Drucksache 17 / 14 907 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 07. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. November 2014) und Antwort Frauen bei der Berliner Polizei (II): Alleinerziehende Frauen im Polizeidienst Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele alleinerziehende Mütter sind bei der Ber- liner Polizei beschäftigt? Zu 1.: Zum Personenkreis „alleinerziehende Mütter“ erfolgt keine Erhebung. Dieses personenbezogene Merk- mal wird im Rahmen der Personalstatistik aus daten- schutzrechtlichen Gründen nicht erfasst. 2. Welche konkreten Unterstützungsangebote bietet die Berliner Polizei alleinerziehenden Frauen an? Zu 2.: Die Unterstützungsangebote der Polizei Berlin zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf richten sich an alle Dienstkräfte der Polizei und sind nicht isoliert auf den Personenkreis der alleinerziehenden Mütter ausgerichtet. Die aktuellen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Fa- milie und Beruf stellen sich wie folgt dar: Übersicht der Maßnahmen und Angebote zur Vereinbarkeit von Famillie und Beruf in der Polizei Berlin Maßnahme/Angebot Beschreibung /Anmerkungen Stand: 31.10.2014 Betrieb und Pflege einer polizeiinternen Platt- form zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben Die polizeiinterne Plattform zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben gliedert sich in eine Informationsseite mit den Schwerpunkten Familienzeit, flexible Arbeitszeitgestaltung, Perso- nalentwicklung und Rechtsgrundlagen. Es handelt sich um eine Angebotssammlung mit Informationsbroschüren, Ansprechpartnern u.v.m. . Zusammen mit einem interaktiven Blog zur Publikation und Kommunikation innerhalb der Behörde ist hier ein Wunsch der Beschäftigten und der Frauenvertreterinnen realisiert worden. Informationsbroschüren, Orientierungshilfen zur Wiedereingliederung Im Rahmen der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben wurden als Entscheidungshilfe eine Broschüre über die Möglichkeiten und Grenzen einer Beurlaubung - insbesondere zu Familienzwecken - sowie die Rückkehr in das Erwerbsleben sowie ergänzende Orientierungshilfen zur Wiedereingliederung nach längerer Beurlaubung bzw. zum ersten Dienstantritt (Perso- naleinführung) entwickelt. Eltern-Kind-Büros (EKB) Aktuell sind an vier Standorten der Polizei Berlin Eltern-Kind- Büros eingerichtet. Hier haben die Beschäftigten die Möglichkeit, in Betreuungsnotfällen die elterliche Fürsorge und das tägliche Arbeitsgeschäft zu vereinbaren. Die Räume sind kindgerecht aus- gestattet und verfügen über einen PC-Arbeitsplatz. Die Einrichtung weiterer Eltern-Kind-Büros wird regelmäßig geprüft. flexible Arbeitszeitmodelle Individuelle Teilzeitmodelle erweitern allgemein die Möglichkeiten der flexiblen und zeitunabhängigen Arbeitszeitgestaltung und Auf- gabenerledigung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 907 2 Telearbeitsplätze Aktuell sind in der Polizei Berlin insgesamt 97 Telearbeitsplätze installiert. Eine Ausweitung der Telearbeit wird angestrebt, steht aber in Abhängigkeit zum erforderlichen Ausbau der technischen Infrastruktur. Im Bereich des Polizeivollzugsdienstes kommt Tele- arbeit naturgemäß nur in Ausnahmefällen in Betracht. "mobiles Arbeiten" (MobiMAP - Mobiler Multifunktionaler ArbeitsPlatz) Das mobile Arbeiten (in Form der Laptop-unterstützten Heimar- beit) ist für Dienstkräfte möglich, die flexiblere Wege suchen, (fa- miliäres) Privatleben und dienstliche Erfordernisse in Einklang zu bringen. Auch hier gelten Einschränkungen für den Polizeivoll- zugsdienst. Frauenförderplan (FFPL) Der gültige Frauenförderplan verankert im Rahmen der Selbstver- pflichtung die polizeilichen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, den Möglichkeiten zur längerfristigen Beurlau- bung, zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie der Kinderbetreu- ung. Fortbildung bei Teilzeitbeschäftigung Um die Fortbildung von Teilzeitbeschäftigen zu fördern und zu verstärken, ist an der Landespolizeischule in bestimmten Themen- bereichen eine Flexibilisierung des Fortbildungsangebotes erfolgt. Die Schwerpunktsetzung im Fortbildungsprogramm sah 2013 erst- malig sog. Halbtagskurse (nur von 9-13 Uhr) und spezielle Termine vor, die den Arbeitszeitmodellen der Beschäftigten in Teilzeit Rechnung tragen. 3. Sieht der Senat darüber hinaus einen zusätzlichen Bedarf an Unterstützungsangeboten für alleinerziehende Frauen - etwa im Schichtdienst – und wenn ja, welchen? Zu 3.: Derzeit geprüft werden Maßnahmen zur Unter- stützung bei besonderem Kinderbetreuungsbedarf aus dienstlichem Anlass. Denkbar ist hier neben einer (teil- weisen) Kostenerstattung auch der im Land Berlin teil- weise bereits praktizierte Rückgriff auf externe „Familienservice “- Unternehmen, die eine Kinder(notfall)betreuung anbieten. 4. Ist es nach Ansicht des Senats für alleinerziehende Frauen möglich, im Schichtdienst bei der Berliner Polizei zu arbeiten? Zu 4.: Grundsätzlich können auch alleinerziehende Frauen (und Männer) im Schichtdienst der Polizei Berlin arbeiten. Dies verlangt jedoch einen erhöhten privaten Planungsaufwand. Die Möglichkeit der Teilzeitarbeit sowie die Flexibilität der Arbeitszeitmodelle der Polizei Berlin wirken hierbei aber unterstützend. Dennoch sind durch den privaten Betreuungsbedarf einer vollumfängli- chen Einsatzbarkeit in den Schichtdienststellen überwie- gend Grenzen gesetzt. Im Rahmen der jeweiligen Schichtdienstvereinbarungen werden neben dienstlichen Aspekten auch private Bedürfnisse berücksichtigt. 5. Wie bewertet der Senat die Einführung einer Be- triebskita bei der Berliner Polizei? 6. Welche Vorteile würden nach Ansicht des Senats durch die Einrichtung einer Betriebskita bei der Berliner Polizei entstehen und welche Personengruppe würde von der Einrichtung besonders profitieren? Zu 5. und 6.: Die Einrichtung einer polizeieigenen Be- triebskita ist schon allein aus dem Grund schwer umsetz- bar, dass es sich bei der Polizei Berlin nicht um einen Arbeitgeber mit einem zentralen Standort handelt, son- dern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in Dienststellen, die über die Stadt verteilt sind. Sofern die Einrichtung einer Betriebskita vor Ort grundsätzlich mög- lich wäre, erforderte diese einen erheblichen Ressourcen- aufwand. Unter anderem ist hierzu ein vollständiges Be- triebsstätten-Genehmigungsverfahren zu absolvieren, Gebäude- und Raumplanungen sind zu vollziehen, Bau und Umbau sind durchzuführen, kindgerechte Einrichtun- gen zu beschaffen und durch qualifiziertes Personal zu betreiben. Vor dem Hintergrund der schwierigen Umsetz- barkeit wird derzeit die Realisierung einer polizeieigenen Betriebskita nicht weiter in Betracht gezogen. Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden Alternativen geprüft (siehe dazu u.a. Antwort zur Frage 3). Darüber hinaus hat sich aus Dienstkräften der Polizei der Verein „Blaulichter e.V.“ gegründet. Er verfolgt die Einrichtung einer Kita unter eigener Verantwortung als sogenannter Freier Trä- ger. Die Planungen erfolgen mit dem Schwerpunkt, eine individuelle Kinder(notfall)betreuung für den Nachwuchs von Polizeibediensteten anbieten zu können. Berlin, den 19. November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dez. 2014)