Drucksache 17 / 14 895 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 03. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2014) und Antwort LKZ, QvB, QfB - Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen des Senats – Erfolgsgeschichte oder Flopp? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Mittel standen bzw. stehen in den Jahren 2013 und 2014 für das Instrument Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen zu den Lohnkosten zur Verfügung, wie viele Mittel wurden von wie vielen Un- ternehmen beantragt und wie viele bewilligt (bitte ge- trennt nach den Jahren ausweisen, für das Jahr 2014 für diese und alle folgenden Fragen jeweils zum Stichtag 31.10.2014)? Zu 1: Für das Förderinstrument Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (L-KMU) einschließlich des Vorgängerinstrumentes (LKZ-KMU, LKZ Neugrün- dungen [LKZ = Lohnkostenzuschuss]), das bis zum 30.09.2013 in Kraft war, stellt sich die Situation wie folgt dar: - Haushaltsansatz in 2013: 1.250.000,00 € - bewilligte Mittel im Kalenderjahr 2013: 301.406,85 € davon LKZ KMU, LKZ KMU Neugründungen bis zum 30.09.2013: 118.860,18 € davon L-KMU (ab 10/2013): 182.546,67 € - Anzahl der Unternehmen, die in 2013 Antrag stellten 66 - Anzahl der Unternehmen in 2013 mit Bewilligung 34 davon LKZ KMU, LKZ KMU Neugründungen: 13 davon L-KMU (ab 10/2013): 21 - Haushaltsansatz in 2014: 1.250.000,00 € - bewilligte Mittel in 2014 bis zum 31.10.14: 962.034,82 € - Anzahl der Unternehmen, die in 2014 Antrag stellten 138 - Anzahl der Unternehmen in 2014 mit Bewilligung 92 2. Zur Förderung wie vieler Stellen trug der Landeszuschuss damit 2013 und 2014 bei? Bei wie vielen der Stellen erfolgte eine unbefristete Einstellung? Wie viele Förderfälle hatte der Senat ursprünglich mit den unter Frage 1 genannten Mitteln für den abgefragten Zeitraum veranschlagt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 895 2 Zu 2.: - Förderung von Stellen in 2013: 34, davon 19 unbefristet - Förderfälle gemäß Planung in 2013: 167 - Förderung von Stellen in 2014 bis zum 31.10.14: 92, davon 83 unbefristet - Förderfälle gemäß Planung in 2014: 167 Da nicht alle Anträge von Unternehmen zu Bewilli- gungen führen, werden die beantragten Mittel in der Ge- samtsumme nicht erfasst. 3. Hat die Neugestaltung der Förderkonditionen für dieses Instrument zum Oktober 2013 zu einer höheren Akzeptanz und damit auch einer erhöhten Nachfrage nach diesem Angebot geführt (Verweis auf Frage 11 der Schriftlichen Anfrage 17/13 266) und wie ist das mit den Zahlen aus Frage 1 zu belegen? Falls dies zutrifft, welche konkreten Erfolge sind zu verzeichnen? Zu 3.: Seit Sommer 2014 ist eine deutliche Zunahme an Antragseingängen und damit am Interesse der Unter- nehmen an dem Landeszuschuss zu verzeichnen. Höhe- punkt war der August, in welchem 57 Anträge eingereicht wurden. Einstellungshöhepunkt bildeten die Monate Au- gust und September, für diese Monate waren 30 bzw. 45 Einstellungen geplant. Von diesen wurden 15 (August) bzw. 33 (September) Einstellungen realisiert. Der deutliche Anstieg des Interesses am L-KMU ist auf den steigenden Bekanntheitsgrad durch gezielte In- formationen über die Möglichkeiten und auf die höhere Attraktivität der Förderkonditionen zurück zu führen: - Die Fördersumme kann bis zu 12.000 € betragen, gestaffelt nach dem monatlich gezahlten Bruttoar- beitsentgelt und der Dauer des abgeschlossenen Arbeitsvertrages. - Die Fördersumme kann über einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten oder auch einmalig ausgezahlt werden. - Es gibt keine Nachbeschäftigungspflicht. - Auch befristete sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse werden gefördert (mind. 12 Mo- nate Vertragslaufzeit) Auch die für die Unternehmen vereinfachte Antrag- stellung führte zu einer höheren Akzeptanz. So wird die Antragstellung und Mittelabforderung auf Wunsch kom- plett vom Dienstleister Arbeit in Berlin GmbH (ABG) durchgeführt und nicht mehr ausschließlich im Onlinever- fahren durch die Unternehmen selbst. 4. Wie viele der unter Frage 1 genannten Unternehmen nahmen 2013 und 2014 dazu die Möglichkeit des Berliner Jobcoachings einschließlich Qualifizierung wahr? Zu 4.: Die Unterstützung durch Jobcoaching als frei- willige Leistung bei den Unternehmen findet nach wie vor wenig Interesse (2013 haben 3 Unternehmen und 2014 2 Unternehmen das Berliner Jobcoaching genutzt). Unter- nehmen beantragen fast ausschließlich monetäre Unter- stützung in Form von Lohnkostenzuschüssen. Die Anzahl der Förderfälle beim Berliner Jobcoaching in der öffentlich geförderten Beschäftigung (ögB) betrug 2013 10.629 und in 2014 bis zum 31.10.14 11.301. 5. Wie viele Mittel standen bzw. stehen in Berlin 2013 und 2014 für das Instrument „Qualifizierung vor Beschäftigung“ (QvB) zur Verfügung (bitte getrennt nach den Jahren ausweisen)? Zu 5.: - Ist-Ausgaben in 2013: 10.813.000,00 € - Haushaltsansatz in 2014: 11.500.000,00 € 6. Wie viele Maßnahmen mit wie vielen TeilnehmerInnen wurden im Rahmen der Umsetzung des Pro- gramms QvB in den Jahren 2013 und 2014 angeboten und wie viele der angebotenen Maßnahmen mit wie vielen TeilnehmerInnen wurden tatsächlich umgesetzt? Zu 6.: - Maßnahmen in 2013: 185 - Teilnehmende in 2013: 4.372 - Maßnahmen in 2014 bis zum 31.10.14: 219 - Teilnehmende in 2014: 3.941 Es handelt sich um die Summe aller Maßnahmeteil- nehmenden in den genannten Haushaltsjahren. Grundlage ist die Gesamtheit aller Maßnahmen mit Ende in den Haushaltsjahren 2013 bzw. 2014 (Stand 31.10.2014). 7. Wie viele der TeilnehmerInnen an dem Programm „Qualifizierung vor Beschäftigung“ haben ein trägerinternes Zertifikat und wie viele TeilnehmerInnen haben ein externes Zertifikat erworben und wie viele der Teilneh- merInnen konnten im Anschluss erfolgreich in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden? Zu 7.: Von den Teilnehmenden im Jahr 2013 erwar- ben insgesamt 213 (4,87%) ein externes, 625 (14,30%) ein intern lizenziertes Zertifikat nach standardisiertem Lehrplan bzw. aufgrund einer Lizenz und 199 (4,55%) Teilnehmende den Mittleren Schulabschluss. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 895 3 Das Ziel der QvB-Maßnahmen besteht nicht aus- schließlich in der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, sondern auch in der Vermittlung in Ausbildung und selb- ständige Tätigkeit. Aus den Maßnahmen, die in 2013 endeten wurden nach sechs Monaten 581 Teilnehmende (13,29%) in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt, weitere 126 Teilnehmende (2,88%) in Ausbildung sowie 136 Teilnehmende (3,11%), in Schule oder Studium und 41 Teilnehmende (1,17%) in selbständige Tätigkeit. Zu 8.: Im Jahr 2014 konnten die Zahlen noch nicht erhoben werden, weil die Abschlussberichte noch nicht vorliegen. 8. Wie viele Mittel standen bzw. stehen in Berlin 2013 und 2014 für das Instrument „Qualifizierung für Beschäftigung“ (QfB)zur Verfügung, wie viele Mittel wurden beantragt und wie viele bewilligt (bitte getrennt nach den Jahren ausweisen)? - Ansatz in 2013: 580.000,00 € - beantragte und bewilligte Mittel in 2013: 488.843,15 € - Ansatz in 2014: 531.000,00 € - beantragte und bewilligte Mittel in 2014 bis zum 31.10.14: 523.822,86 € 9. Wie viele Maßnahmen mit wie vielen TeilnehmerInnen wurden unter QfB damit jeweils in den Jahren 2013 und 2014 angeboten und wie viele der angebotenen Maßnahmen wurden mit wie vielen TeilnehmerInnen tatsächlich umgesetzt? Wie viele der TeilnehmerInnen wurden im Anschluss erfolgreich in den 1. Arbeitsmarkt integriert? Zu 9.: - Maßnahmen in 2013: 80 - Teilnehmende in 2013: 1.267 - Maßnahmen in 2014 bis zum 31.10.14: 58 - Teilnehmende in 2014: 952 Das Instrument QfB richtet sich an Erwerbslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen und bietet eine flankierende bedarfsorientierte Qualifizierung für Teil- nehmende in Beschäftigungsmaßnahmen. Die Integration in den Arbeitsmarkt ist nicht messbar, weil die Vermitt- lung nicht im Anschluss an die QfB-Maßnahme erfolgt, sondern ggf. erst im Anschluss der Beschäftigungsmaß- nahme stattfindet. 10. Wie viele Menschen, die 2013 und 2014 in Berlin im Rahmen geförderter Arbeitsverhältnisse (FAV) be- schäftigt waren bzw. sind, haben an der freiwillig angebo- tenen „Qualifizierung für Beschäftigung“ oder an dem „beschäftigungsbegleitenden Coaching“ teilgenommen bzw. nehmen daran aktuell teil (bitte getrennt nach den Jahren ausweisen)? Zu 10.: In 2013 nahmen 1.455 und 2014 bisher (Stich- tag: 31.10.2014) 708 FAV-Teilnehmende an der freiwillig angebotenen „Qualifizierung für Beschäftigung“ oder an dem beschäftigungsbegleitenden Coaching teil. 11. Wie bewertet der Senat die Instrumente die das SGB III und das SGB II zur Eingliederung langzeiter- werbsloser Menschen bereit hält und wie begründet der Senat die Notwendigkeit ähnlich gelagerte Landes- progamme wie z.B. Landeszuschuss für kleine und mittle- re Unternehmen, Qualifizierung vor Beschäftigung und Qualifizierung für Beschäftigung anzubieten? Zu 11.: Der Senat bewertet die arbeitsmarktpolitischen Instrumente des Bundes einschließlich der prinzipiellen Ausrichtung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt grundsätz- lich positiv. Allerdings müssen diese Instrumente fortlau- fend überprüft und angepasst werden. Der Senat bringt sich auf Bundesebene aktiv für Verbesserungen der Ar- beitsförderinstrumente ein. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 895 4 Die Landesinstrumente der Arbeitsmarktpolitik ergän- zen die Bundesinstrumente und schließen Förderlücken. Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Eingliede- rungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit und dem Landeszuschuss für KMU liegt in der Zielgruppe. Beim Landeszuschuss gehören vor allem Arbeitslose mit einer Dauer der Arbeitslosigkeit von mindestens sechs Monaten dazu. Aber auch Teilnehmende, die aus Beschäftigungs- maßnahmen kommen, Absolventen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme oder Aufstockerinnen und Aufstocker, die zusätzlich zu einer geringfügigen oder gering entlohnten Beschäftigung/einer Selbständig- keit noch ALG II empfangen haben (z.B. Minijobberin- nen und Minijobber). Die Qualifizierungsinstrumente des Landes Berlin set- zen auf werthaltige Qualifizierungsinhalte, die in aller Regel bei den Jobcentern nicht förderfähig sind (z.B. Grundbildungsinhalte). 12. Ist eine Fortführung der genannten Programme für die Jahre 2015 und 2016 geplant? Falls ja, mit welcher Begründung? Zu 12.: Auch bei Landesprogrammen findet eine fort- laufende Überprüfung und Anpassung von Maßnahmen statt. Dies gilt auch für das Jahr 2016 im Rahmen der Haushaltsberatungen. 13. Wie hoch ist die Summe der Landesmittel und wie hoch ist die Summe der ESF-Mittel, die dem Senat je- weils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 insgesamt für Maß- nahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik, d.h. für die Qualifi- zierung und Beschäftigung von erwerbslosen Menschen zur Verfügung stehen? Zu 13.: Jahr Summe Landesmittel ESF-Mittel 2013 104,657 Mio. € 77,885 Mio. € 26,773 Mio. € 2014 87,308 Mio. € 64,711 Mio. € 22,597 Mio. € 14. In welcher Höhe sind die zur Verfügung stehenden ESF Mittel im EP 09, Kapitel 0940, Titel 68392 „Zuschüsse an private Unternehmen aus ESF-Mitteln“, sowie Titel 68355 Maßnahmen „Qualifizierung vor Beschäftigung “ und „Qualifizierung für Beschäftigung“ in konkreten Maßnahmen bis zum 31.12.2014 gebunden und wie stellt sich das aktuelle IST für die genannten Titel zum 31.10.2014 dar? Zu 14.: Zuschüsse an private Unternehmen Mittelbindung Stichtag 31.10.14 IST Stichtag 31.10.14 Titel 683 92 ESF-Mittel 21.359.190 € 16.892.861 € Titel 683 55 Landesmittel Qualifizierung vor Beschäftigung 500.639 € 287.953 € Qualifizierung für Beschäftigung 323.432 € 231.017 € 15. Wurden Mittel aus den genannten Titeln im Jahr 2014 in andere Titel verlagert, wenn ja, mit welcher Be- gründung und zu welchem Zweck und welche Titel wur- den aufgestockt (bitte Landesmittel und ESF Mittel ge- trennt ausweisen)? Zu 15.: Zu Titel 683 55: Aus dem Titel 683 55 wurden 434.046 € an den Titel 540 10 Dienstleistungen (Umsetzung der Arbeitsförderin- strumente) abgegeben. Zu Titel 683 92: Der Ansatz wurde um 9.000.000 € erhöht, weil ein Mehrbedarf bestand. Berlin, den 26. November 2014 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2014)