Drucksache 17 / 14 932 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 13. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2014) und Antwort Sperrung von Autobahntunneln in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft mussten die Berliner Autobahntunnel wegen a) Unfällen, b) hohem Verkehrsaufkommen und c) aus anderen Gründen in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014 gesperrt werden bzw. wie oft wur- den einzelne Fahrstreifen und Zufahrten beschränkt? Frage 2: Welche Fahrtrichtung in den jeweiligen Tun- neln war davon in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014 wie oft betroffen und wie lange dauerten diese Sperrungen? Antwort zu 1 und 2: Anzahl und Art der Sperrungen können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Die Dauer der Sperrungen wird in der Verkehrsrege- lungszentrale nicht erfasst. Anzahl Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) Jahr wg. Unfalls wg. hohen Verkehrs- aufkommens aus sonstigen Gründen Sperrung einzelner Fahrstreifen kurzzeitige Sperrung eines Fahrstreifens vor dem Tunnel und ggf. der Zufahrten Busch- krugallee und Britzer Damm (Zuflusssteuerung ) 2012 7 Nord, 4 Süd 22 Nord, 2 Süd 25 Nord, 12 Süd, 2 Voll 214 Nord, 182 Süd 481 Nord, 46 Süd 2013 4 Nord, 5 Süd 37 Nord, 5 Süd 10 Nord, 6 Süd 217 Nord, 196 Süd 479 Nord, 33 Süd 1.Hj. 2014 nur ganzjährl. erhoben 30 Nord, 3 Süd nur ganzjährl. erhoben 263 Nord, 18 Süd nur ganzjährl. erhoben (Nord = Fahrtrichtung AK Schöneberg, Süd = Fahrtrichtung Dresden, Voll = beide Fahrtrichtungen) Anzahl Sperrungen der (technisch miteinander gekoppelten) Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH) Jahr wg. Unfalls wg. hohen Verkehrs- aufkommens aus sonstigen Gründen Sperrung einzelner Fahrstreifen 2012 8 Nord, 0 Süd 0 Nord, 0 Süd 76 Nord, 64 Süd, 1 Voll 296 Nord, 232 Süd 2013 3 Nord, 2 Süd 0 Nord, 0 Süd 137 Nord, 72 Süd, 0 Voll 247 Nord, 219 Süd 1.Hj. 2014 1 Nord, 0 Süd 0 Nord, 0 Süd 27 Nord, 8 Süd, 0 Voll 80 Nord, 93 Süd (Nord = Fahrtrichtung AK Schöneberg, Süd = Fahrtrichtung Dresden, Voll = beide Fahrtrichtungen) Anzahl Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel (TFT) Jahr wg. Unfalls wg. hohen Verkehrs- aufkommens aus sonstigen Gründen 2012 3 Nord, 7 Süd 36 Nord, 77 Süd 23 Nord, 4 Süd 2013 8 Nord, 13 Süd 26 Nord, 155 Süd 15 Nord, 17 Süd 1.Hj. 2014 1 Nord, 0 Süd 13 Nord, 29 Süd 14 Nord, 7 Süd (Nord = Fahrtrichtung AK Oranienburg, Süd = Fahrtrichtung AD Charlottenburg) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 932 2 Anzahl Sperrungen des Tunnels Tegel Ortskern (TTO) Jahr wg. Unfalls wg. hohen Verkehrs- aufkommens aus sonstigen Gründen 2012 1 Nord, 0 Süd 0 Nord, 0 Süd 0 Nord, 6 Süd 2013 0 Nord, 0 Süd 0 Nord, 0 Süd 1 Nord, 11 Süd 1.Hj. 2014 0 Nord, 1 Süd 0 Nord, 0 Süd 2 Nord, 4 Süd (Nord = Fahrtrichtung AK Oranienburg, Süd = Fahrtrichtung AD Charlottenburg) Anzahl Sperrungen der Zufahrten Siemens- damm und Antonienstraße wegen hohen Verkehrsaufkommens Jahr Siemensdamm Antonienstraße 2012 266 451 2013 355 455 1.Hj. 2014 193 191 Frage 3: Gibt es bestimmte Wochentage und Tages- zeiten, in denen sich die Sperrungen oder Zufahrtsbe- schränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten sind dies in welcher Fahrtrichtung? Antwort zu 3: Sperrungen und Zufahrtsbeschränkun- gen werden überwiegend an den Werktagen Montag bis Freitag geschaltet. Die Sperrung der beiden Tunnel Rudower Höhe (TRH) und Alt-Glienicke (TAG) auf der Bundesautobahn (BAB) A 113 weisen keine signifikante tageszeitliche Ausprägung auf. Die einzelnen Sperrungen der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee und des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) in Fahrtrichtung West mussten mehrheitlich in den Morgenspitzenstunden durchgeführt werden. Bei sonsti- gen Spursperrungen in beiden Fahrtrichtungen ist keine tageszeitliche Ausprägung erkennbar. Die Sperrung der beiden Tunnel Tegel Ortskern (TTO) und Flughafen Tegel (TFT) auf der BAB A 111 und der Zufahrten Antonienstraße und Siemensdamm in Fahrtrichtung Süd mussten mehrheitlich in den Morgen- spitzenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Spur- sperrungen in beiden Fahrtrichtungen ist keine tageszeitli- che Ausprägung erkennbar. Frage 4: Welche Auswirkungen haben diese Sperrun- gen auf das umliegende Straßennetz? Welche Straßen sind davon besonders betroffen? Antwort zu 4: Das Verkehrsaufkommen der Berliner Stadtautobahn kann bei einer Sperrung einer oder beider Fahrtrichtungen nicht vollständig durch das umliegende Stadtstraßennetz aufgenommen werden. Obwohl die Ver- kehrsregelungszentrale bei Ableitungen und Umleitungen extra dafür konzipierte Signalpläne an den Lichtsignalan- lagen schaltet und Verkehrsinformationen per TMC 1 - 1 Traffic Message Channel Verfahren (für Radiosender/Navigationsgeräte) über die Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst sowie über die Verkehrsinformationszentrale (Informationsta- feln, Internet) veröffentlicht, sind die Straßen-abschnitte überdurchschnittlich stark belastet, so dass sich der Ver- kehrsfluss deutlich schlechter darstellt als an Tagen ohne Autobahnsperrung. Bei einer Sperrung des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) wird der Verkehr durch Wechselwegweisung an den ent- sprechenden Anschlussstellen Späthstraße bei Sperrung Fahrtrichtung Nord bzw. an der der Anschlussstelle Gra- destraße bei Sperrung Fahrtrichtung Süd abgeleitet. Die Umleitungstrecke verläuft südlich des TOB über Grade- straße – Blaschkowallee – Späthstraße. Die Lichtsignalanlagen sind mit Umleitungsprogrammen ausgestattet, die eine etwa 20% höhere Leistungsfähigkeit zu Lasten des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) und der Abbiegerinnen und Abbieger aufweisen. Bei einer Sperrung des Tunnels Flughafen Tegel (TFT) wird der Verkehr durch Wechselwegweisung an der Anschlussstelle Kurt-Schumacher-Damm (ehemalige BAB A 105) abgeleitet und über den Kurt-Schumacher- Damm wieder auf die BAB A 111 geführt. Die Lichtsig- nalanlagen sind dafür mit einem gesonderten Signal- zeitenplan versorgt. Bei einer Sperrung des Tunnels Tegel Ortskern (TTO) wird der Verkehr in Fahrtrichtung Nord durch Wechsel- wegweisung an der Anschlussstelle Holzhauser Straße abgeleitet und über die Holzhauser Straße – Berliner Straße – Waidmannsluster Damm – Autobahn-Schnittstelle (AS) Waidmannsluster Damm wieder auf die BAB A 111 geführt. Die Umleitung in Fahrtrichtung Süd er- folgt auf der gleichen Strecke in gegenläufiger Richtung. Auch hier sind die Lichtsignalanlagen mit einem geson- derten Signalzeitenplan versorgt. Frage 5: Werden Umleitungsstrecken ausgewiesen? Wenn ja, über welche Straßen verlaufen die Umleitungs- strecken? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 932 3 Antwort zu 5: Ja, und zwar wie folgt: Umleitung Tunnel Tegel Ortskern (TTO): Bedarfsumleitung U1/2 über AS Waidmannsluster Damm – Waidmannsluster Damm – Berliner Str. – Holzhauser Str. – AS Holzhauser Str. Umleitung Tunnel Flughafen Tegel (TFT): Bedarfsumleitung U 10/11 über ehemalige BAB A 105 – Kurt-Schumacher-Damm Umleitung Tunnel Ortsteil Britz (TOB): Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr. Tunnel Rudower Höhe (TRH) und Tunnel Alt- Glinicke (TAG): Bedarfsumleitung U 16/17 über AS Adlershof – ErnstRuska -Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A 117 Frage 6: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 17/ 10920 hatte der Senat auf Gespräche mit dem Bundesver- kehrsministerium über die Aufnahme von „stadtverkehrsrelevante Anforderungen und Regelungen“ in die Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentun- neln (RABT 2006) hingewiesen. Welche konkreten „stadtverkehrsrelevante Anforderungen und Regelungen“ sind dabei angesprochen worden und welches Ergebnis hatten diese Gespräche? Welche Veränderungen an der RABT sind erzielt worden und welche Auswirkungen haben diese auf die Regulierung des Verkehrs in den Berliner Straßentunneln? Antwort zu 6: Die Verkehrssituation in Berlin ist in der Arbeitsgruppe für die Fortschreibung der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) ausführlich diskutiert worden, sie wird in den Abwägungsprozess für verkehrliche und sicherheitstech- nische Maßnahmen einfließen. Die Arbeitsgruppe hat zurzeit noch keinen Bericht vorgelegt, sodass Auswirkun- gen einer neuen RABT noch nicht abgeschätzt werden können. Berlin, den 27. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)