Drucksache 17 / 14 918 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 11. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. November 2014) und Antwort Planung und Entwicklung des Quartiers zwischen Bahntrasse und Danziger Straße zu beiden Seiten der Greifswalder Straße Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welchem Ziel haben Senat und Bezirk die Voruntersuchung für das Quartier Ernst-Thälmann- Park, ehemaliger Güterbahnhof Greifswalder Str. und Anton-Saefkow-Park durchgeführt? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Pankow wurde mit BVV 1 -Beschluss, Drucksache VII-0111 beauftragt, eine Voruntersuchung und ein integriertes Stadtteilentwick- lungskonzept zum Gebiet des Ernst-Thälmann-Parks zu erarbeiten. Gleichzeitig sollten erforderliche städtebaurechtliche Instrumente zur Umsetzung der Planungsziele untersucht werden. Ziel des Konzeptes ist es, eine ganzheitliche an öffent- lichen und städtebaulichen Handlungsbedarfen orientierte Entwicklung des Quartiers zu ermöglichen. Frage 2: Welche Kosten sind für die Voruntersuchung angefallen und von welcher Stelle Berlins werden diese getragen? Antwort zu 2: Die Kosten der Voruntersuchung ein- schließlich der durchgeführten Beteiligungsverfahren betragen ca. 105.000 €. Die Finanzierung erfolgte aus einem Haushaltstitel des Bezirksamtes Pankow. Frage 3: Haben sich Dritte an den Planungskosten be- teiligt, wenn ja, wer, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Antwort zu 3: Es erfolgte keine Beteiligung Dritter. 1 Bezirksverordnetenversammlung Frage 4: Welche mündlichen oder schriftlichen Ver- ständigungen bzw. Vereinbarungen wurden vom Senat bzw. dem Bezirk im Zusammenhang mit der Voruntersu- chung und der Ausweitung des Untersuchungsgebietes mit dem Eigentümer des Güterbahnhofes Greifswalder Str. getroffen? Antwort zu 4: Die Eigentümerinnen und Eigentümer der im Untersuchungsbereich westlich und östlich der Greifswalder Straße gelegenen Flächen wurden vom zuständigen Bezirksamt Pankow von Berlin über die Verfahrensschritte und die jeweiligen inhaltlichen Stände des Untersuchungsberichts informiert und konnten sich – wie die Bewohnerinnen und Bewohner und anderen Ver- fahrensbeteiligten auch - zu den Konzepten und Vor- schlägen äußern. Frage 5: Welche weiteren Planungen und Konzepte sind für das o.g. Quartier seitens des Senats bzw. des Bezirkes vorgesehen und in welchen Zeiträumen? Antwort zu 5: Mit BA 2 -Beschluss wurde die Abtei- lung Stadtentwicklung des Bezirks mit weiteren Schritten zur Umsetzung des Konzepts beauftragt. Dazu gehört unter anderem ein städtebauliches Konzept zur Entwick- lung der Grundschule am Planetarium und eine Machbar- keitsstudie zur städtebaulichen Entwicklung des ehemali- gen Güterbahnhofs westlich der Greifswalder Straße. Frage 6: In welcher Weise ist der Senat an evtl. Ver- handlungen über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer der Bahnflächen oder sonstigen Eigentümern beteiligt, bzw. welche Erkenntnisse hat er über geplante oder laufende Verhandlungen des Bezirksamtes Pankow? 2 Bezirksamt Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 918 2 Antwort zu 6: Erst nach Vorlage einer Machbarkeits- studie für die Entwicklung der ehemaligen Bahnfläche westlich der Greifswalder Straße und Klärung der Vo- raussetzungen für ein Bebauungsplanverfahren ist die Grundlage für Verhandlungen gegeben. Frage 7: Aus welchen Gründen ist der Senat der Emp- fehlung in der Voruntersuchung nicht gefolgt, ein Sanie- rungsgebiet auszuweisen? Antwort zu 7: Aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt war die förmliche Festle- gung eines Sanierungsgebietes nicht erforderlich. Die Förderung von Maßnahmen auf öffentlichen Flächen ist ohne das Instrumentarium des Sanierungsrechts möglich. Frage 8: Treffen Aussagen zu, nach denen vorgesehen ist, Ausgleichsmittel aus abgeschlossenen Sanierungsge- bieten für Maßnahmen in dem Quartier einzusetzen, wenn ja, zu welchen Konditionen, für welche Maßnahmen und auf welcher Rechtsgrundlage? Antwort zu 8: Es trifft zu, dass der Bezirk Pankow Ausgleichsbeträge, die er in aufgehobenen Sanierungsge- bieten eingenommen hat, als zweckgebundene Einnahmen mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt zur Finanzierung von Infrastrukturmaß- nahmen in einer anderen städtebaulichen Gesamtmaß- nahme der Städtebauförderung einsetzen darf. Grundlage für diesen Einsatz sind § 164a Baugesetzbuch (BauGB) - Einsatz von Städtebauförderungsmitteln und die Ausfüh- rungsvorschriften über die Finanzierung der Vorberei- tung, Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen (AV-Stadterneuerung 2014). Danach ist Berlin verantwortlich für die notwendigen Gemeinbe- darfs- und Folgeeinrichtungen in den Städtebauförderge- bieten. Frage 9: Welche Stellen auf Landes- und Bezirksebe- ne treffen die Maßnahmenauswahl und entscheiden über den Einsatz finanzieller Mittel, wie werden die interes- sierte Öffentlichkeit, das Abgeordnetenhaus und die Be- zirksverordnetenversammlung beteiligt? Antwort zu 9: Für Städtebaufördergebiete sind inte- grierte städtebauliche Entwicklungskonzepte unter Betei- ligung der Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten und regelmäßig zu aktualisieren. Die integrierten Entwick- lungskonzepte sind das zentrale Planungs- und Steue- rungsinstrument. Auf dieser Grundlage beantragt das Bezirksamt Pankow die Aufnahme von Maßnahmen im Quartier in die Programmplanung des Förderprogramms Stadtumbau Ost. Verantwortlich für die Programmpla- nung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung IV. Die Beteiligung des Abgeordne- tenhauses erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen. Berlin, den 21. November 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2014)