Drucksache 17 / 14 873 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 04. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. November 2014) und Antwort Streik: Höhere Einnahmen bei der BVG, weniger bei der S-Bahn? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) und die S-Bahn Berlin GmbH (S-Bahn) um Stellungnahme gebe- ten. Die Stellungnahmen sind in eigener Zuständigkeit erstellt und dem Senat übermittelt worden. Sie werden nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Mehreinnahmen und -kosten, auch im Rahmen von Mehrbestellungen seitens des Senats im Rahmen des Verkehrsvertrages, hat die BVG durch die Streiks bei der S-Bahn? Bitte im Einzelnen aufführen. Antwort zu 1: Die BVG teilt dazu mit: „Die Gesamtfahrgeldeinnahmen für den Tarifbereich Berlin unterliegen einer vertraglich geregelten Einnah- menaufteilung. Dadurch werden alle Fahrgeldeinnahmen des Tarif-gebiets Berlin, unabhängig davon, bei welchem Unternehmen der Fahrschein gekauft wurde, gem. der vertraglichen Regelungen zwischen der S-Bahn und der BVG aufgeteilt. Mehreinnahmen sind deshalb nicht zu erwarten. Da zudem anzunehmen ist, dass ein nicht unerhebli- cher Teil der ÖPNV-Kundinnen und ÖPNV-Kunden während des Streiks auf Alternativen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln ausgewichen ist, ist davon auszugehen, dass die Fahrgeldeinnahmen in Berlin insgesamt im Streikzeitraum tendenziell gesunken sind. Die BVG hat während des Streikzeitraums ihr fahr- planmäßiges Angebot stabil erbracht, obwohl bei der BVG Fahrgastzuwächse von bis zu 70% an den Werkta- gen zu verzeichnen waren. Soweit möglich, wurde dem durch den Einsatz größerer oder zusätzlicher Fahrzeuge Rechnung getragen. Die hieraus resultierenden Mehrauf- wendungen konnten bislang noch nicht vollständig erfasst werden.“ Frage 2: Welche Mindereinnahmen und -kosten sind bei der S-Bahn zu verzeichnen? Bitte im Einzelnen auf- führen. Inwieweit hat der Senat Kürzungen beim S-Bahn- Verkehrsvertrag veranlasst und in welcher Höhe? Antwort zu 2: Die S-Bahn teilt dazu mit: „Bei der S-Bahn Berlin GmbH haben die Streiks der GdL im Oktober 2014 zu Zugausfällen in Höhe von 199.010 Zugkilometern geführt. Daraus ergibt sich ein Umsatzausfall von rund 1,733 Mio. Euro. Darüber hinaus wirkten sich streikbedingte Zugausfälle und Zugver- spätungen auch auf den monatlichen Pünktlichkeitsgrad Oktober 2014 aus, der wegen der Streiks um 8,35 Pro- zentpunkte geringer ausfiel. Dies ergibt einen Abzug vom finanziellen Beitrag in Höhe von 1,975 Mio. Euro Die Auswirkungen der Streiks auf die Fahrgeldein- nahmen können von der S-Bahn Berlin GmbH nicht be- ziffert werden. Für den dreitägigen Streik Anfang November liegen der S-Bahn Berlin GmbH noch keine vollständigen An- gaben vor.“ Der Senat hat bisher noch keine Kürzungen beim S- Bahn-Verkehrsvertrag vorgenommen, da es sich bei den Angaben für den Monat Oktober um Datenmaterial der S- Bahn Berlin GmbH handelt, welches noch nicht durch die VBB GmbH geprüft wurde. Für den Monat November liegt noch kein Datenmaterial der S-Bahn vor. Die Kür- zungen erfolgen entsprechend den vertraglichen Regelun- gen nach Vorlage des geprüften Datenmaterials. Berlin, den 21. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2014)