Drucksache 17 / 14 884 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 28. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2014) und Antwort Wagenburg am Engeldamm/Bethaniendamm – Parken wo man Lust hat? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann wird im Land Berlin ein Dauerparken für PKW, Busse und LKW am Engeldamm/Bethaniendamm akzeptiert? Zu 1.: Sofern nicht Verkehrszeichen oder sonstige Verkehrsvorschriften das Parken einschränken oder ver- bieten, ist das Parken am Engeldamm/Bethaniendamm für Personenkraftwagen zeitlich unbefristet erlaubt. Seitens der Polizei Berlin wurden dauerparkende Busse oder Lastkraftwagen, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen und besonderen Parkvorschriften unterliegen, nicht festge- stellt. 2. Wer ist dafür zuständig und wer trägt die Verant- wortung? Zu 2.: Für den ruhenden Verkehr liegt eine parallele Zuständigkeit der bezirklichen Ordnungsämter und der Polizei Berlin vor. 3. Darf man im öffentlichen Straßennetz campen bzw. Fahrzeuge bewohnen? Auf welcher Rechtsgrundlage basiert dies? Zu 3.: Grundsätzlich ist das dauerhafte Campen, das in erster Linie mit einem „Wohnen“ zu beschreiben ist, eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Dient die Über- nachtung lediglich dem Zweck der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit (z. B. auf Reisen) unterfällt dies dem erlaubten Gemeingebrauch. Rechtsgrundlage hierfür ist das Berliner Straßengesetz. 4. Werden die abgestellten Fahrzeuge aus Spanien, Frankreich, Deutschland und anderen Ländern kontrol- liert? Wenn ja, auf welche Merkmale? Zu 4.: Die Fahrzeuge werden regelmäßig hinsichtlich der ordnungsgemäßen Zulassung und auf eine Fahn- dungsausschreibung überprüft. Zuletzt wurde durch das zuständige Ordnungsamt Mitte im Sommer 2014 eine Anzeige wegen unerlaubter Sondernutzung von Straßen- land gefertigt. 5. Wie verhält es sich diesbezüglich mit dem angren- zenden „Trailerpark“? Zu 5.: Die Bezeichnung „Trailerpark“ ist dem Senat nicht bekannt. Die als Wohnraum genutzten Fahrzeuge der „Wagenburg Kreuzdorf“ sind nicht zugelassen und überwiegend fahruntüchtig. Eine regelmäßige Kontrolle der auf dem Bereich der Wagenburg abgestellten Fahr- zeuge findet nicht statt. 6. Wem gehört dieses Gelände? Zu 6.: Die Wagen stehen auf dem Flurstück 551 - Ma- riannenplatz 1. Eigentümer ist das Land Berlin, Ge- schäfts- und Aufgabenbereich Bezirksverwaltung Fried- richshain-Kreuzberg, Fachbereich Grünflächen. 7. Wie viele Menschen leben dort nach Kenntnisstand der Behörden? Wie viele von ihnen sind dort behördlich gemeldet – insbesondere Kinder und Jugendliche? Zu 7.: Nach Auskunft des Bezirksamtes Friedrichs- hain-Kreuzberg wird die so genannte Wagenburg am Engeldamm/Bethaniendamm von dem Träger „Kreuzdorf e.V. („X-Dorf“)“ betrieben, der daher melderechtlich als Wohnungsgeber betrachtet wird. Nach aktuellem Melde- registerauszug sind dort 25 Personen gemeldet, wovon eine Person minderjährig (17 Jahre alt) ist. Ob sich dort noch weitere Personen aufhalten, die nicht melderechtlich erfasst sind, ist dem Bezirksamtes Friedrichshain- Kreuzberg nicht bekannt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 884 2 8. Werden die dort lebenden Kinder und Jugendliche beschult? Zu 8.: Eine Beschulung der dort lebenden Kinder und Jugendlichen erfolgt, sofern sie dem Schul- und Sportamt Friedrichshain-Kreuzberg bekannt sind. Dazu bedarf es entweder der Anmeldung im Bürgeramt oder der persön- lichen Vorstellung der Erziehungsberechtigten im Schul- und Sportamt. 9. Entspricht diese „Siedlung“ den Brandschutzbestimmungen ? Zu 9.: Nach Auskunft des Bezirksamtes Friedrichs- hain-Kreuzberg liegen der dortigen Bauaufsicht keine Bauanträge und keine Anträge auf Prüfung des Brand- schutzes vor. 10. Ist der Berliner Polizei bekannt, ob die Siedlung als Rückzugsort nach linksextremistischen Straftaten genutzt wird? Zu 10.: Nein. 11. Liegt für das Gelände ein Räumungsbeschluss vor? Zu 11.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 18. November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2014)