Drucksache 17 / 14 925 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ina Czyborra (SPD) vom 03. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. November 2014) und Antwort Diabetes bei Grundschulkindern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Liegen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Daten vor, wie viele an Diabetes er- krankte Grundschulkinder in Berlin zur Schule gehen? Zu 1.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft liegen keine Zahlen vor, wie viele an Diabe- tes erkrankte Grundschulkinder in Berlin zur Schule ge- hen. 2. Liegen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Problemmeldungen vor, die in Verbin- dung mit dem Essen in Schulmensen und an Diabetes erkrankten Grundschulkindern stehen? Zu 2.: Die Sicherstellung der Versorgung der Schüle- rinnen und Schüler mit einem Schulmittagessen gehört zu den Aufgaben der Bezirke als Schulträger. Insofern liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft keine diesbezüglichen Rückmeldungen vor. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geht davon aus, dass mögliche Probleme bei der Bereit- stellung eines Mittagessen für ein diabetisches Kind ge- meinsam mit den Eltern, dem Schulträger und dem Es- sensanbieter erläutert und abgestellt werden. 3. Ist sichergestellt, dass bei jedem Essen die Brotein- heiten angegeben sind, damit eine adäquate Versorgung von an Diabetes erkrankten Grundschulkindern möglich ist? Zu 3.: Zum 01.02.2014 wurde das Mittagessen an al- len Berliner Ganztagsgrundschulen neu ausgeschrieben. Unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurden für diese Vergabe Mus- terausschreibungsunterlagen erarbeitet. In der Musteraus- schreibung werden die Essensanbieter verpflichtet, gege- benenfalls nährstoffdefinierte Diäten, hier eine kohlen- hydratdefinierte Ernährungsform, zu berücksichtigen. Die Verpflichtung der Essensanbieter kann aber nur eingehal- ten werden, wenn der spezifische Bedarf des jeweiligen diabetischen Kindes dort bekannt gemacht wird. In der Regel wird dann von den Ausgabekräften der Essensan- bieter in den Schulen vor Ort das Mittagessen entspre- chend der angegebenen Broteinheiten portioniert und ausgegeben. Berlin, den 22. November 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2014)