befindet? Zu 5.: Nach dem IGV-DG hat die Pilotin oder der Pi- lot der Flugverkehrskontrollstelle, mit der sie oder er in Funkkontakt steht, und der Verkehrsleiterin oder dem Verkehrsleiter des Luftfahrtunternehmens auf dem Ziel- flughafen unverzüglich zu melden, wenn sie oder er er- fährt, dass eine Person an Bord ist, bei der klinische An- zeichen auf das Vorliegen einer übertragbaren Krankheit hindeutet. Die Flugverkehrskontrollstelle und die Ver- kehrsleiterin oder der Verkehrsleiter am Zielflughafen leiten die Meldung unverzüglich an die im Notfallplan des Flughafens festgelegten Stellen weiter. Diese informieren unverzüglich das für den Flughafen zuständige Gesund- heitsamt, das dann alle erforderlichen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz einleitet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 871 2 6. Was geschieht, wenn heute aus einem Flugzeug mit dem Ziel Berlin ein solcher Verdachtsfall gemeldet wird? Zu 6.: Bereits jetzt wird ein solcher Verdachtsfall von der Flugverkehrskontrollstelle an das Notfallmanagement des Flughafens und an das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald gemeldet, das alle not- wendigen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz veranlasst. Berlin, den 21. November 2014 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Nov. 2014)