Drucksache 17 / 14 891 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 28. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2014) und Antwort Funkstreifenwagen der Berliner Polizei – Belastung und Personalmangel? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Funkstreifenwagen hat die Berliner Poli- zei momentan im Dienst und wie viele sind davon repara- turbedürftig? Zu 1.: Die Polizei Berlin verfügt momentan über 336 Einsatzwagen (194 für den Funkwageneinsatzdienst und 142 für nicht eilbedürftige Streifen). Kein Einsatzwagen ist reparaturbedürftig. 2. Hat die Berliner Polizei Ersatzfahrzeuge, wenn aufgrund einer Reparatur die Funkstreifenwagen mehrere Wochen ausfallen? Wenn ja, wie viele? Zu 2.: Bei Ausfall eines der 194 Funkstreifenwagen muss die Mobilitätslücke durch einen der 142 baugleichen Einsatzwagen geschlossen werden, die den Polizeiab- schnitten für andere dienstliche Verwendungen zur Ver- fügung stehen. 3. Gibt es bei der Berliner Polizei einen einheitlichen Controlling-Richtwert in Bezug auf die Funkwagenbelas- tung? Wenn ja, bei welchem Wert liegt dieser? Zu 3.: Jeder Polizeiabschnitt setzt rund um die Uhr mindestens zwei Einsatzwagen im Funkwageneinsatz- dienst ein. Darüber hinaus gibt es keinen einheitlich ver- pflichtenden und festgeschriebenen Controlling-Richtwert und kein Controlling-Verfahren in Bezug auf die Funk- wageneinsatzzahlen. Die Funkwageneinsatzzahlen unter- liegen einer regelmäßigen Betrachtung und Bewertung in Abhängigkeit der saisonalen, temporären und lokalen Besonderheiten und Bedürfnisse in den einzelnen Polizei- abschnitten. Gleichwohl gilt als stadtweiter durchschnitt- licher Richtwert ein auf Erfahrungen und Vergleichen beruhender Wert von 0,6 Funkwageneinsätzen pro Funk- streifenwagen und Stunde. Danach richten sich sowohl die Anzahl als auch die Einsatzzeiten der Funkstreifen- wagen. 4. Wurde der Controlling-Richtwert in letzten drei Quartalen eingehalten? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Durch die unterschiedlichen regionalen und in den Wochentagen schwankenden Funkwageneinsatzzah- len ist auf Dauer nur eine langfristige und von Quartalen losgelöste Betrachtung zielführend. Ein nur kurzfristiges oder geringfügiges Über- oder Unterschreiten des durch- schnittlichen Richtwertes stellt aus Effizienz- und Effek- tivitätsgründen des Ressourceneinsatzes noch keinen Anlass zu Veränderungen der eingesetzten Funkstreifen- wagen dar. 5. Welche Polizeiabschnitte gelten als überlastet und wie viele Funkwagen müsste man in diesen Abschnitten einsetzen, damit der Controlling-Richtwert erfüllt wird? Zu 5.: Auf Polizeiabschnitten mit hohen Funkwagen- einsatzzahlen wird eine entsprechende Anzahl an Funk- streifenwagen eingesetzt. Durch die Anpassungen der Funkstreifenwagen der einzelnen Abschnitte infolge nicht nur kurzfristiger Veränderungen mit dem Ziel, die be- schriebenen durchschnittlichen Funkwageneinsatzzahlen zu gewährleisten, werden dauerhafte Überlastungen ver- mieden. 6. Welche Konsequenzen hat die Nichteinhaltung des Controlling-Richtwertes bei der Berliner Polizei? Zu 6.: Bei andauernden Über- oder Unterschreitungen des durchschnittlichen Richtwerts werden erforderliche Anpassungen im Funkwageneinsatzdienst umgesetzt. 7. Wie viele Funkstreifenwagen haben die Direktio- nen 3 und 5? (Bitte um Auflistung nach Polizeiabschnit- ten) Zu 7.: Die Polizeidirektion 3 verfügt über insgesamt 56 Einsatzwagen, die Polizeidirektion 5 über insgesamt 60 Einsatzwagen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 891 2 Dienststelle/Abschnitt (A) Einsatzwagen Funkwageneinsatzdienst Einsatzwagen nicht eilbedürftige Streife Gesamtanzahl A 31 5 4 9 A 32 6 4 10 A 33 5 4 9 A 34 4 4 8 A 35 6 4 10 A 36 6 4 10 A 51 8 5 13 A 52 5 4 9 A 53 6 5 11 A 54 5 4 9 A 55 5 4 9 A 56 5 4 9 8. Reicht das vorhandene Personal für die Besetzung von Funkstreifenwagen derzeit aus, sodass alle Funkstrei- fenwagen in den letzten beiden Quartalen mit jeweils zwei Beamten besetzt werden konnten? Zu 8.: Ja. Die Priorisierung der Dienstplanung erfolgt immer zu Gunsten des Funkwageneinsatzdienstes und ggf. zu Lasten weiterer Aufgaben. Einsatzwagen im Funkwageneinsatzdienst werden immer mit mindestens zwei Dienstkräften besetzt. 9. Wie viele Funkstreifenwagen konnten in den letz- ten zwei Quartalen aufgrund von Erkrankung, Dienstun- tauglichkeit der Beamtinnen und Beamten oder aufgrund von generellem Personalmangel nicht besetzt werden? (Bitte um Auflistung nach Direktionen und Abschnitten) Zu 9.: Vereinzelt konnten Einsatzwagen im Funkwa- geneinsatzdienst in den letzten beiden Quartalen durch Erkrankungen zu Dienstbeginn oder im Dienst erlittene Verletzungen bei Widerstandshandlungen zum Nachteil der eingesetzten Beamtinnen und Beamten kurzfristig nicht (nach-)besetzt werden. Ein Ausfall aufgrund von Personalmangel lag nicht vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 891 3 Direktion Abschnitt Anzahl der Ausfälle Gesamtdauer der Ausfälle 1 12 2 03:30h 1 13 4 06:10h 1 15 1 04:00h 1 16 3 09:20h 2 21 4 09:15h 2 23 4 19:02h 2 24 1 05:23h 2 25 3 13:30h 3 31 2 08:00h 3 35 1 02:42h 3 36 1 03:00h 4 41 2 05:00h 4 42 5 32:10h 4 45 2 03:30h 4 46 3 13:45h 5 51 1 12:00h 5 53 5 11:06h 5 55 1 03:20h 6 62 1 00:45h 6 64 1 07:00h 6 66 1 03:10h 10. Welche Maßnahmen ergreift die Berliner Polizei, um starkbelastete Polizeiabschnitte zu entlasten? Zu 10.: Neben der regelmäßigen Betrachtung der indi- viduellen Funkwagenbelastung wird das Personal inner- halb der Polizei Berlin belastungsorientiert verteilt. Berlin, den 18. November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2014)