Drucksache 17 / 14 875 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 05. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2014) und Antwort Gemeinsame Streifen von BVG und Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele gemeinsame Streifen von BVG und Poli- zei wurden in den Jahren 2011 bis 2013 in Berlins U- Bahnhöfen durchgeführt? An welchen U-Bahnhöfen wur- den diese gemeinsamen Streifen eingesetzt? Zu 1.: Die Polizei Berlin führt seit Mai 2011 zusam- men mit dem Personal der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG AöR) regelmäßig gemeinsame Einsätze im Bereich von U-Bahnhöfen und U-Bahnzügen durch. Für die Durchführung eines gemeinsamen Einsatzes ist eine per- sönliche Kontaktaufnahme zwischen den eingesetzten Dienstkräften der Polizei Berlin und dem Personal der BVG AöR am Einsatzort erforderlich. Dort erfolgt die Festlegung des gemeinsamen Streifenbereiches, wobei während des Einsatzes keine gemeinsame Streifentätig- keit vorausgesetzt, sondern diese überwiegend getrennt voneinander im abgestimmten Bereich durchgeführt wird. Aus diesem Grund spricht die Polizei Berlin von Gemein- samen Einsätzen. Durch die BVG AöR wurden diese Einsätze als gemeinsame Streifen bezeichnet. Die nachfolgende Tabelle stellt die gemeinsamen Einsätze der Jahre 2011 – 2013 dar: 2011 2012 2013 Anzahl gemein- samer Einsätze BVG AöR/ Poli- zei Berlin 998 1.259 1.371 Die Zuordnung gemeinsamer Einsätze zu einzelnen U- Bahnhöfen beziehungsweise Streckenabschnitten im Bereich der U-Bahn ist nicht möglich. Hierzu erfolgt keine detaillierte Erfassung. 2. Plant der Senat zukünftig eine Ausweitung dieser gemeinsamen Streifen? Zu 2.: Die Polizei Berlin führt gemeinsame Einsätze auf allen im Liniennetz der BVG AöR befindlichen U- Bahnhöfen durch. Auch wenn unter Berücksichtigung der aktuellen Kriminalitätsentwicklung (Lagebild öffentlicher Personennahverkehr) und in enger Abstimmung mit der BVG AöR vornehmlich an kriminalitätsbelasteten und stark frequentierten sowie an End- und Umsteigebahnhö- fen häufiger Einsätze stattfinden, werden dennoch alle weiteren Streckenabschnitte in diese Maßnahme einbezo- gen. 3. Wie viel würde der flächendeckende Einsatz ge- meinsamer Streifen auf der U-Bahn-Linie 1 zwischen den Stationen Prinzenstraße und Warschauer Straße kosten? Sind derartige gemeinsame Streifen für diese U-Bahnhöfe geplant? Zu 3.: Der zielgerichtete Einsatz einer Polizeibeamtin beziehungsweise eines Polizeibeamten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erfolgt im Rahmen der vorausgeplanten Dienstzeit und wird nicht über die zu erbringende Arbeitsleistung hinaus angesetzt. Es ergeben sich somit keine zusätzlichen Kosten, die den Haushaltsti- tel der Polizei Berlin für die Aufrechterhaltung der Si- cherheit im ÖPNV belasten. Die einzelnen U-Bahnhöfe des Streckenabschnitts Prinzenstraße bis Warschauer Straße sind bereits Aus- gangspunkte für gemeinsame Einsätze. Eine darüber hin- ausgehende Planung von gemeinsamen Einsätzen ist in diesem Bereich daher nicht erforderlich. 4. Bestehen im Senat Überlegungen sich mit den Be- hörden der Stadt Hamburg über Erfahrungen und Heraus- forderungen der Sicherheit in U-Bahnhöfen auszutau- schen? Ist darüber hinaus geplant, Elemente des Konzep- tes „Bahnsteigkante“ der Hamburger Innenbehörde für die Umsetzbarkeit in Berlin zu überprüfen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 875 2 Zu 4.: Bei dem Konzept „Bahnsteigkante“ handelt es sich nach Informationen des Senats um eine Vereinbarung über eine Partnerschaft zur Erhöhung der Sicherheit im ÖPNV auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Ham- burg. Hinsichtlich der darin beschriebenen Maßnahmen und Ziele sowohl durch die ÖPNV-Betreiber als auch durch die Behörden besteht eine große Übereinstimmung mit den in Berlin bestehenden Allgemeinen Regelungen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit im ÖPNV Berlin und dem Maßnahmenpaket für mehr Si- cherheit im ÖPNV des Berliner Senats. Im Ergebnis haben sowohl Berlin als auch Hamburg ähnliche Maßnahmenansätze bei der Zusammenarbeit auf dem Gebiet und zur Steigerung der Sicherheit im ÖPNV. Anlassbezogen besteht bereits ein Erfahrungsaustausch zwischen beiden Städten. Berlin, den 18 . November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2014)