Drucksache 17 / 14 904 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) vom 05. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. November 2014) und Antwort Lärm- und Feinstaubbelastung durch Laubbläser Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin, die Berliner Stadtrei- nigungsbetriebe (BSR) und die Senatsverwaltung für Finanzen um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnah- men sind in eigener Zuständigkeit erstellt und dem Senat übermittelt worden. Sie werden nachfolgend wiedergege- ben. Frage 1: Teilt der Senat die Bedenken des Umwelt- bundesamtes (UBA) bezüglich der Lärmbelästigung durch motorbetriebene Laubbläser, die sich mit 80 bis 100 db auf dem Niveau von Kreissägen und Presslufthämmern befinden? Antwort zu 1: Der Einsatz von Laubbläsern, die mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, kann lokal zu erheblichen Belästigungen durch Geräuschimmissionen führen. Die mit Laubbläsern vorgenommene Beseitigung des Herbstlaubs ist regelmäßig Gegenstand von Be- schwerden, die an die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt und die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke herangetragen werden. Aus diesem Grund sollte der Einsatz dieser Geräte bei der Grünflächenpflege so weit wie möglich vermieden und auf besonders schutzwürdige Einrichtungen im Nahbereich des Einsatz- ortes Rücksicht genommen werden. Im privaten Bereich sollte der Einsatz von Laubbläsern gänzlich unterbleiben. Frage 2: Sieht der Senat Möglichkeiten, die Anwen- dung von Laubbläsern auf kleinen Flächen gesetzlich zu untersagen, da die Lärmbelästigung und die ökologische Schädigung in diesem Fall weitaus höher wiegt, als der daraus resultierende Nutzen? Antwort zu 2: Gegen ein generelles Verbot des Ein- satzes von Laubbläsern bestehen rechtliche Bedenken. Laubbläser werden auf europäischer Ebene durch die Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2000 zur Angleichung der Rechts- vorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen geregelt. In Artikel 6 dieser Richtlinie wird bestimmt, dass die Mitgliedstaa- ten das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Geräten und Maschinen, die der Richtlinie unterliegen, weder untersagen noch einschränken oder behindern dürfen, wenn sie den Anforderungen der Richtlinie ent- sprechen. Würde daher der Einsatz von Laubbläsern auf kleinen Flächen generell untersagt, könnte dies einen Verstoß gegen diese Regelung darstellen und zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen. Zwar dürfen die Mitgliedstaaten nach Artikel 17 der Richtlinie die Ver- wendung solcher Geräte und Maschinen beschränken, dies ist jedoch nur in als sensibel eingestuften Gebieten und nicht generell zulässig. Zudem ginge ein Verbot, solche Geräte einzusetzen, über die zulässige Beschrän- kung von Betriebsstunden hinaus. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass die die Geräte- und Maschinenlärm- schutzverordnung (32. Bundes-Immisionsschutzverord- nung [BImSchV]) des Bundes eine Einsatzbeschränkung für bestimmte Gebiete bereits vorgenommen hat. Danach dürfen gemäß § 7 Absatz 1 der 32. BImSchV Laubbläser in allgemeinen Wohngebieten und schutzwürdigeren Gebieten nur werktags in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr betrieben werden. Frage 3: Welche Laubbläser finden bei der landesei- genen BSR bzw. Dienststellen des Landes Anwendung (Typ, durchschnittliche Lärmbelastung, Antrieb)? Werden auch leisere sowie geruchsärmere akkubetriebene Laub- bläser eingesetzt bzw. ist geplant darauf umzurüsten? Sind Laubbläser vorhanden, die mit dem sogenannten „Blauen Engel“ des UBA ausgezeichnet worden sind bzw. könnte man darauf umrüsten? Welche Anforderun- gen stellt man an die Laubbläser von Dritten, wenn diese mit der Laubentfernung vom Land beauftragt werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 904 2 Antwort zu 3: Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), setzen folgende Laubblasgeräte ein:  Stihl BG 66, Verbrennungsmotor, Schalldruck 86 dB (A), Schallleistung 99 dB (A)  Stihl BR 500, Verbrennungsmotor, Schalldruck 90 dB (A), Schallleistung 100 dB (A)  Pellenc Arion, Elektroantrieb, 92 dB (A), Schalldruck 80 dB (A), Schallleistung 92 dB (A) Mit Verbrennungsmotoren betriebe Laubblasgeräte mit „Blauem Engel“ des Umweltbundesamtes sind am Markt nicht verfügbar. Die weitere Ausstattung mit Elekt- ro-Blasgeräten ist geplant. Die zurzeit am Markt verfüg- baren Elektro-Blasgeräte können, wegen ihrer geringeren Leistung die konventionellen Geräte jedoch nicht zu 100% ersetzen. Dritte werden von den Berliner Stadtrei- nigungsbetrieben (BSR) nicht mit der Laubbeseitigung beauftragt. Für das Sondervermögen Immobilien des Landes Ber- lin können hierzu keine Angaben gemacht werden, da die Laubentfernung Teil der Hausmeister- und Grünpflege- leistungen ist. Vorgaben über die Art und Weise der Lau- bentfernung an Dritte gibt es seitens der Berliner Immobi- lienmanagement GmbH nicht, jedoch sind die gesetzli- chen Vorschriften zu beachten. Im Leistungsblatt 19 der Verwaltungsvorschrift Be- schaffung und Umwelt (VwVBU) sind die Beschaffung und der Einsatz von Laubbläsern bei öffentlichen Einrich- tungen und Unternehmen des Landes Berlin geregelt. Demnach darf der garantierte Schallleistungspegel 100 dB (A) bei Laubbläsern nicht überschritten werden. Von den Bezirksämtern von Berlin wurden folgende Stellungnahmen übermittelt: Mitte: Im Bestand der sechs Pflegereviere und dem Baumrevier hat das Straßen- und Grünflächenamt Mitte 45 Laubbläser. Davon:  15 Stück Billy Goat Typ F302 H, handgeführt, 95,7 dB (A)  10 Stück Stihl BR 500, Rückenpuster, 100 dB (A)  20 Stück Stihl BG 86 D, handgeführt, 103 dB (A) Alle Laubbläser sind benzinbetrieben. Leisere oder akkubetriebene Laubbläser sind für den Einsatz in öffent- lichen Grünanlagen nicht geeignet, da sie nicht effektiv bzw. leistungsstark genug sind. Insbesondere die Akkus halten keine längeren Betriebszeiten durch. Firmen wer- den nicht mit der Laubentfernung beauftragt. Pankow: Die Grünflächenunterhaltung des Bezirkes setzt vorwiegend Laubblasgeräte der Fa. Stihl ein, mit umweltfreundlichem Viertakt-Motor, Gewicht 10,1 kg, durch Schalldämpfer im Blasrohr lärmreduziert auf ca. 98 dB (A). Die Geräte gelten als „leise“. Keines der Geräte trägt eine „Blauer Engel“-Plakette. Mietgeräte sind derzeit nicht im Einsatz. Der Bezirk Pankow vergibt keine Leistung zur Laubentfernung in Grünanlagen an Dritte. Es sind keine Investitionsmittel für akkubetriebene Laubblä- ser eingeplant oder derzeit eine derartige Beschaffung vorgesehen. Charlottenburg-Wilmersdorf: Im Fachbereich Grün- flächen des Straßen- und Grünflächenamtes werden fol- gende Laubbläsertypen eingesetzt:  1 Stück Stihl BGA 85 (Akkugerät; Rückengerät); 83 dB (A) Schalldruck, 90 dB (A) Schallleistung; „Blauer Engel“ - Zeichen, sehr leise  13 Stück Stihl BR 500 (Verbrennungsmotor /Rückengerät); 90 dB (A) Schalldruck, 100 dB (A) Schallleistung; wird als umweltverträglich wegen niedriger Lärmwerte eingestuft.  3 Stück Stihl SH 85 (Verbrennungsmotor /Rückengerät); 96 dB (A) Schalldruck, 107 dB (A) Schallleistung  6 Stück Schliesing "Nordwind" (Verbrennungsmotor , handgeführtes Gerät zum Schieben mit hoher Gebläseleistung für große Flächen/Wiesen); 104 dB (A) Schallleistung, gemessen 107 dB (A) Die Beschaffung von weiteren Geräten mit Akkube- trieb als Ersatz für die Geräte mit Verbrennungsmotor ist vorgesehen. Bei der Vergabe von Grünpflegeleistungen werden keine gesonderten Anforderungen an den Maschi- neneinsatz gestellt. Spandau: Es werden handelsübliche Modelle ver- schiedener Hersteller benutzt. Neuanschaffungen werden nach den geltenden Vorschriften beschafft. Steglitz-Zehlendorf: Im Fachbereich befinden sich di- verse handelsübliche Modelle verschiedener Hersteller und die Neuanschaffungen werden nach den geltenden Vorschriften beschafft. Akkubetriebene Laubbläser sind für den Profibetrieb nicht geeignet. Eine Vergabe der Laubbeseitigung an Dritte erfolgt nicht. Die Zusammen- stellung der Laubpuster nach Typ, durchschnittliche Lärmbelastung und Antrieb ist in der Kürze der Zeit nicht lieferbar. Tempelhof-Schöneberg: Im Fachbereich Grünflächen sind diverse handelsübliche Modelle verschiedener Her- steller im Einsatz. Neue Geräte werden nach den gelten- den Vorschriften beschafft. Neukölln: Im Fachbereich Grün- und Freiflächen des Bezirksamtes Neukölln von Berlin sind noch folgende Laubblasgeräte vorhanden und im Bedarfsfall im Einsatz:  4 Stück Rücken-Blasgeräte Typ: Stihl Gemisch Rot (alt) - zwischen 101-104 dB (A)  11 Stück Hand-Laubpuster Typ: Stihl Gemisch Rot (alt) - zwischen 90 - 104 dB (A)  4 Stück Hand-Laubpuster Typ: Stihl Gemisch Blau (neu) - zwischen 90 - 104 dB (A) Laubbläser mit dem „Blauen Engel“ gibt es im Portfolio nicht. Bei Auftragsvergabe an Fachfirmen wird über die Unfall-Verhütungs-Vorschriften der Berufsgenossen- schaft, die auch Umwelt-, aber insbesondere Sicherheits- belange der verwendeten Maschinen beinhalten, keine gesonderte Anforderung für Laubbläser gestellt. Im Re- gelfall werden von beauftragten Firmen aber keine Laub- bläser, sondern Laubsammler eingesetzt, die eine gemin- derte Lärmbelastung, aber vor allem auch Feinstaubbelas- tung mit sich bringen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 904 3 Treptow-Köpenick: Es werden verschiedene Typen von Laubbläser im Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berin benutzt. Sie sind motorbetrieben. Hersteller Typ: STIHL BG 85, STHIL BR 400, STIHL BR 420, STIHL BR 600, Echo Es-350G, Toro 911. Der Durchschnittslärm beträgt 108 dB (A). Es werden auch geräuschärmere ak- kubetriebene Laubbläser eingesetzt und zwar vom Typ „Pellenc Airion“ der nur 65 dB (A) in 15 m Abstand erzeugt . Weitere akkubetriebene Geräte sollen beschafft werden. Beim Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin gibt es keine Geräte die mit einem „Blauen Engel“ versehen sind. Eine Umrüstung ist technisch nicht machbar. Die Laubentfernung wird ausschließlich von den eigenen Mitarbeitern durchgeführt. Marzahn-Hellersdorf: Zum Einsatz kommen:  Honda- Echo Typ EB- 913  Honda- Nordwind Typ 390-4T Schallleistungspegel laut Bedienungsanleitung: ca.: 103 - 104 dB (A) Mehrere handgeführte Laubpuster von Stihl BG 86. Schallleistungspegel laut Bedienungsanleitung: ca.: 104 dB (A) Lichtenberg: Im Bezirk Lichtenberg werden handels- übliche Laubbläser verschiedener Hersteller eingesetzt. Neuanschaffungen werden nach den geltenden Vorschrif- ten vorgenommen. Reinickendorf: Folgende Laubbläser finden im Stra- ßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Reinicken- dorf von Berlin Anwendung:  12 Stück Stihl BR 66  16 Stück Stihl BR 500 Durchschnittliche Lärmbelastung: Stihl BR 66 = 86 dB (A), Stihl BR 500 = 90 dB (A) Antrieb: Benzin, umgerüstet auf benzolfreies Benzin Leisere sowie geräuschärmere akkubetriebene Laubbläser können nicht eingesetzt werden, da keine entsprechend leistungsstarken Geräte auf dem Markt angeboten werden. Die Geruchsbelästigung wird durch die Verwendung von benzolfreiem Benzin reduziert. Frage 4: Gibt es in Berlin in einzelnen Bezirken noch Ausnahmeregelungen, etwa für die BSR, zu den in der 32. BImSchV und dem LImSchG Bln erlaubten Tageszeiten für den Einsatz von Laubbläsern? Wenn ja, in welchen Bezirken? Antwort zu 4: In den Bezirken Mitte, Pankow, Span- dau, Tempelhof–Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick , Lichtenberg und Reinickendorf wurden keine Aus- nahmegenehmigungen für den Einsatz von Laubbläsern erteilt. Der Bezirk Reinickendorf äußert die Einschätzung, dass seitens der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) kein Bedarf für weitergehende Ausnahmen bestehen dürf- te, da diese für die Reinigung öffentlicher Straßen in Wohngebieten Laubbläser ohnehin an Werktagen tags- über zwischen 06:00 und 22:00 Uhr nutzen können. In Charlottenburg-Wilmersdorf wurden ebenfalls kei- ne Ausnahmezulassungen erteilt. Im Fachbereich Grün- flächen des Straßen- und Grünflächenamtes besteht seit 2002 eine Arbeitsanweisung für den Einsatz von Laub- pustern, Laubsammlern, Rasentrimmern, Frei- und Gras- kantenschneidern. Diese Geräte dürfen nur werktags von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr einge- setzt werden. In Steglitz-Zehlendorf hat das bezirkliche Umwelt- und Naturschutzamt mit Bescheid vom 15.01.2007 den Berliner Stadtreinigungsbetrieben eine Ausnahmezulas- sung für den sonn- und feiertäglichen Betrieb von Laub- saugern erteilt. Eine Ausnahmezulassung zum Betrieb von Laubbläsern wurde dem Grünflächenamt vor ca. fünf Jahren erteilt. Sie läuft in diesem Jahr aus. Eine Verlänge- rung ist beantragt. In Marzahn-Hellersdorf erfolgt der Einsatz von mo- torbetriebenen Geräten und Maschinen auf der Grundlage einer Jahresgenehmigung-Ausnahmezulassung gemäß § 10 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin und § 7 der Geräte-und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BIm- SchV). Frage 5: Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, um wie viel höher die Feinstaubbelastung durch den Ein- satz von Laubbläsern im Vergleich zum Einsatz von Be- sen ist? Liegen dem Senat Erkenntnisse über das gesund- heitliche Risiko durch erhöhte Feinstaubbelastung des Personals der BSR vor, die Laubbläser einsetzen bzw. von Passanten vor? Wie beurteilt der Senat das Verbot von Laubbläsern in Graz aufgrund zu hoher Feinstaubbelas- tung? Zieht der Senat ein Verbot des Einsatzes von Laub- bläsern zumindest in der Umweltzone in Erwägung? Antwort zu 5: Zur Frage wieviel mehr Feinstaubbelas- tung durch den Einsatz von Laubbläsern im Vergleich zur Reinigung mit Besen erzeugt wird, liegen dem Senat keine quantitativen Angaben vor. Angesichts der ungleich höheren Wirkung von Laubbläsern, aus denen ein Luft- strom mit einer Geschwindigkeit von bis zu 200 km/h austritt, ist aber anzunehmen, dass auch die Menge des durch Laubbläser aufgewirbelten Materials um ein Mehr- faches höher ist und nicht nur Blätter, sondern insbeson- dere auch sehr viel mehr auf dem Boden deponierter Staub im nahen Umfeld eines Laubbläsereinsatzes in die Atmosphäre gelangt. Hinsichtlich der gesundheitlichen Wirkungen kann auf Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes (Umwelt- medizinischer Informationsdienst) Bezug genommen werden. Demnach wurde in dem von Laubbläsern aufge- wirbelten Staub teilweise hohe Konzentrationen von Mik- roorganismen, wie Pilzsporen oder Keime aus Hundekot festgestellt. So kann die Gesamtschimmelpilzkonzentrati- on durch diese Geräte um ca. zwei Zehnerpotenzen (das heißt um das 100-fache) ansteigen. Das Einatmen dieser Schadstoffe kann zu gesundheitlichen Problemen (z. B. Allergien) führen. Aufgrund der Untersuchungen kann jedoch keine Aussage getroffen werden, inwieweit das Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 904 4 Einatmen dieser Luft ein unmittelbares oder erhöhtes gesundheitliches Risiko für das Bedienungspersonal oder Personen, die sich in der Nähe aufhalten, mit sich bringt. Faktoren, wie die Höhe des Keimgehaltes der Luft, die Dauer der Exposition in Verbindung mit der persönlichen Prädisposition der jeweiligen Person sind sehr unter- schiedlich. Das Tragen eines Mundschutzes wird daher beim professionellen Einsatz von Laubbläsern empfohlen. Aus den genannten Gründen sollte die Verwendung von Laubsaugern und Laubbläsern sich sowohl im gewerbli- chen als auch im privaten Bereich auf den notwendigen Umfang beschränken. Das in der Stadt Graz und einigen umliegenden Ge- meinden im Oktober dieses Jahres in Kraft getretene Verbot des Einsatzes von Laubbläsern ist der seit Jahren ununterbrochenen massiven Überschreitung der Fein- staubgrenzwerte geschuldet. Dort werden seit Jahren zwei- bis dreimal so viele Tage mit 24-Stunden- Mittelwerten über 50 µg/m³ Feinstaub (PM10) gezählt, wie in der Europäischen Union erlaubt. Der Beitrag der Feinstaubquellen im Stadtgebiet von Graz zur gesamten Feinstaubbelastung ist mit 60% relativ hoch. Dies liegt an der Kessellage, umrahmt von Bergen, und am stärkeren Einsatz von Holz bei der Hausheizung. Damit unterschei- det sich die Situation grundlegend von der in Berlin, wo die Grenzwerte nicht zuletzt durch die Einführung der Umweltzone in den Jahren 2007, 2008, 2012 und 2013 eingehalten wurden. Zudem hat der Anteil lokaler Quellen überproportional abgenommen, so dass inzwischen etwa zwei Drittel der gesamten Feinstaubbelastung von Quel- len außerhalb der Stadt stammen. Da der Einsatz von Laubbläsern örtlich nur wenige Minuten dauert und übers Jahr gesehen nur wenige Male stattfindet, ist der damit verursachte Beitrag zu einer Grenzwertüberschreitung trotz der kurzzeitig relativ ho- hen Feinstaubkonzentration relativ klein, da der EU- Grenzwert als Mittelwert über 24 Stunden definiert ist. Vor diesem Hintergrund erscheint ein generelles Verbot in Berlin als nicht verhältnismäßig und nicht im Einklang mit dem im deutschen Immissionsschutzrecht verankerten Prinzip der Verursachergerechtigkeit, nachdem die Maß- nahmen gegen die einzelnen Verursacher der Luftver- schmutzung entsprechend ihrem Anteil an der gesamten Luftbelastung ausgewählt werden müssen. Frage 6: Wie steht der Senat zur gelegentlich von UBA-Angehörigen geäußerten Forderung nach einem Verzicht auf Laubbläser? Wie viel mehr Personal müsste bei der BSR eingesetzt werden, um das gegenwärtige Niveau der öffentlichen Laubentfernung in Berlin auf- rechtzuerhalten? Inwieweit müsste das Leistungsvolumen bei der öffentlichen Laubentfernung eingeschränkt wer- den, wenn auf Laubbläser verzichtet und kein neues Per- sonal bereitgestellt würde? Kann der Senat den Nutzen im Sinne einer effizienteren Laubentfernung im öffentlichen Straßenland, der durch den Einsatz von Laubbläsern ent- steht, beziffern bzw. darlegen? Antwort zu 6: In Fachkreisen geht man im Moment davon aus dass, je nach Untergrund, Laubart und Feuch- tigkeit ein Laubbläser die Flächenleistung von drei bis 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Rechen oder Laub- besen erreicht. Wobei die größte Flächenleistung von handgeschobenen Laubbläsern mit Rädern erreicht wird. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe sind bemüht, je nach Witterungslage und Beginn des Laubfalls, die Laubbesei- tigung in Berlin bis Weihnachten beendet zu haben. Die- ser Termin ist ohne den Einsatz von Laubbläsern nicht realisierbar. Die Laubbeseitigung würde sich dann bis zur Grundreinigung nach dem Winterdienst ausdehnen, wobei es sich dann nicht mehr um Laub, sondern eher um mat- schigen Kompost handelt. Zwischenzeitlich würde das Laub zu erheblichen Beeinträchtigungen der Verkehrssi- cherheit, insbesondere im Gehwegbereich führen. Stra- ßenbegleitgrün würde über die Wintermonate mit Laub bedeckt bleiben und den Pflanzenbestand/Rasen stark beeinträchtigen (Fäulnis- und Schimmelbildung). Mit herkömmlichen manuellen Werkzeugen unzugängliche Stellen, wie unter parkenden Fahrzeugen oder in Gehölz- flächen, könnten nicht vom Laub befreit werden. Der Nutzen einer effizienten Laubentfernung liegt in der Auf- rechterhaltung der Verkehrssicherheit und einem sauberen Erscheinungsbild der Stadt. Von den Bezirksämtern von Berlin wurden folgende Stellungnahmen übermittelt: Mitte: Ein Verzicht auf den Einsatz von Laubbläsern würde aufgrund der Personaleinsparungen der letzten Jahre dazu führen, dass die Verkehrssicherheit auf Wegen und die notwendige Entfernung von Laub auf Rasenflä- chen nicht im erforderlichen Umfang erfolgen kann. Pankow: Die Zeit- und Personalersparnis durch den Einsatz von Laubbläsern wird auf fünf bis sechs Mitarbei- ter pro Revier eingeschätzt, d. h. für die Grünflächenun- terhaltung in Pankow sind das ca. 30 bis 35 Mitarbeiter. Laubbläser werden vorwiegend auf Flächen eingesetzt, auf denen ein Einsatz von Kehrmaschinen nicht möglich ist, z.B. auf Rasenflächen, Bodendeckerflächen, wasser- gebundenen Wegeflächen. Durch den Einsatz auf derartigen Flächen wird in der Regel kein Feinstaub aufgewirbelt. Alternativ zu Laub- bläsern werden Kehrmaschinen auf befestigten Flächen eingesetzt, auf Grünflächen kommen ferner Laubbesen und Harken zum Einsatz. Auf eine Entfernung von Laub z. B. auf Rasenflächen kann zu deren Erhaltung nicht verzichtet werden. Charlottenburg-Wilmersdorf: Die Flächenleistung ei- nes Laubbläsers im Grünpflegebereich wird mit dem ca. fünffachen einer Arbeitskraft mit Fächerbesen gesetzt. Die 23 Laubblasgeräte müssten durch 115 zusätzliche Arbeitskräfte ersetzt werden, zumindest für die Zeit der Laubbeseitigung, wenn die Mindeststandards der Grün- pflegequalität beibehalten werden soll. Spandau: Das Verbot von Laubbläsern ist nicht prak- tikabel und sinnvoll. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 904 5 Steglitz-Zehlendorf: Zu beachten ist, dass der größte Anteil der Laubbeseitigung in den öffentlichen Grünanla- gen durch den Einsatz von Reiser/Mäh- und Aufnahme- technik bewerkstelligt wird. Würde auf den Einsatz von Laubpustern verzichtet werden, ist zum Vergleich beim Laubharken mit der dreifachen Arbeitszeit zu kalkulieren. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin teilt die Befürchtungen des Umweltbundesamtes, dass diese Gerä- te zur Laubbeseitigung kleine Gartentiere oder Insekten schädigen. Gefährdet sind u.a. Frösche, Igel, Spinnen, Käfer oder Regenwürmer. Tempelhof-Schöneberg: Ein Verbot ist nicht praktika- bel und sinnvoll. Die Lärmbelästigung ist temporär auf sehr wenige Stunden im Jahr beschränkt. Für eine Fläche die per Hand von Laub befreit werden muss, kann man grob von einem vierfachen Personaleinsatz ausgehen. Steht dieses Personal nicht zur Verfügung, müssen ggf. Park- und Friedhofswege abgesperrt werden, da feuchtes Laub auf Wegen eine Unfallgefahr darstellen kann. Neukölln: Ein gänzlicher Verzicht von Laubbläsern ist sicherlich wirtschaftlich nicht zu vertreten, da die im Vergleich einzusetzenden Personalmittel in keinem ver- nünftigen Verhältnis stehen. Treptow-Köpenick: Laubbläser bringen eine deutliche Einsparung an Arbeitszeit. Auf Grund der Erfahrungen im Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick ersetzt der Einsatz von einer/einem Mitarbeiterin/Mitarbeiter mit Laubbläser den Einsatz von ungefähr vier Mitarbeiterin- nen oder Mitarbeitern mit Handbesen. Marzahn-Hellersdorf: Aufgrund der im großen Um- fang (ca. 20 000 m³) anfallende Laubmengen, welche insbesondere auf Wegen und Plätzen in öffentlichen Grün- und Parkanlagen sowie auf Friedhöfen zur Auf- rechterhaltung der öffentlichen Sicherheit pflichtgemäß zu beräumen sind, kann auf den Einsatz von Laubbläsern mangels Personal nicht mehr verzichtet werden Lichtenberg: Laubbläser zu verbieten ist nicht prakti- kabel und sinnvoll. Fluglärm und Straßenlärm kann auch nicht verboten werden und muss ganzjährig und dauerhaft von den Anwohnern ertragen werden. Frage 7: Wie viel wird gegenwärtig durch das Land Berlin für die Wartung, den Energiebedarf und Arbeits- kräfteeinsatz zur Anwendung der Laubbläser pro Jahr ausgegeben? Wie viel Euro pro Jahr müssten veranschlagt werden, wenn das Land Berlin bei gleicher Leistung auf die konventionellen Methoden der Laubentfernung im öffentlichen Straßenland zurückgriffe? Antwort zu 7: Die Geräte sind bei den Berliner Stadt- reinigungsbetrieben (BSR) ca. 2,5 Monate pro Jahr im Einsatz. Sie gelten als äußerst wartungsarm und werden im Rahmen der Wartung aller Kleingeräte mit betreut. Der Energiebedarf eines Laubbläsers liegt bei ca. 2 l/h Kraftstoff. Der Stromverbrauch der Akkulaubbläser liegt bei durchschnittlich 750 W/h. Die Anschaffungskosten der Akkulaubbläser liegen um das 6,4 fache über den Anschaffungskosten für einen herkömmlichen Laubblä- ser. Eine monetäre Auswertung zu den Kosten des Laub- bläsereinsatzes liegt nicht vor. Der höhere Aufwand ohne Einsatz von Laubbläsern bezieht sich im Wesentlichen auf den höheren notwendigen Personaleinsatz. Hier muss von vielen Faktoren und Annahmen ausgegangen werden, jedoch sind Werte im knapp einstelligen Millionenbereich realistisch. Von den Bezirksämtern von Berlin wurden folgende Stellungnahmen übermittelt: Mitte: Laubbläser bedürfen keiner besonderen War- tung. Aufgrund dessen, dass der Einkauf von Kraftstoffen in großen Mengen für den gesamten Maschinenpark er- folgt, ist eine Aussage zum Jahresverbrauch der Laubblä- ser nicht möglich. Ebenso wird der Einsatz von Arbeits- kräften nicht explizit für diese Tätigkeit erfass, deshalb kann keine Aussage dazu erfolgen. Pankow: Die Kosten für den Einsatz von Laubblasge- räten werden statistisch nicht einzeln erfasst. Würde gänz- lich auf Laubbläser verzichtet werden, so wäre die Tages- leistung der Pflegegruppen, Lohngruppe 3, um mindes- tens 25 bis 40% gemindert (abhängig vom Untergrund). Neukölln: Eine konkrete Bezifferung der Kosten für die Wartung, den Energiebedarf und den Arbeitskräf- teeinsatz ist nicht möglich, da hierüber keine gesonderten Aufzeichnungen geführt werden. In Neukölln ist aber der Einsatz mit eigenem Personal als gering einzuschätzen, da Laubbläser im Regelfall lediglich in den Gartendenkma- len Neuköllns eingesetzt werden. In den übrigen Grünan- lagen findet eine Firmenpflege statt, die flächenabhängig nur teilweise Laubbläser, sondern im Regelfall Laub- sammler einsetzen. Treptow-Köpenick: Mindestens einmal jährlich muss ein Laubblasgerät zur Reparatur bzw. Wartung. Das kos- tet pro Gerät ca. 150 Euro. Die Kosten für den Energiebe- darf werden nicht gesondert ermittelt. Bei Umstellung auf ausschließliche Handarbeit muss ein Vielfaches der Per- sonalkosten eingeplant werden. Einen aussagefähigen Kostenvergleich gibt es bisher nicht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 904 6 Reinickendorf: Es kann folgende jährliche Kosten- schätzung abgegeben werden: Kosten für den Einsatz von Laubbläsern Energiebedarf = 4.480 l benzolfreies Benzin * 3,00 €/l 13.340,00 € Wartungskosten/Ersatzteile ca. 50,00 €/Laubbläser 1.400,00 € Arbeitskräfteeinsatz 4.480 h* 50,00 € Lohnkosten/AK 224.000,00 € Gesamtkosten 238.740,00 € Kosten ohne den Einsatz von Laubbläsern Zusätzliche Personalkosten bei Rückgriff auf die konventionelle Laubentfernung: Rechnerischer Mehraufwand 4.480 h/Saison = Gesamtaufwand 9.960 h Aus dem kalkulatorisch angesetzten Bruttoarbeitslohn von 50,00 €/h errechnet sich ein personeller Aufwand i.H.v. 498.000,00 € Der Kalkulatorische jährliche Mehraufwand für den Verzicht auf Laubbläser beträgt etwa 259.260,00 € In den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Span- dau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Lichtenberg liegen zu dieser Frage keine Zahlen vor. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf teilt zusätzlich mit, dass der jährliche Arbeitseinsatz nicht kurzfristig zu ermitteln ist. Berlin, den 21. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2014)