Drucksache 17 / 14 892 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 03. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2014) und Antwort Private Sicherheitsdienste – Sicherheit im ÖPNV Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) und die S-Bahn Berlin GmbH (S-Bahn) um Stellungnahme gebe- ten. Die Stellungnahmen sind in eigener Zuständigkeit erstellt und dem Senat übermittelt worden. Sie werden nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Sicherheitsunternehmen sind im Auf- trag der Berliner S-Bahn und BVG in Berlin im Einsatz? (Bitte um Aufstellung der Firmen, der jeweiligen Ver- tragslaufzeit und des Umfangs der jeweiligen Aufträge) Antwort zu 1: Die S-Bahn teilt dazu mit: „Im Auftrag der S-Bahn Berlin GmbH ist das Sicherheitsunternehmen DB Sicherheit GmbH im Einsatz. Die DB Sicherheit GmbH ist ein konzerninterner Dienstleister (100% Bahntochter) im Bereich von Schutz und Sicher- heit von Personen, Anlagen, Gebäuden, Fahrzeugen und sonstigen Sachwerten.“ Die BVG teilt dazu mit: „Seit 01.08.2012 ist die Fa. WISAG Sicherheit & Service Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG mit Sicher- heitsdienstleistungen und anlass-/verdachtsbezogenen Fahrausweisprüfungen in den verkehrstechnischen Anla- gen und Verkehrsmitteln der BVG beauftragt.“ Frage 2: Wann und in welchem Verfahren werden die Verträge mit den Sicherheitsunternehmen ausgeschrie- ben? Antwort zu 2: Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die Beauftragung der DB Sicherheit GmbH erfolgt nach den internen Regularien der Deutschen Bahn AG.“ Die BVG teilt dazu mit: „Als Sektorenauftraggeber ist die BVG zur Einhaltung der Vergaberichtlinien verpflichtet. Das bedeutet, dass die Leistung regelmäßig im Wettbewerb ausgeschrieben wird. Die Ausschreibung zum bestehenden Vertrag erfolgte im Rahmen eines nichtoffenen Verfahrens mit vorge- schaltetem Teilnahmewettbewerb.“ Frage 3: Sind in den Verträgen Sanktionsmaßnahmen festgelegt, sollten die Sicherheitsunternehmen ihren Auf- trag nicht erfüllen und wenn ja, mussten diese schon ein- mal angewandt werden sowie in welchen Fällen? Antwort zu 3: Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die Verträge sehen auch Sanktionsmaßnahmen vor, diese mussten aber noch nicht angewendet werden.“ Die BVG teilt dazu mit: „Ja, hier ist ein Service Level Agreement vertraglich vereinbart. Sanktionsmaßnahmen mussten bisher nicht angewendet werden.“ Frage 4: Müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen sichtbaren Fahrausweis bei sich tragen oder fahren diese kostenlos? Antwort zu 4: Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens müssen keinen Fahrausweis sichtbar tragen und fahren im Rahmen Ihrer Dienstausübung kos- tenlos.“ Die BVG teilt dazu mit: „Nein, in Ausübung ihres Dienstes fahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kostenlos.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 892 2 Frage 5: Welche Ausstattung tragen die jeweiligen Si- cherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter mit sich? Antwort zu 5: Die S-Bahn teilt dazu mit: „Zur Ausstattung der Mitarbeiter gehört eine Identitätskarte , ein Kommunikationsgerät (Funk o. Smartphone) sowie nach entsprechender Ausbildung, Mittel zur Not- wehr: ein Einsatzmehrzweckstock ausziehbar und Tier- abwehrspray.“ Die BVG teilt dazu mit: „Die Ausstattung beinhaltet Funkgerät, Taschenlampe und Medipack.“ Frage 6: Ist es richtig, dass diese zum Teil Pfeffer- spray und sogenannte Quarzhandschuhe bei sich tragen und diese auch einsetzen dürfen? Wenn ja, in welchen Fällen? Antwort zu 6: Die S-Bahn teilt dazu mit: „Der Einsatz von Quarzhandschuhen ist nicht gestattet . Der Einsatz von Tierabwehrspray ist im Rahmen der Notwehr und -hilfe gestattet. Die Mitarbeiter werden im Umgang mit den Einsatzmitteln ausführlich geschult.“ Die BVG teilt dazu mit: „Nein, das Mitführen von Pfefferspray und Quarzhandschuhen ist untersagt.“ Frage 7: Wie viele Strafanzeigen liegen gegen Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter aus den beauftragten Sicher- heitsunternehmen vor, welche gegen Fahrgäste gewalttä- tig wurden? Antwort zu 7: Die S-Bahn teilt dazu mit: „Strafanzeigen gegen Mitarbeiter liegen derzeit nicht vor.“ Die BVG teilt dazu mit: „Zurzeit liegen keine Strafanzeigen vor.“ Frage 8: Wie wurde und wird in solchen Fällen mit den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den beauftragten Unternehmen umgegangen? Antwort zu 8: Die S-Bahn teilt dazu mit: „In eindeutigen, begründeten Fällen wird der weitere Einsatz des betreffenden Mitarbeiters sofort untersagt.“ Die BVG teilt dazu mit: „In eindeutigen, begründeten Fällen würde der weitere Einsatz des betreffenden Mitarbeiters sofort untersagt werden.“ Frage 9: Inwiefern sind die beauftragten Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter sicherheits- überprüft (z.B. durch Zertifikate für das Sicherheitsunter- nehmen und polizeiliches Führungszeugnis der Perso- nen)? Antwort zu 9: Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die DB Sicherheit GmbH ist zertifiziertes Mitglied im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft.“ Die BVG Teilt dazu mit: „Für jeden einzelnen Mitarbeiter muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegen und auch die Unterneh- men verfügen über entsprechende Zertifizierungen.“ Berlin, den 20. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2014)