Drucksache 17 / 14 929 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Oliver Friederici und Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 11. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2014) und Antwort Koordinierung von Baustellen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen sind zeitnah geplant, um die Leistungsfähigkeit der Verkehrslenkung Berlin zu erhöhen? Antwort zu 1: Im für die Anordnung von Arbeitsstel- len zuständigen Bereich der Verkehrslenkung Berlin (VLB), Referat A, wurden bereits etliche Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu verbessern und eine schnel- lere Antragsbearbeitung zu erreichen. Dennoch kam es in diesem Jahr – u.a. aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle - zu einem Antragsstau bei der Erteilung von straßenver- kehrsrechtlichen Anordnungen von Arbeitsstellen. Neben Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Antragsunterlagen wurden auch Maßnahmen zur perso- nellen Unterstützung der Anordnungsbereiche für Ar- beitsstellen ergriffen. Dabei handelt es sich aber teilweise um befristete Beschäftigungspositionen. Ziel ist daher, mit der nächsten Dienstkräfteanmeldung eine dauerhafte Absicherung dieser Beschäftigten zu erreichen. Ferner ist u.a. eine externe Verstärkung des Bereiches zur Kontrolle von Arbeitsstellen im Straßenraum geplant. Insoweit wird auf die Antwort zu 3. verwiesen. Frage 2: Wie ist eine optimale Koordinierung zwi- schen Verkehrslenkung, Stadtbezirken und dem Land Brandenburg sicherzustellen? Antwort zu 2: Ziel einer Koordinierung bei Arbeits- stellen im Straßenraum (im Folgenden Baustellen ge- nannt) ist, die baustellenbedingten Verkehrsbeeinträchti- gungen auf das geringstmögliche Maß zu beschränken. In Hinblick darauf sind die Arbeitsabläufe innerhalb der Baustelle zu optimieren und die Auswirkungen mehrerer Baustellen durch räumliche und zeitliche Verschiebungen zu minimieren. Zuständig für eine solche Koordinierung ist der Stra- ßenbaulastträger. Dies ist in den §§ 11 und 12 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) geregelt. Demnach ist er im Rahmen der Erteilung seiner Sondernutzungserlaubnis verpflichtet, eine "wesentliche Beeinträchtigung des flie- ßenden oder ruhenden Verkehrs nicht zuzulassen bzw. auf das geringstmögliche Maß und den kürzesten Zeitraum zu beschränken". Weiterhin dürfen Sondernutzungserlaub- nisse für Baustellen, die sich auf den fließenden oder ruhenden Fahrzeugverkehr im übergeordneten Straßen- netz auswirken, nur im Einvernehmen mit der VLB erteilt werden. Im Rahmen dieser Einvernehmensherstellung findet eine verkehrliche Vorabstimmung statt. Gelebte Praxis ist allerdings, dass Bauherrinnen und Bauherren wie Baufir- men in einer frühen Phase direkt an die VLB herantreten, um ihre Projekte verkehrlich abzustimmen und sich bera- ten zu lassen. Dieser Weg der Koordination ist jedoch nicht optimal, da hierbei die Belange des Straßenbaulast- trägers nicht einfließen können. Dieser Parallelweg bindet derzeit zusätzliche Personalressourcen der VLB. Eine Abstimmung mit dem Land Brandenburg ist nur bei Arbeitsstellen mit länderübergreifenden Auswirkun- gen erforderlich. Frage 3: Wie kann die Kontrolle der Baustellen zur Einhaltung der Sperrflächen, zur Ausnutzung der Sperr- zeiten (Schichtarbeit) sowie zur pünktlichen Beendigung der Bauarbeiten verbessert werden? Antwort zu 3: Die Wartung und Kontrolle von Ar- beitsstellen ist grundsätzlich Aufgabe des Unternehmers, der die Einrichtung der Arbeitsstelle aufgrund einer ver- kehrsrechtlichen Anordnung vornimmt. Die mit der Maß- nahme befassten Behörden (Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei) haben jedoch gemäß Straßenverkehrs-Ordnung und den dazugehörigen Richt- linien zur Sicherung von Arbeitsstellen bzw. als Erlaub- nisgeber für die Baustelleneinrichtungsfläche (Sondernut- zung) die Verpflichtung zur Überprüfung und Überwa- chung der Baustellen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 929 2 Die Verkehrslenkung Berlin beabsichtigt daher als Maßnahme zur Erhöhung der Kontrolldichte, vier Bau- stellenstreifen, davon einen mitarbeitenden Vorarbeiter, einzusetzen. Sie sollen für das Referat VLB A der Ver- kehrslenkung Berlin - als die für das Hauptverkehrsstra- ßennetz zuständige Straßenverkehrsbehörde - unsachge- mäß gesicherte bzw. illegale Arbeitsstellen ermitteln, insbesondere  Abweichungen zwischen der verkehrsrechtlichen Anordnung und der tatsächlicher Absicherung er- kennen,  Arbeitsstellen ohne Tätigkeit dem Straßenbaulastträger melden und  Arbeitsstellen außerhalb des angeordneten Zeitraums finden. Ziel ist eine stärkere Kontrolle der vor Ort eingerichte- ten Verkehrsmaßnahmen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und um unnötige Verkehrsbehinderungen zu vermeiden. Berlin, den 27. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)