Drucksache 17 / 14 906 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 07. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. November 2014) und Antwort Frauen bei der Berliner Polizei (I): Frauen in Führungspositionen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der Anteil von Frauen bei der Berli- ner Polizei insgesamt? (Bitte eine genaue Einzelauflistung nach Amts- und Dienstbezeichnungen, Schutz-und Kri- minalpolizei etc.) Zu 1.: Am 30. Juni 2014 waren beim Polizeipräsiden- ten in Berlin – ohne Dienstkräfte in der Ausbildung – insgesamt 21.327 Dienstkräfte beschäftigt; die Zahl der Frauen betrug 5.953 (27,9 %). Die genaue Einzelauflis- tung in den Berufsfachgruppen der Schutzpolizei, Krimi- nalpolizei und den sonstigen Beschäftigen im Verwal- tungsdienst der Polizei Berlin inklusive der jeweiligen Dienst- bzw. Amtsbezeichnungen stellen sich wie in der Anlage dargestellt dar. 2. Wie hoch ist der Anteil von Frauen in Führungspo- sitionen bei der Berliner Polizei in den einzelnen Gliede- rungseinheiten? (Bitte eine genaue Einzelauflistung nach der Führungsposition beim Stab des Polizeipräsidenten, bei den Direktionen, beim Landeskriminalamt, bei der Direktion Zentrale Aufgaben, bei der Zentralen Ser- viceeinheit und den jeweiligen Untergliederungen etc.) Zu 2.: Zum Stichtag 30. Juni 2014 befanden sich ins- gesamt 1.947 Personen in Leitungs- und Führungspositio- nen des (vergleichbaren) höheren und gehobenen Diens- tes; davon betrug die Zahl der Frauen 383 (19,67%). Der jeweilige Anteil an Frauen in Leitungs- und Führungspo- sitionen in den jeweiligen Berufsfachgruppen der Schutz- polizei, Kriminalpolizei und der sonstigen Beschäftigen im Verwaltungsdienst der Polizei Berlin kann der Anlage entnommen werden. Nachfolgend wird der Anteil an Führungskräften in den jeweiligen Ämtern und Direktionen der Polizei Berlin aufgezeigt: Leitungspersonal Organi- Insgesamt sations- insg. davon Frauen einheiten absolut in % 1 2 3 4 Zentrale Service-einheit (ZSE) 222 91 40,99 Direktion 1 104 13 12,50 Direktion 2 191 40 20,94 Direktion 3 160 21 13,13 Direktion 4 152 27 17,76 Direktion 5 181 35 19,34 Direktion 6 169 26 15,38 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 906 2 Direktion Zentrale Aufga- ben (ZA) 186 11 5,91 Landeskriminalamt (LKA) 538 117 21,75 Stab des Polizeipräsidenten (PPr) 65 12 18,46 Behörde insges. 1.968 1) 393 19,97 1) Diese Aufstellung berücksichtigt zudem 21 Führungs- kräfte im mittleren Polizeivollzugsdienst. Die Erfassung der Daten erfolgt im vorgelegten Um- fang gemäß den Vorgaben des Landesgleichstellungsge- setzes (LGG) i.V.m. der Gleichstellungsberichtsverord- nung (GleiBV). Für die jeweiligen Untergliederungsein- heiten ist keine Erfassung vorgesehen. 3. Wie beurteilt der Senat das Verhältnis zwischen dem Frauenanteil bei der Berliner Polizei insgesamt und dem Anteil an Frauen in Führungspositionen? 4. Sieht der Senat Handlungsbedarf, die Quote von Frauen in Führungspositionen bei der Berliner Polizei zu verbessern und wenn ja, welchen? Zu 3. und zu 4.: Die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ist ein Leitgedanke der Polizei Ber- lin. Geschlechterrealität soll gewinnbringend in der Be- hörde berücksichtigt werden. Obwohl bei der Erhöhung des Anteils von Frauen im Polizeivollzugsdienst bereits sichtbare Fortschritte erzielt wurden, nimmt der Anteil von Frauen mit steigender Hierarchieebene ab. Eine Ursa- che dafür ist, dass Frauen erst ab 1972 (Kriminalpolizei) und 1978 (Schutzpolizei) für den Polizeivollzugsdienst (PVD) zugelassen wurden. Im Bereich der Verwaltung der Polizei Berlin findet sich dagegen ein beinahe paritäti- sches Verhältnis zwischen Männern und Frauen in Füh- rungspositionen. Für den Bereich des Polizeivollzugsdienstes besteht somit Handlungsbedarf. Eine Erhöhung des Frauenanteils soll hier durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden (s. dazu Beantwortung Fragen 6. und 7.) 5. Wie bewertet der Senat die Quote von Frauen bei der Berliner Polizei insgesamt und in Führungspositionen im Vergleich mit anderen Bundesländern sowie dem Bund? Zu 5.: Dem Senat liegen keine Vergleichszahlen vor. 6. Gibt es Programme und Maßnahmen zur Förderung von Frauen bei der Berliner Polizei und wenn ja, welche? 7. Welche Maßnahmen unternimmt die Berliner Poli- zei, um systematischen Unterschieden in der Repräsenta- tion der Geschlechter auf allen Ebenen und in allen Ein- satzbereichen entgegenzuwirken? Zu 6. und 7.: Folgende Maßnahmen wurden in der Po- lizei Berlin zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Füh- rungspositionen ergriffen:  Aufnahme in die Zielvereinbarung In den Zielvereinbarungen mit den Organisationseinheiten ist die Qualifizierung und Förderung von Frauen des Polizeivollzugsdienstes für zukünftige Übernahmen von Führungsfunktionen verankert. So wird für die Besoldungsgruppen (BesGr) A 9 – A 11 jeweils angestrebt, dass der Anteil des weiblichen Führungskräftenachwuchses mindestens dem prozentualen Anteil der Frauen in den jeweiligen Besoldungsgruppen entspricht.  Frauenförderplan Der Frauenförderplan im Sinne des LGG enthält Maßnahmenkataloge zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Förderung der beruflichen Entwicklung von weiblichen Beschäftigten, Personalwerbung und – gewinnung sowie eine Erfolgs- und Wirkungskontrolle. Die Vorgaben des Frauenförderplans finden ihren Niederschlag auch in den Anforderungsprofilen sowie der für den Polizeivollzugsdienst geltenden Geschäftsanwei- sung Personalentwicklung (GA PE), die verbindliche Festlegungen zur Personalentwicklung nach einheitlichen Standards unter anderem für die Nachwuchsführungs- kräfte des gehobenen und höheren Dienstes enthält.  Diversity-Management Die Diversity-Dimension Frauenförderung bildet derzeit den Schwerpunkt der Betrachtungen im Bereich des Personalmanagements.  Ursachenforschung Im Rahmen einer Karrierestudie durch die Deutsche Hochschule der Polizei wurden Bedingungen untersucht, die Frauen an einer Karriere möglicherweise hindern. In die Auswertung der Studie wurden die Organisationspsy- chologen der Polizei eingebunden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 906 3  Berufswerbung Die Berufswerbung richtet sich gezielt auch an junge Frauen und erfolgt mit wissenschaftlicher Unterstützung durch die Freie Universität Berlin und unter Nutzung moderner Medien wie Twitter und Facebook seit April/Mai 2014.  Führungskräftequalifizierung Es gibt verbindliche Fortbildungen zur Sensibilisierung der Führungskräfte sowie frauenspe- zifische Qualifizierungen an der Landespolizeischule und der Verwaltungsakademie Berlin. Genderspezifische Themen werden insbesondere in die Führungskräftefortbildung für den gehobenen Dienst eingebunden (unter Beteiligung/ Engagement der Gesamt- frauenvertretung). Seit Januar 2014 werden im Rahmen eines Projektes mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen so genannte „Gender-Coachings“ von männlichen und weiblichen Führungskräften der BesGr. A 14-16 durchgeführt.  Netzwerkgründung und Führungskräftezirkel Behördenweit und institutionalisiert wurde das Netzwerk der Frauen des höheren Dienstes (Beteiligung 100%) gegründet. Im Rahmen des Netzwerkes finden ein regelmäßiger jour fixe und regelmäßige Führungskräfte- tagungen statt. Aufgrund des positiven Feedbacks erfolgte die örtliche Ausweitung der Netzwerke auf Direktions- und Amtsebene für die Frauen des gehobenen Dienstes (bisher fünf Direktionen, Landeskriminalamt und Zentrale Serviceeinheit). Die Netzwerkgründung erfolgte mit Unterstützung eines externen Coaches für Kommunikation und Führung. 8. Wie bewertet der Senat die Einführung einer Frau- enquote in Führungspositionen bei der Berliner Polizei? Zu 8.: Die Polizei ist auf Grundlage des Berliner Lan- desgleichstellungsgesetzes zur Gleichstellung ihrer weib- lichen und männlichen Beschäftigten verpflichtet (§ 3 und § 8 LGG). Die genannten Maßnahmen (siehe Antwort zu Fragen 6. und 7.) sind geeignet, die Unterrepräsentanzen von Frauen mit Anteilen von aktuell 27,9 vH an allen Beschäftigten und 19,97 vH an Führungspositionen weiter abzubauen. 9. Wie oft hat die gesamtbehördliche Frauenver- sammlung der Polizei schon stattgefunden und was waren jeweils die Schwerpunkte bzw. Ziele der Versammlung? Zu 9.: Bisher fanden in der Polizei Berlin zwei ge- samtbehördliche Frauenversammlungen statt. Die Erste gesamtbehördliche Frauenversammlung (14. November 2013) stand unter dem Motto: „Lenkst du schon oder wirst du noch gesteuert? Navigationspro- gramme in der Polizei Berlin.“ Den Teilnehmerinnen wurden die Statistik, die rechtlichen Grundlagen sowie Qualifizierungsoptionen bzw. Personalentwicklungsmög- lichkeiten vorgestellt und die erforderlichen Kompetenzen an einem Fallbeispiel illustriert. Die Zweite gesamtbehördliche Frauenversammlung (25. September 2014) stand unter dem Motto: „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“. Bestandteil der Veranstaltung war u.a. die Kampagne „Gleichstellung weiter denken“ mit interaktiven Modulen. Berlin, den 19. November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dez. 2014) S17-14906 S1714906_Anlage