Drucksache 17 / 14 886 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 28. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2014) und Antwort Private Sicherheitsdienste – Einsatz beim Prozess zum „Wettbüro-Mord“ und Verschiebung des Prozesses? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welches private Sicherheitsunternehmen wird beim Prozess zum "Wettbüro-Mord" in der Turmstraße 91 zusätzlich vor Ort sein? 2. Aus welchen Gründen wurde dieses beauftragt? Zu 1. und 2.: Der Präsident des Amtsgerichts Tiergar- ten erwägt den vorübergehenden Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes zur Unterstützung bei der Durchfüh- rung der Einlasskontrollen im Dienstgebäude des Krimi- nalgerichts Moabit. Den Anlass für die Überlegungen bildet eine einmalige und in dieser Dimension unerwarte- te Häufung sicherheitsrelevanter Strafverfahren im Kri- minalgericht Moabit. Im November 2014 sollen vor dem Landgericht Berlin die Hauptverhandlungen in drei hoch sicherheitsrelevanten Verfahren beginnen. Allein diese drei Prozesse werden an den Verhandlungstagen voraus- sichtlich 40 Beschäftigte des Zentralen Dienstes Sicher- heit (ZDS) binden. Diese Situation stellt im Hinblick auf den Personaleinsatz eine außerordentliche Belastungsspit- ze dar. Ohne externe Unterstützung kämen zudem auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZDS über einen längeren Zeitraum besondere Belastungen zu, wie die Einschränkung des geplanten Abbaus von Überstunden, die Absage geplanter und bewilligter Fortbildungen und der Widerruf bereits gewährten Erholungsurlaubs. Der Präsident des Amtsgerichts Tiergarten hat daher ein An- gebot der WISAG Facility Management Berlin- Brandenburg GmbH & Co. KG – Sicherheit und Service – (WISAG) eingeholt. Nach dem Inhalt des Angebots soll die WISAG dienstags und donnerstags zwölf Beschäftigte zur Unterstützung des ZDS bei der Eingangskontrolle zur Verfügung stellen. Der Präsident des Amtsgerichts Tiergarten hat den Vorschlag an die Senatsverwaltung für Justiz und Ver- braucherschutz herangetragen. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat bislang noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Nach einer ersten Einschätzung der Senatsverwaltung für Justiz und Ver- braucherschutz werden in den nächsten zwei Jahren zu den Hauptverhandlungsterminen jeweils dienstags und donnerstags insgesamt 194 sicherheitsdiensttaugliche Beschäftigte beim ZDS benötigt. Am 3. November 2014 waren beim ZDS aber nur 184 sicherheitsdiensttaugliche Beschäftigte tatsächlich einsatzbereit. Die Senatsverwal- tung für Justiz und Verbraucherschutz prüft derzeit, ob für zwei Tage in der Woche sicherheitsdiensttaugliches Per- sonal aus anderen Gerichten oder den Strafverfolgungs- behörden beim ZDS eingesetzt werden kann, ohne dass die Sicherheitsbelange der anderen Gerichte und Strafver- folgungsbehörden beeinträchtigt werden. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher- schutz berät derzeit den Sachverhalt mit den zuständigen Beschäftigtenvertretungsgremien ausführlich. Sie wird die gebotenen Beteiligungsverfahren durchführen und auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen. 3. Gab es hierzu eine offizielle Ausschreibung und wenn ja, wann und über welchen Umfang? Zu 3.: Sollte ein privates Sicherheitsunternehmen be- auftragt werden, würde die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz über die Berliner Immobilienma- nagement GmbH (BIM) die WISAG beauftragen. Die WISAG erbringt bereits Dienstleistungen für das Amtsge- richt Tiergarten (Hausmeisterdienste, Reinigungsdienste, Bewachung des Gebäudes in der Nacht und an Wochen- enden). Die Ausschreibung hatte die BIM vorgenommen. Für die Unterstützung bei den Eingangskontrollen müsste nur das Leistungsverzeichnis erweitert werden. Eine er- neute Ausschreibung ist nach Ansicht des Senats nicht erforderlich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 886 2 4. Plant die Berliner Justizverwaltung weitere Pro- zesse durch private Sicherheitsdienste zu begleiten und ist dies in den letzten vier Jahren mehrfach genutzt worden? (Bitte um Auflistung der einzelnen Fälle) Zu 4.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass der Präsident des Amtsgerichts Tiergarten oder andere Präsidentinnen und Präsidenten der Berliner Gerichte derzeit planen, Prozesse durch private Sicherheitsdienste begleiten zu lassen. Dies ist auch in der Vergangenheit nicht gesche- hen. 5. Wurden die Unternehmen durch das LKA Berlin überprüft? Wenn ja, aufgrund welcher Kriterien? Zu 5.: Eine Überprüfung durch das LKA erfolgte nicht. Dem Präsident des Amtsgerichts Tiergarten er- scheint aufgrund der guten Erfahrungen mit der WISAG im Rahmen der bisherigen Zusammenarbeit eine Überprü- fung durch das LKA nicht notwendig. 6. Ist der Einsatz von Subunternehmen ausgeschlos- sen? Zu 6.: Nach Mitteilung des Präsidenten des Amtsge- richt Tiergarten würden im Falle eines Vertragsschlusses nur Beschäftigte der WISAG Facility Management Ber- lin-Brandenburg GmbH & Co. KG – Sicherheit und Service – mit einer Betriebszugehörigkeit von über einem Jahr zum Einsatz kommen. 7. Warum kam es zu einer Verschiebung des Prozes- ses zum "Wettbüro-Mord" am 17.10.2014? Zu 7.: Nach Mitteilung der Vorsitzenden der zuständi- gen Kammer des Landgerichts war Hintergrund der Zwei- fel der Kammer an der ordnungsgemäßen Gerichtsbeset- zung, da die Auswahl der Schöffen möglicherweise nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hat. Außerdem war der Kammer kurz zuvor weiteres Aktenmaterial über- sandt worden, welches den Prozessbeteiligten vor Beginn der Hauptverhandlung noch mit ausreichender Einarbei- tungszeit zur Verfügung gestellt werden sollte. 8. Kann der geplante Ablauf des Prozesses mit Be- ginn am 04.11.2014 eingehalten werden? Zu 8.: Der Prozess hat planmäßig begonnen und läuft derzeit. 9. Sind weiterhin zwei Täter flüchtig? Zu 9.: Über eine eventuelle Fahndung nach möglichen weiteren Tatverdächtigen können aus ermittlungstakti- schen Gründen keine Angaben gemacht werden. Berlin, den 24. November 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2014)