Drucksache 17 / 14 903 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) vom 05. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. November 2014) und Antwort Ortsumfahrung Malchow Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich die täglichen Fahrzeugzahlen auf der B2 in den letzten 10 Jahren entwickelt? Gab es signifikante Veränderungen durch den Umbau des Drei- ecks Schwanebeck, in Bezug auf die Anzahl und Art (LKW/PKW) der Fahrzeuge? Antwort zu 1: Entsprechend der berlinweiten Straßen- verkehrszählung 2005 wurden auf der B 2 zwischen 19.600 Kfz/Werktag (davon 1.100 Lkw) an der Landes- grenze und 29.600 Kfz/Werktag (davon 1.700 Lkw) in der Ortslage von Malchow als durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an Werktagen (DTVw) gezählt. Für 2009 ergab die berlinweite Straßenverkehrszählung entspre- chend Werte zwischen 17.800 Kfz/Werktag (davon 1.100 Lkw) und 27.200 Kfz/Werktag (davon 1.600 Lkw) im DTVw. Alle Angaben zu Lkw beziehen sich auf Lkw > 3,5t zul. Gesamtgewicht. In 2014 wurde eine weitere berlinweite Straßenver- kehrszählung durchgeführt, die sich derzeit noch in Aus- wertung befindet und die voraussichtlich Ende 2015 vor- liegen wird. Darin werden sich die entsprechenden Ver- kehrszahlen nach Neubau des Autobahndreiecks (AD) Barnim (ehemals Schwanebeck) wiederspiegeln. Gegen- wärtig können aktuellere Daten zur Veränderung der Anzahl und Art der Fahrzeuge im Zuge des Umbaus des Dreiecks nicht benannt werden. Frage 2: Wie werden sich die Fahrzeugzahlen auf der B2 durch den Neubau einer Straßenverbindung vom vor- handenen Anschluss an die B2 bis zum Kontenpunkt Bahnhofsstraße/Alt-Karow verändern? Antwort zu 2: Für die Verbindungsstraße von Karow bis zur B 2 wurde im Rahmen der Erarbeitung der Ver- kehrlichen Begründung auch die Betrachtung des Progno- se-Nullfalls vorgenommen. Beim Prognose-Nullfall wird vorausgesetzt, dass alle - bis auf die Verbindungsstraße von Karow bis zur B 2 - infrastrukturellen Maßnahmen gemäß StEP 1 Verkehr bis zum Zeitraum 2025 realisiert werden können; dazu gehört auch die Realisierung der OU 2 Malchow. Dabei wurde im Zuge der Bundesstraße B 2 eine Verkehrsbelastung von rund 18.500 Kfz/Tag (DTVw) ermittelt. Im Falle der Realisierung der OU Malchow und der Verbindungsstraße von Karow bis zur B 2 (Dorfstraße) ist für die Vorzugsvariante, auf der Grundlage der Progno- sewerte 2025, nördlich der Einmündung der Verbin- dungsstraße an die B 2 (außerhalb der Ortslage Malchow) mit einer Belastung von rd. 19.000 Kfz/Tag (DTVw) und südlich der Einmündung der Verbindungsstraße mit einer Belastung von rd. 25.500 Kfz/Tag (DTVw) zu rechnen. Frage 3: Wie viele Verkehrsunfälle gab es im Jahr 2013 auf der B2 in der Ortslage Malchow? Wie bewertet der Senat diese Zahl? Antwort zu 3: Auf der Basis der Unfalldaten des Poli- zeipräsidenten in Berlin, Zentrale Verkehrsunfalluntersu- chung, ereigneten sich im Jahr 2013 auf der B 2 in der Ortslage Malchow insgesamt 34 Verkehrsunfälle; davon waren 5 Unfälle mit Personenschaden zu verzeichnen. Bei der Betrachtung der Unfallhäufigkeit und Unfallursache, so die Aussage des Polizeipräsidiums, waren keine Hin- weise auf eine besondere Unfallstelle mit Unfallschwer- punkt im betrachteten Zeitraum abzuleiten, insbesondere keine, die explizit auf bauliche Mängel zurückzuführen waren. Dennoch trägt der vorhandene bauliche Straßenzu- stand im Zusammenhang mit der hohen Verkehrsbelas- tung nicht zur Erhöhung der erforderlichen (situationsspe- zifischen) Verkehrssicherheit bei. Diese Problematik ist bekannt und wird durch verkehrsorganisatorische Maß- nahmen (Geschwindigkeitsreduzierung) begleitet, um die Anzahl der Verkehrsunfälle soweit wie möglich gering zu halten. Darüber hinaus wird die Verkehrssicherheit ge- 1 Stadtentwicklungsplan 2 Ortsumfahrung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 903 2 steigert werden können, indem im Rahmen der grundhaf- ten Erneuerung der Straße bessere Fahrbahnentwässe- rungsverhältnisse geschaffen werden und somit zur Ver- ringerung der Gefahr von Aquaplaning entscheidend beigetragen werden kann. Frage 4: Lässt der hohe Kosten-Nutzen-Faktor von 4,2:1 auf eine schnelle Umsetzung der Maßnahme schlie- ßen? Wird die Ortsumfahrung Malchow dadurch als vor- dringlicher Bedarf oder als weiterer Bedarf im Bundes- verkehrswegeplan 2015 eingestuft? Antwort zu 4: Der in Aufstellung befindliche Bundes- verkehrswegeplan (BVWP) 2015 soll frühestens 2015 vorgelegt werden. Im Zuge der Einreichung von Projekt- vorschlägen für den Verkehrsträger Bundesfernstraße hat das Land Berlin u.a. das Vorhaben B 2 n Ortsumfahrung Malchow eingereicht. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Inf- rastruktur (BMVI) prüft derzeit die Projektvorschläge der Länder, dies umfasst u.a. die Beurteilung der Umwelt- und Raumordnungsbelange sowie die Nutzen-Kosten- Bewertungen. Derzeit liegen noch keine Aussagen zu einzelnen Vorhaben/Projekten und deren Dringlichkeit vor. Daher kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, in welche Prioritätenskala das angemeldete Vorhaben eingestuft wird. Frage 5: Soll die Ortsumfahrung zwei- oder vierspurig ausgebaut werden? Sind Radwege im Bundesverkehrs- wegeplan angemeldet? Antwort zu 5: Die Ortsumfahrung für die B2 n ist als Neubau einer anbaufreien abschnittsweise zwei bzw. vierstreifigen Bundesstraße mit einseitigen Radverkehrs- anlagen und einem geplanten Querschnitt mit einer Breite zwischen 14,0 m und 21,5 m angemeldet. Die Anmeldung der Projektdaten orientierte sich an den Vorgaben des BMVI. Frage 6: Wann ist frühestens mit einer Umsetzung des Projekts zu rechnen? Welche Schritte kann der Senat ergreifen, um diese zu beschleunigen? Antwort zu 6: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann keine Aussage zur weiteren zeitlichen Einordnung der Maßnahme erfolgen. Erst nach der Festlegung zur Ein- ordnung der Priorität dieses Vorhabens in den Bedarfs- plan BVWP 2015 ist über das weitere Vorgehen im Land Berlin zu entscheiden. Für dieses Vorhaben ist ein Linienbestimmungsver- fahren sowie ein Planfeststellungsverfahren nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durchzuführen. Frage 7: Welche Maßnahmen sind in den nächsten Jahren geplant, um die verkehrliche Situation in der Orts- lage Malchow zu verbessern und wie werden die Anwoh- nerInnen in die Planungen des Senats einbezogen? Antwort zu 7: Die Dorfstraße soll zwischen Blanken- burger Pflasterweg und Ortnitstraße grundhaft erneuert werden, die Planungen sind straßenbauseitig weitgehend abgeschlossen. Die Berliner Wasserbetriebe beabsichti- gen, im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme eine Trinkwas- serleitung zu erneuern, so dass der Beginn der Straßen- bauarbeiten frühestens im Frühjahr 2016 erfolgen könnte. Abstimmungen zur Verkehrsführung während der Bauzeit sind noch nicht abgeschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger von Malchow wurden während der Planung regelmäßig informiert und einbezo- gen, im Januar 2015 ist eine weitere Bürgerversammlung durch das Bezirksamt Lichtenberg gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ge- plant. Eine nachhaltige Verbesserung der verkehrlichen Si- tuation (Entlastung vom Durchgangsverkehr) in der Orts- lage Malchow ist erst durch die Realisierung der geplan- ten Ortsumfahrung möglich. Frage 8: Wie hoch sind die Gesamtkosten der Ortsum- fahrung und wann sind diese berechnet worden? Können die geplanten Gesamtkosten zum Baubeginn prognosti- ziert werden? Antwort zu 8: Die Gesamtkosten der Maßnahme „Ortsumfahrung Malchow“- B 2 n- in Höhe von ca. 20,6 Mio. Euro (ohne Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) wurden im Zusammenhang mit der Anmeldung zum BVWP 2015 im Jahr 2013 ermittelt. Erst mit dem Pla- nungsfortschritt kann eine Konkretisierung der zu veran- schlagenden Kosten erfolgen, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weitere Detailierung der Kostenprognose bis zum Baubeginn erfolgen kann. Berlin, den 25. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2014)