Drucksache 17 / 14 912 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger und Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 05. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. November 2014) und Antwort Kurdisch in den Berliner Schulen – ein Fremdwort für den Senat? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele KurdInnen leben nach Schätzung des Senats derzeit in Berlin? Frage 2: Wie viele Kinder kurdischer Herkunft im schulpflichtigen Alter leben nach Schätzung des Senats derzeit in Berlin? Zu 1. und 2.: Es liegen keine statistischen Angaben zu Kurdinnen und Kurden in Berlin vor, da nur die Staatsan- gehörigkeit und keine ethnische Zugehörigkeit erfasst wird. Der Senat hat keine Grundlagen für eine hinrei- chende Schätzung. Frage 3: Gibt es an Berliner Schulen Angebote zur Pflege bzw. Förderung der kurdischen Sprache (Hauptdi- alekt Kurmanci) für diese Kinder und Jugendlichen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Gemäß Schulgesetz für Berlin (SchulG) § 15 können Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Her- kunftssprache Angebote zum Erlernen ihrer Mutterspra- che erhalten. Die Schule kann sich dabei der Angebote Dritter bedienen. Angebote Dritter zur Unterrichtung der kurdischen Sprache sind dem Senat nicht bekannt. Für die Pflege und Förderung einer Fremdsprache können Schulen Arbeitsgemeinschaften einrichten. Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft liegen keine Informationen zu derzeit eingerichteten Ar- beitsgemeinschaften für Kurdisch vor. Frage 4: Hat der Senat vor, die Voraussetzungen für einen „Schulversuch muttersprachlicher Unterricht Kurdisch “ an Grundschulen zu überprüfen? Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Nein. Da ein entsprechendes Ansinnen bisher nicht an den Senat herangetragen wurde, besteht keine Veranlassung, die Voraussetzungen für einen Schulver- such muttersprachlicher Unterricht Kurdisch an Grund- schulen zu überprüfen. Frage 5: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen seit An- fang bzw. Mitte der 1990er Jahre und in Schweden sogar seit den 1970er Jahren Kurdischunterricht in den Schulen angeboten wird? Zu 5.: Das schulische Angebot ausgewählter Her- kunftssprachen in Staaten und Ländern hat historische, geografische und politische Gründe. Für die Einführung von Kurdischunterricht an öffentlichen Schulen sieht der Senat aktuell keine Veranlassung. Frage 6: Welche Erfahrungen, beispielsweise aus Schulversuchen, bzw. (Good Practice) Beispiele für Kur- dischangebote an Schulen sind dem Senat im Bundesge- biet bekannt? Wie gewinnen diese Bundesländer die Lehrkräfte für diese Sprache? Zu 6.: Weder die Erfahrungen noch die Verfahren zur Gewinnung der Lehrkräfte im Bundesgebiet sind dem Senat bekannt. Frage 7: Hält der Senat angesichts der derzeitigen po- litisch-historischen Veränderungen den jetzigen Zeitpunkt für geeignet, seine 1996 geäußerte, ablehnende Haltung (DS 13/789) gegenüber Kurdisch-Angeboten an Berliner Schulen zu überdenken? Zu 7.: Der Senat steht Angeboten Dritter, Kurdisch an Berliner Schulen anzubieten, offen gegenüber. Siehe auch Antwort zu Frage 3. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 912 2 Frage 8: Hält der Senat insbesondere an der Auffas- sung fest, solche muttersprachlichen Angebote nur ma- chen zu können, wenn das für alle anderen denkbaren Sprachen auch gewährleistet ist oder wird der Senat sich einem organischeren Entwicklungsmodell zuwenden? Zu 8.: Ein Angebot aller in Berlin auftretenden Mut- tersprachen an Berliner Schulen eingebettet in den Ganz- tag ist kaum möglich. Der Senat wird sich allerdings den Angeboten einzelner Sprachen nicht verschließen, sofern ein konkreter Bedarf an Schulen artikuliert wird und die Rahmenbedingungen der Schulen es zulassen. Frage 9: Gibt es inzwischen geänderte Förderrichtli- nien auf europäischer Ebene, die die Förderung solcher Angebote zulassen würden? Zu 9.: Über geänderte Förderrichtlinien auf europäi- scher Ebene hat der Senat keine Erkenntnisse. Frage 10: Ist es derzeit möglich bzw. unter welchen Voraussetzungen hielte der Senat es für möglich und genehmigungs-/förderwürdig, z.B. Vereinen und Eltern- initiativen an Schulen die Möglichkeit zu geben, Kur- disch-Angebote für interessierte Kinder zu machen? Zu 10.: Ich verweise auf die Antworten zu den Fragen 3 und 8. Berlin, den 20. November 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2014)