Drucksache 17 / 14 898 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 05. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2014) und Antwort Wie plant der Senat die Beteiligung der Bevölkerung bei der Olympiabewerbung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie soll die Beteiligung der Berliner Bevölkerung bei der Entwicklung des Konzepts der Stadt Berlin zu einer Olympiabewerbung bis zum 21. März 2015 konkret gestaltet werden? Zu 1.: Dem Berliner Senat ist es ein wichtiges Anlie- gen, dass die Bevölkerung bei der Präzisierung des Olympia-Konzepts im Rahmen eines breiten Dialogpro- zesses beteiligt wird. Hierzu hat der Senat in seiner Sit- zung am 25. November 2014 „Eckpunkte eines Partizipations - und Kommunikationskonzepts für die Bewerbung Berlins um die Ausrichtung Olympischer und Paralympi- scher Spiele“ beschlossen und wird diese dem Abgeordnetenhaus als Vorlage zur Kenntnisnahme unterbreiten. Diese Eckpunkte sehen eine Reihe von öffentlichen Veranstaltungen und verschiedene Formate der Beteili- gung (thematisch orientierte Olympiaforen vor Ort, lokal und sektoral orientierte Olympia-Werkstätten, digitale Formate) vor. Der Start dieses Beteiligungsprozesses, der in zwei Phasen – vor und nach dem Votum des DSB am 21. März 2015 – unterteilt ist, ist für Januar 2015 geplant. Bereits in diesem Jahr führt der Senat erste Diskussi- onsveranstaltungen für Interessenten aus dem Sport durch. Und bereits in der Phase der Erarbeitung der Inte- ressenbekundung gab es auf www.berlin.de die Möglich- keit für die Bürgerinnen und Bürger, eigene Anregungen einzubringen. Derzeit besteht dort auch die Chance für Nutzerinnen und Nutzer von berlin.de, die Interessensbe- kundung Berlins zu bewerten sowie mitzuteilen, welche Themen und Partizipationsinstrumente sie sich für die Bürgerbeteiligung im kommenden Jahr wünschen. 2. Bis wann, durch wen und in welcher öffentlich nachvollziehbaren Form werden die bisherigen webba- sierten und sonstigen Bürgerbeteiligungsprozesse des Senats ausgewertet? Zu 2.: Bisher gab es lediglich die in Antwort zu Frage 1 erwähnten Online-Umfragen auf berlin.de. In der Zeit vom 21.07.2014 - 31.08.2014 wurde eine Online- Befragung zur Grundausrichtung einer möglichen Bewer- bung Berlins für Olympische und Paralympische Spiele unter der Internetadresse http://www.berlin.de/spiele-in- berlin/ durchgeführt, die in Verantwortung der Senats- kanzlei ausgewertet wurde. Die Ergebnisse dieser Online-Befragung wurden – bis auf die Antworten zur offenen Frage 5 – automatisiert ausgewertet und unmittelbar nach Ende der Befragung am 01.09.2014 an gleicher Stelle unter der Internetadresse https://www.berlin.de/spiele-in- berlin/befragung/formular.148948.php veröffentlicht. Die Antworten zu Frage 5 wurden manuell ausgewertet. Das Ergebnis dieser Auswertung wurde am 18.09.2014 gleich- falls unter der Internetadresse http://www.berlin.de/spiele- in-berlin/ veröffentlicht. Weiterhin wurde am 29.09.2014 unter der Internet- adresse https://www.berlin.de/spiele-in- berlin/beteiligung/befragung/formular.159720.php eine Online-Umfrage zu den Ideen des Senats für ein Berliner Olympiakonzept gestartet. Diese Online-Umfrage läuft bis zum 05.12.2014. Die Auswertung dieser Umfrage wird ebenfalls einerseits automatisiert und andererseits manuell erfolgen. Ein Zwischenergebnis dieser Umfrage wurde bereits am 18.11.2014 veröffentlicht (http://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilunge n/2014/pressemitteilung.230191.php). 3. In welcher Weise und unter Nutzung welcher Instrumente wird der Senat vor und gegebenenfalls nach dem 21. März 2015 die Beteiligung der Berliner Bevölke- rung an der konzeptionellen Grundlage einer möglichen Bewerbung für die Olympischen Spiele 2024 oder 2028 sicherstellen? Zu 3.: siehe Antworten zu Frage 1. und zu Frage 4. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 898 2 4. Zu welchem Zeitpunkt sieht der Senat die Notwendigkeit einer verbindlichen Befragung der Berliner Bevölkerung, auf welcher verfassungsmäßigen Grundlage sollte diese erfolgen und wie stellt sich – angesichts der Tatsache, dass die Spitzen des Senats die zwingende ver- bindliche Befragung als Voraussetzung einer Bewerbung immer wieder betont haben – der Senat Zeitplan und Schritte bis zu dieser verbindlichen Befragung vor? Plant der Senat zu diesem Zweck gegebenenfalls, selbst von seinem Initiativrecht zur Gesetzesänderung Gebrauch machen? Zu 4.: Olympische und Paralympische Spiele in Berlin kann es aus Sicht des Senats nur dann geben, wenn sich in einem Bürgervotum eine Mehrheit für eine internationale Bewerbung ausspricht. Spätestens nach einer Entschei- dung des DOSB am 21. März 2015 zugunsten Berlins wird zu entscheiden sein, wann dieses Votum eingeholt wird. In welcher Rechtsform bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage das Bürgervotum möglich sein wird, ist derzeit noch Gegenstand von Abstimmungsgesprächen. Berlin, den 25. November 2014 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2014)