Drucksache 17 / 14 917 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 11. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. November 2014) und Antwort Hetze der German Defence League gegen die Gerhart-Hauptmann-Schule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass auf der FacebookSeite der rechtsextremen „German Defence League“ offen gegen die Bewohnerinnen und Bewohner der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule gehetzt und dort auch zu Straftaten wie Brandstiftung aufgerufen wird? 2. Wie bewertet der Senat insbesondere unter strafrechtlichen Gesichtspunkten die dortigen Posts und Kommentare? Zu 1. und 2.: Dem Senat ist bekannt, dass die ehema- lige Gerhart-Hauptmann-Schule auf den Facebook-Seiten der „German Defence League“ (GDL) vereinzelt in Form der Wiedergabe von Presseartikeln in Postings themati- siert wurde, worauf wenig Resonanz erfolgte. Bislang konnten bei anlassbezogenen Recherchen keine Einträge mit strafrechtlicher Relevanz festgestellt werden. Gleich- wohl sind einige der üblicherweise anonym abgegebenen Kommentare teilweise gewaltverherrlichend und rassis- tisch. 3. Wie viele Ermittlungsverfahren sind diesbezüglich wegen welcher Straftaten eingeleitet worden? Zu 3.: Es liegen derzeit diesbezüglich keine eingeleite- ten Ermittlungsverfahren vor. 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die hinter den Posts und Kommentaren stehenden Personen insbe- sondere über ihre Zugehörigkeit zu Organisationen und Gruppierungen der rechten Szene? Zu 4.: Dem Senat sind Teile der Anhängerinnen und Anhänger der GDL Berlin aus den bislang störungsfrei verlaufenden Aktivitäten wie Mahnwachen und Kundge- bungen beziehungsweise aus ihren Online-Aktivitäten bekannt. Die GDL ist dem Senat als islamfeindlicher Zusammenschluss bekannt, der als virtuelles Netzwerk nicht über feste Strukturen verfügt. Im Rahmen der „AlQuds “-Demonstration in Berlin sowie der Demonstratio- nen der „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) wurden Symbole der GDL mitgeführt. Es liegen derzeit keine Erkenntnisse zu strukturellen Verbindungen der Personen zu Organisationen und Gruppierungen der „rechten Szene “ vor. 5. Wie schätzt der Senat vor dem Hintergrund der Äußerungen die Gefährdungslage für die Bewohnerinnen und Bewohner der Gerhart-Hauptmann-Schule ein? 6. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Gefährdungslage für das Sicherheitskonzept für die Gerhart- Hauptmann-Schule und insbesondere für deren Schutz durch die Berliner Polizei? Zu 5. und 6.: Dem Senat liegen derzeit keine Erkennt- nisse über eine sich aus den Postings und Kommentaren ergebende mögliche konkrete Gefährdungssituation der Bewohnerinnen und Bewohner der ehemaligen Gerhart- Hauptmann-Schule vor. Eine Emotionalisierung von Einzelpersonen kann nicht ausgeschlossen werden. Be- züglich der Proteste gegen die geplanten Flüchtlingsun- terkünfte nehmen die zuständigen Sicherheitsbehörden Bewertungen vor und tauschen sich regelmäßig über ihre Erkenntnisse aus. Beim Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ord- nung, beispielweise durch drohende Rechtsverstöße oder dem Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Straftat, würde die Polizei Berlin alle gefahren- abwehrrechtlichen und strafprozessualen Maßnahmen prüfen, auch im Zusammenwirken mit den Ordnungsbe- hörden. Ansonsten obliegt die Sicherheit der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule zuvörderst dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Berlin, den 24. November 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)