Drucksache 17 / 14 879 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 28. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2014) und Antwort Linksextremistische Gewalttaten – Anschläge in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anschläge wurden seit Juli 2014 durch die linksextremistische Szene in Berlin verübt und zu wie vielen hat es Bekennerschreiben gegeben? Zu 1.: Aufgrund der fehlenden Spezifizierung der Be- grifflichkeit „Anschläge“ werden als Grundlage für die Beantwortung der Frage die Gewaltdelikte herangezogen, die sich nicht gegen Personen richteten. Zu den Gewaltde- likten zählen in diesem Zusammenhang u. a. Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbrüche, Gefährliche Ein- griffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr und Widerstandsdelikte einschließlich der Versuchstaten. Im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2014 wurden 36 derartige Gewaltdelikte im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminaliät (PMK)-links registriert. Seit 1. Juli 2014 sind der Polizei Berlin in Bezug auf alle vermeintlich linksextremistisch motivierten Straftaten - also nicht nur Gewaltdelikte - 28 Selbstbezichtigungs- schreiben bekannt geworden. 2. Wie viele Brandanschläge und Gewalttaten auf PKW, LKW und Busse wurden in dieser Zeit verübt und welche Sachschäden sind dabei entstanden? Zu 2.: Im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2014 wur- den 16 Gewaltdelikte - davon 14 Fälle von Brandstiftun- gen - auf Kraftfahrzeuge im Phänomenbereich PMK-links erfasst. Zu den fraglichen Sachschäden wird bei der Polizei Berlin keine gesonderte Statistik geführt, daher können hierzu keine Aussagen getroffen werden. 3. Wie viele linksmotivierte Gewalttaten gab es seit Juli 2014 gegenüber der Berliner Polizei? Zu 3.: Im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2014 wur- den 57 Gewaltdelikte im Phänomenbereich PMK-links polizeilich erfasst, die sich gegen Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte bzw. gegen Einrichtungen oder Ausrüs- tungsgegenstände der Polizei Berlin richteten. 4. Auf wie hoch schätzt der Senat die Folgekosten die- ser Gewalttaten hinsichtlich Sach- und Personenschäden ein? Zu 4.: Wegen fehlender statistischer Erhebungen kön- nen hierzu keine Aussagen getroffen werden. 5. Wie viele Brandanschläge und Gewalttaten auf Ge- bäude gab es in dieser Zeit und welche Sachschäden sind dabei entstanden? Zu 5.: Im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2014 wur- den in vier Fällen Gewaltdelikte gegen Gebäude verübt. Zu den fraglichen Sachschäden wird bei der Polizei Berlin keine gesonderte Statistik geführt. 6. Wenn es zu einem Anschlag auf ein Gebäude kommt, werden die Geschäftsinhaber und Eigentümer informiert? Wenn ja, durch wen und wie schnell? Zu 6.: In Fällen von Straftaten an Gebäuden werden die Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber sowie die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Polizei Berlin schnellstmöglich informiert. Vorrangige Aufgabe der Polizei ist es jedoch, alle unaufschiebbar notwendigen Sofortmaßnahmen, wie z. B. die Sicherung des Tatortes oder ggf. eine Nahbereichsfahndung nach möglichen Tatverdächtigen, die Spurensuche und -sicherung oder die Befragung von Zeugen, vorzunehmen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 879 2 7. Kam es in der Vergangenheit zu Pannen bei der In- formation? Zu 7.: Diesbezüglich liegen keine Erkenntnisse vor. 8. Warum mussten die Betroffenen vom Engeldamm von den Anschlägen aus der Presse erfahren und nicht von der Berliner Polizei direkt? Zu 8.: Zu der in der Fragestellung enthaltenen Fest- stellung liegen keine verifizierbaren Erkenntnisse vor. Sollte es im Einzelfall dazu gekommen sein, dass Be- troffene von Straftaten aus der Presse erfahren haben und nicht zuvor bereits von der Polizei Berlin in Kenntnis gesetzt wurden, so ist dies bedauerlich und könnte der schnellen Berichterstattung der Online-Medien und den oben skizzierten vorrangigen Sofortmaßnahmen geschul- det sein. Die Benachrichtigung von Berechtigten ist auch des- halb häufig schwierig, weil es unter Umständen einige Zeit dauern kann, diese zu identifizieren und zu erreichen. Berlin, den 17. November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2014)