Drucksache 17 / 14 887 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 28. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2014) und Antwort Kontroll- und Prüfdichte der Personenbeförderung II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist die Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion des LABO ausreichend gewährleistet? Zu 1.: Die Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) ist im Rahmen der personellen Möglichkeiten gewährleistet. Das Sachgebiet (zuständig für Taxi, Miet- und Krankenwagen sowie Ausflugs- und Ferienzielfahr- ten mit Pkw) umfasst insgesamt 11,75 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für die tägliche Publikumsbedienung, die Antrags- bearbeitung, Außenkontrollen, Betriebsprüfungen und die Ordnungswidrigkeitenbearbeitung. 2. Bei wie vielen der 1.486 Ordnungswidrigkeitsan- zeigen gegen Taxen im Jahr 2012 und der 1.286 Ord- nungswidrigkeitsanzeigen gegen Taxen im Jahr 2013 wurden die Verfahren wegen der als angespannt bewerte- ten Personalsituation nicht weiter verfolgt? Zu 2.: Alle Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden ab- schließend bearbeitet, es sei denn eine Bearbeitung war wegen unzureichender Daten nicht möglich. 3. Gibt es interne Anweisungen, welche Tatbestände aufgrund der angespannten Personalsituation generell nicht verfolgt werden? Wenn ja, welche sind diese? Zu 3.: Nein 4. Ist eine Erhöhung der Vollzeitäquivalente für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitsverfahren ab dem Jahr 2015 vorgesehen, um die Personalsituation fortan zu verbessern, und ohne durch Personalverschiebungen an- dere Aufgaben zu vernachlässigen? Zu 4.: Derzeit erfolgt die Unterstützung durch interne Personalverschiebung. Die Erhöhung der Vollzeitäquiva- lente ist beabsichtigt, kann aber erst frühestens mit der Dienstkräfteanmeldung (DKA) 2016 /2017 erfolgen. Zurzeit sind 6 zusätzliche befristete Beschäftigungspositi- onen bis Ende 2015 für den insgesamt anerkannten Mehr- bedarf zur Erhöhung des Verfolgungsdrucks im Taxige- werbe (einschließlich Ordnungswidrigkeitenbearbeitung) bewilligt, deren Besetzungsverfahren begonnen hat. 5. Wurde die Möglichkeit genutzt, zurückgekehrte ehemalige Beschäftige der City-BKK für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitsverfahren einzusetzen? Zu 5.: Im Rahmen der Prüfung des Einsatzes von zu- rückgekehrten ehemaligen Beschäftigten der City BKK wurde im LABO als Schwerpunkt der Einsatz in der Aus- länderbehörde festgelegt. Zudem muss bei einem Einsatz von ehemaligen Beschäftigten der City BKK immer eine Prüfung der Entgeltgruppe sowie der Bewertung des Auf- gabengebietes erfolgen. 6. Besteht für den Aufsichtsbereich nach dem Perso- nenbeförderungs- und Rettungsdienstgesetz im LABO ein langfristiges Personalentwicklungskonzept? Zu 6.: Das LABO verfügt über ein aktuelles Personal- entwicklungskonzept vom April 2014. Ein isoliertes Per- sonalentwicklungskonzept für den Aufsichtsbereich nach dem Personenbeförderungs- und Rettungsdienstgesetz besteht nicht. Für die Betriebsprüfungen im Taxigewerbe nach dem Hamburger Modell wurden seit 2009 6 zusätz- liche Stellen beantragt. In diesem Jahr wurden daraufhin 6 Beschäftigungspositionen (Zeitverträge) bewilligt (siehe 4.). Die Qualifikation neuer Beschäftigter erfolgt intern durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 887 2 7. Wie ist die aktuelle Altersstruktur und wie wird diese im Blick auf die kommenden zehn Jahre bewertet? Zu 7.: Der Altersdurchschnitt liegt bei ca. 48 Jahren. Eine langfristige Bewertung bzw. Prognose ist auf- grund des Ausscheidens von 3 Beschäftigten in den Ruhe- stand in nächsten 5 Jahren, der Veränderungsbereitschaft und der Teilnahme an Aufstiegslehrgängen und am Ver- waltungslehrgang II nicht möglich. Ebenso steht noch nicht fest, ob die zu 4. genannten Beschäftigungspositio- nen in Planstellen umgewandelt werden. 8. Nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter re- gelmäßig an Schulungen der Verwaltungsakademie teil, um ihre Fachkenntnisse auf aktuellem Stand zu halten bzw. zu erweitern? Zu 8.: Schulungen zu den speziellen Fachkenntnissen bietet die Verwaltungsakademie nicht an. 9. Welche speziellen EDV-Fachverfahren werden zur effizienten Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitsverfah- ren eingesetzt? Zu 9.: Die Entwicklung eines Ordnungswidrigkeiten- moduls zum bestehenden Fachverfahren ist beauftragt. Eine Mitnutzung bestehender Verfahren ist aus wirt- schaftlichen, rechtlichen bzw. technischen Gründen nicht sinnvoll. 10. Wann wurde diese Software eingeführt und wann letztmalig aktualisiert? Zu 10.: Siehe zu 9. 11. Wurde die Einführung im Hinblick auf schon be- stehende EDV-Fachverfahren für Ordnungswidrigkeiten im Land Berlin abgestimmt, etwa über Mitnutzung beste- hender Software? Zu 11.: Siehe zu 9. 12. Wie viele Vollzeitäquivalente sind insgesamt im Außendienst des Landesamtes für Bürgerdienste und Ordnung (LABO) vorhanden? Zu 12.: Im Landesamt für Bürger- und Ordnungsange- legenheiten gibt es – anders als bei den bezirklichen Ordnungsämtern - keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ausschließlich im Außendienst tätig sind. Ein „LABOAußendienst “ wäre wegen der unterschiedlichsten Rechtsgebiete nicht sinnvoll, Synergieeffekte sind nicht zu erwarten. Zudem erfolgen die Kontrollen des LABO im Bereich der Personenbeförderung technisch unterstützt mit Laptop und Zugriff auf das Fachverfahren. Dieser ist aus datenschutzrechtlichen Gründen eng zu begrenzen auf die Beschäftigten des Fachbereiches. Anzeigen zu Zuwi- derhandlungen erreichen das LABO auch durch die Poli- zei, andere Behörden, Fahrgäste und Unternehmen, sowie durch die Gewerbeverbände. 13. Warum nehmen die vorhandenen Außendienstmit- arbeiterinnen und -mitarbeiter des LABO nicht die Au- ßendienstaufgaben im Personenbeförderungsgewerbe wahr, um dadurch bspw. Synergieeffekte zu erzielen? Zu 13.: Siehe zu 12. 14. Wäre die organisatorische Schaffung eines gene- rellen LABO-weiten Außendienstes sinnvoll, welcher für alle Außendienstaufgaben eingesetzt wird, die im LABO anfallen? Zu 14.: Siehe zu 12. 15. In welchem konkreten Umfang nahm das LABO seine Kontroll- und Prüfaufgaben bei den anerkannten Hilfsorganisation hinsichtlich Ausstattung, Zustand und Sicherheit, der, bei diesen im privaten Krankentransport – nicht im Notfallrettungsdienst –, eingesetzten Krankenkraftwagen in den Jahren 2012 und 2013 wahr? Zu 15.: Hierzu wird keine Statistik geführt. Die Zu- ständigkeit liegt nicht allein beim LABO. Für die Über- wachung des technischen Zustands und der Sicherheit sind die technischen Prüfstellen und Prüforganisationen zuständig; für die Beachtung der Hygienevorschriften die bezirklichen Gesundheitsämter, für die Medizinprodukte das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), für den Arbeitsschutz und für Medizinprodukte das Lan- desamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und techni- sche Sicherheit Berlin (LAGetSi). Das LABO als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. reagiert anlassbezogen aufgrund von Mitteilungen der o.g. Behörden und Institutionen oder aufgrund von Beschwer- den. 16. Wie viel Prozent der Unternehmen im Personenbe- förderungsgewerbe (Taxen, Mietwagen und Kranken- kraftwagen) kamen in den Jahren 2012 und 2013 ihrer Pflicht, gemäß der „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“, zur jährlichen Vorlage der Hauptuntersuchungsberichte – bei Krankenkraftwagen zusätzlich der Berichte über die Zu- satzuntersuchungen – nach und wie setzte das LABO die Einhaltung dieser Pflichten durch? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 887 3 Zu 16.: Die Hauptuntersuchungsberichte werden von den Taxi-Unternehmern auf Grund anlassbezogener An- forderung des LABO vorgelegt. Die Berichte über die Zusatzbegutachtungen bei Krankentransportwagen (KTW) werden regelmäßig ausgewertet. Bei Nichtvorlage erfolgt die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfah- rens. 17. Wie viele Unternehmen im Personenbeförderungs- gewerbe (Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen) hat das LABO in den Jahren 2012 und 2013 bei der Erneue- rung von Genehmigungen einer ausführlichen Betriebs- prüfung (mit Einsichtnahme in die kompletten Betriebs- unterlagen bzw. vor Ort in den Betriebssitzen) unterzo- gen? Zu 17.: Auch in den Jahren 2012 und 2013 führte das LABO intensivierte Zuverlässigkeitsprüfungen mit Fokus insbesondere auf Mehrwagenunternehmen in Anlehnung an das Hamburger Modell durch. Auf Grund der Perso- nalsituation des LABO ist dies nicht flächendeckend möglich. 18. Welche Möglichkeiten werden weiterhin gesehen, um die Kontroll- und Prüfdichte zukünftig zu verbessern? Zu 18.: Die Kontroll- und Prüfdichte kann durch zu- sätzliche Personalkräfte beim LABO verbessert werden. 19. Wird es als zielführend angesehen, die Aufsicht über den privaten Krankentransport bei der Berliner Feu- erwehr anzusiedeln, um die dort vorhandenen fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich des Rettungs- dienstes zu nutzen? Wenn nein, wie gewährleistet das LABO den gleichen Wissensstand wie bei der Berliner Feuerwehr hinsichtlich der fachlichen und medizinischen Besonderheiten des privaten Krankentransportes? Zu 19.: Nein. § 2 Absatz 4 des Rettungsdienstgesetzes (RDG) schreibt vor, Notfallrettung und Krankentransport organisatorisch getrennt wahrzunehmen. Aus den Aufga- benbeschreibungen für Notfallrettung (§ 2 Absatz 2 RDG) und für Krankentransport (§ 2 Absatz 3 RDG) ergibt sich, dass die qualitativen Anforderungen an die präklinische Versorgung von Notfallpatienten und die fachgerechte Betreuung im Rahmen des Krankentransports völlig un- terschiedlich sind. Dementsprechend ist der Berliner Feu- erwehr nur die Notfallrettung als Ordnungsaufgabe zuge- wiesen. Der Krankentransport wird hingegen privatrecht- lich durchgeführt. Die Dienstkräfte des LABO können für ihren Aufgabenbereich durchaus fachgerechte Kontrollen von Krankentransporten durchführen. Im Übrigen liegt die Zuständigkeit für die Überwachung der Krankentrans- portunternehmen nicht ausschließlich beim LABO son- dern bei allen in zu 15. genannten Stellen. Durch die für den Rettungsdienst zuständige Senatsverwaltung für Inne- res und Sport werden künftig gemeinsame Kontrollaktio- nen in Rahmen der personellen Möglichkeiten der betei- ligten Behörden für den Krankentransport koordiniert. Berlin, den 14. November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2014)