Drucksache 17 / 14 901 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 05. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2014) und Antwort Überlastung des Tuberkulose-Zentrums Lichtenberg? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist das diesjährige Budget der Einrich- tung? Zu 1.: Im Rahmen der Globalsummenzuweisung wur- den dem Bezirk nachfolgende Budgets zugewiesen: Produkt 63130 80137 Summe R- Betreuung der Tuberku- losekranken Zentrum für tuberkulose- kranke und -gefährdete Menschen Berlin (Bezirksamt Lichtenberg) R- Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberku- loseerkrankung und Be- treuung der inaktiven Tuberkuloseerkrankung Zentrum für tuberkulose- kranke und -gefährdete Menschen (Bezirksamt Lichtenberg) Transferbudget 2014 531.329 € 544 € 531.874 € Budget 2014 1.322.547 € 712.149 € 2.034.695 € Zuweisung Stückkosten 4.953,36 € 65,47 € Zuweisung Mengen 267 10.877 Gegenüber der Zuweisung ist mit Stand 31.10.2014 im Bereich der Transferausgaben bereits eine Summe i. H. v. 875 T€ verausgabt worden. Die Jahresprognose 2014 beläuft sich derzeit auf ca. 1,1 Mio. € und erreicht voraussichtlich das Vorjahresniveau. Der Bezirk wird für die Differenz bei den Transferausgaben eine Basiskorrek- tur beantragen. Im Jahr 2013 wurde ein entsprechender Antrag von der Senatsverwaltung für Finanzen positiv beschieden. 2. Auf welche Maximalauslastung ist es derzeit ausge- legt? (Anzahl der Untersuchungen pro Tag) 3. Kann das Zentrum in seiner gegenwärtigen Verfas- sung eine weitere Zunahme der Nutzung tragen? Zu 2. und 3.: Es können täglich zwischen 80 und 100 Röntgenuntersuchungen durchgeführt und zusätzlich zwischen 20 - 40 Kinder klinisch untersucht werden. Eine weitere Zunahme der Nutzung kann vom Zentrum derzeit nicht mehr aufgefangen werden, insbesondere die nach § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgeschriebene Un- verzüglichkeit der Untersuchung kann bei dem starken Zustrom an Flüchtlingen bereits jetzt nur eingeschränkt gewährleistet werden. 4. In welchem Umfang weicht die derzeitige personel- le Ist-Stärke von der Soll-Stärke ab? (bitte nach Aufga- bengebieten aufschlüsseln) Zu 4.: Die Stellenbesetzung per 31.10.2014 stellt sich wie folgt dar: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 901 2 Soll 2014 Ist 31.10.2014 in VzÄ Stellenbestand gem. Zielvereinba- rung Personal Berufsgruppen Fachärztinnen und Fachärzte 4,00 5,00 5,00 Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen 6,00 5,50 6,00 Verwaltung/ Arzthelferinnen und Arzthelfer 5,50 8,75 8,25 MTRA 2,50 3,62 2,50 Summe 18,00 23,87 21,75 VzÄ: Vollzeitäquivalente MTRA: Medizinisch-Technische Radiologieassistentin/Medizinisch-Technischer Radiologieassistent Die 23,87 VzÄ zum Stand 31.10.2014 verteilen sich auf 21,75 Stellen. Die Erhöhung der Stellenausstattung gegenüber der Sollgröße wurde vom Bezirksamt im Rahmen der mit dem Senat abgeschlossenen „Zielvereinbarung Personal“ in Würdigung der gestiegenen Fallzahlen in 2013 reali- siert. Die erhöhte Stellenausstattung steht dauerhaft zur Verfügung. Die Abweichung des VzÄ-Bestands zur Stellenaus- stattung resultiert aus der Doppelbesetzung von Stellen im Rahmen von Elternzeit, Erwerbsminderungsrente und Altersteilzeit-Freizeitphase. Für eine Stelle im Bereich der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen läuft derzeit ein Ausschreibungsver- fahren. Zusätzlich zur vorgenannten Stellen- und VzÄ-Aus- stattung wird – beschränkt bis August 2015 – eine ehemalige Auszubildende mit einem einjährigen Anschlussver- trag eingesetzt. 5. Ist eine Vergrößerung der Belegschaft im Falle ei- ner weiteren Zunahme der Nutzung geplant? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, welche Maßnahmen zur Erweiterung der Kapazitäten sind notwendig? Beabsichtigt der Senat, diese Maßnahmen umzuset- zen? Wenn ja, wann soll dies geschehen? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Der Senat prüft zzt. gemeinsam mit dem Bezirk alle denkbaren Maßnahmen, die geeignet sein könnten, das Zentrum für tuberkulosekranke und –gefährdete Menschen in die Lage zu versetzen, auch künftig seine Aufga- ben im erforderlichen Umfang zu erbringen. Wie diese Maßnahmen aussehen werden, kann erst nach Abschluss dieser Prüfung beschrieben werden. 6. Ist das derzeit genutzte Gebäude baulich darauf ausgelegt, eine Kapazitätserweiterung zu ermöglichen? Wenn nein, welche Gebäude sind für diese Aufgabe ge- eigneter? Zu 6.: Beim derzeit genutzten Gebäude ist keine Ka- pazitätserweiterung möglich. Zu den Möglichkeiten, die derzeit geprüft werden, gehört daher auch der Einsatz einer mobilen Röntgeneinheit bzw. die Nutzung eines anderen Gebäudes. Eine Aussage zum Ergebnis dieser Prüfung ist derzeit noch nicht möglich. 7. Warum wurde die Tuberkulose-Untersuchung an nur einem Standort in einer Millionenstadt realisiert? Gab es in der Vergangenheit auch andere Standorte? Wenn ja, wo befanden sich diese und weshalb kam es zu einer Schließung? Zu 7.: Vor der Reform des öffentlichen Gesundheits- dienstes gab es in Berlin die drei Standorte Mitte, Tem- pelhof-Schöneberg und Lichtenberg. Im Rahmen des Reformprozesses des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) wurden alle drei Tuberkulosefürsorgestellen einer aufgabenkritischen Prüfung unter besonderer Berücksich- tigung von Aspekten der Infektionsepidemiologie, Wirt- schaftlichkeit und der guten Erreichbarkeit für alle Berli- ner Bürgerinnen und Bürger unterzogen. Entgegen der Empfehlung der Expertenkommission Staatsaufgabenkri- tik, die einen Standort für ausreichend hielt, sollten da- mals zwei Standorte beibehalten werden: Lichtenberg und Tempelhof-Schöneberg (Beschluss des Lenkungsaus- schusses des ÖGD-Reformprojekts vom 03.05.2005). Hierfür waren insgesamt 23 Stellen vorgesehen. Im Rah- men der abschließenden Verhandlungen über die Gesund- heitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO) und die künftigen Standorte der Zentren für Menschen mit Sinnesbehinderungen, der Zentren für sexuelle Gesund- heit und Familienplanung und der Zentren für tuberkulo- sekranke und -gefährdete Menschen kam es jedoch zu einer Standorterweiterung für die Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung in Mitte und im Zuge dessen zu einer Reduzierung der für die Tuberkulosezen- tren vorgesehenen Stellen auf 18. Damit war eine Auf- rechterhaltung von zwei Standorten nicht mehr möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 901 3 8. Wie kann es verhindert werden, dass zu einem über- lastungsbedingten Ausfall der Mitarbeiter kommt? Zu 8.: Die Gestaltung der Arbeitsplätze und die Orga- nisation der Arbeit in einer Einrichtung obliegen dem jeweiligen Dienstherrn. Der Senat geht davon aus, dass der Bezirk Lichtenberg alles Erforderliche unternimmt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen vor unzu- mutbaren Überlastungen zu schützen. Auch der derzeitige intensive Austausch des Senats mit dem Bezirk dient diesem Ziel. Berlin, den 24. November 2014 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2014)