Drucksache 17 / 14 923 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Irene Köhne (SPD) vom 04. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. November 2014) und Antwort Stockende Finanzierung der Ganztagsbetreuung an Berliner Schulen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass es an der Integrierten Sekundarschule Max-von-Laue in Steglitz-Zehlendorf seit Jahren immer wieder zu Verzögerungen bei der Auszah- lung der monatlich vereinbarten Regelraten an den dort für die Ganztagsbetreuung zuständigen Träger, den Evan- gelischen Jugendhilfeverein e.V. kommt ? Zu 1.: Wiederkehrende Verzögerungen bei der Finan- zierung des mit der Max-Laue-Sekundarschule kooperie- renden Trägers der freien Jugendhilfe „Evangelischer Jugendhilfeverein e.V.“ sind dem Senat nicht bekannt. Zu Beginn dieses Schuljahres kam es allerdings aus organisa- torischen und personellen Gründen zu einer Verzögerung bei der Überweisung der vereinbarten monatlichen Rate. Dem Träger wurden am 14.11. 2014 die Raten für die Monate September bis November überwiesen. 2. Wie ist der Ablauf bei den Mittelzuweisungen an die Träger der Ganztagsbetreuung im Detail? Wie sind die jeweiligen Zuständigkeiten? Welche Stelle überweist wann an wen die vertraglich festgesetzten Gelder? Mit der Bitte um eine detaillierte Beschreibung der Vorgänge. Zu 2.: Die Ganztagsschulen erhalten für ihre unter- richtsergänzenden Angebote in der Sekundarstufe I ein Budget. Dieses wird auf der Grundlage der Verwaltungs- vorschrift Schule Nr. 8/2014 und der Rahmenvereinba- rung für die Sekundarstufe I ermittelt. Das Budget wird den Schulen auf einem online-Konto zur Verfügung ge- stellt. Der Schulleiter oder die Schulleiterin schließt auf der Grundlage des Budgets Kooperationsverträge und Leistungsvereinbarungen mit einem Träger der freien Jugendhilfe oder anderen Anbietern ab. Die Kooperati- onsverträge und die Leistungsvereinbarungen bilden die Grundlage für die Zahlbarmachung. Die hierfür zuständi- gen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der regionalen Schulaufsicht ermitteln die monatliche Rate und weisen diese an. Mit der Monatsrate im Juli erfolgt auf der Grundlage der Leistungsnachweise die Leistungsabrech- nung in Form einer Schlussrechnung. 3. Gibt es vergleichbare Verzögerungen (bis zu vier Monate) auch an anderen Schulen in Berlin in den ver- gangenen vier Jahren? Mit der Bitte um eine Auflistung der betroffenen Schulen mit Dauer und Grund der Verzö- gerung. Zu 3.: Vergleichbare Verzögerungen an anderen Schu- len sind dem Senat nicht bekannt. Dennoch ist nicht aus- zuschließen, dass besondere organisatorische und perso- nelle Situationen auch in anderen Bezirken kurzzeitig zu einer Verzögerung der Zahlbarmachung führen können. Die Gründe für eine Verzögerung sind sehr vielfältig und daher nicht vergleichbar. Die Zahlbarmachung der Raten für die Leistungserbringung im Ganztag der Sekundarstu- fe I wird in allen Regionen mit hoher Dringlichkeit bear- beitet. 4. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 4.: Nein. Berlin, den 20. November 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2014)